Versuchseinrichtung für Pflanzenschutzmittel Anerkennung

    amtliche Anerkennung einer Versuchseinrichtung für Pflanzenschutzmittel

    Nicht amtliche Versuchseinrichtungen, in der Versuche zur Wirksamkeit von Pflanzenschutzmitteln durchgeführt werden, können auf Antrag amtlich anerkannt werden.

    Hinweise für Brandenburg: amtliche Anerkennung einer Versuchseinrichtung für Pflanzenschutzmittel

    Betreiber einer nicht amtlichen Versuchseinrichtung, in der Versuche zur Wirksamkeit von Pflanzenschutzmitteln durchgeführt werden, können einen Antrag auf amtliche Anerkennung stellen

    Beschreibung

    Eine Versuchseinrichtung ist eine amtliche oder amtlich anerkannte Einrichtung mit organisatorisch selbständiger, eigener sachlicher und personeller Ausstattung zum Zweck der Durchführung von Versuchen zur Ermittlung der Wirksamkeit von Pflanzenschutzmitteln. Versuchseinrichtungen, die von einem privaten oder öffentlichen Träger betrieben oder eingerichtet werden, können auf Antrag amtlich anerkannt werden.

    zuständige Stelle

    Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Referat P1, Grundsatz, Versuchswesen

    Hinweise für Brandenburg: amtliche Anerkennung einer Versuchseinrichtung für Pflanzenschutzmittel

    Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), Referat 31 (Allgemeiner Pflanzenschutz)
    Müllroser Chaussee 54
    15236 Frankfurt (O)

    pflanzenschutzdienst@lelf.brandenburg.de

    Zuständigkeit

    Hinweise für Brandenburg: amtliche Anerkennung einer Versuchseinrichtung für Pflanzenschutzmittel

    Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), Referat 31 (Allgemeiner Pflanzenschutz)
    Müllroser Chaussee 54
    15236 Frankfurt (O)

    pflanzenschutzdienst@lelf.brandenburg.de

    Tel.: 0335 60676 2101
    Fax: 0335 60676 2113

    Ansprechpartner

    Gemeinde Glienicke/Nordbahn

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 19

    16548 Glienicke/Nordbahn

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten: Dienstag: 13 bis 18 Uhr Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 033056 69

    Fax: 033056 69290

    E-Mail: info@glienicke.eu

    Version

    Technisch erstellt am 04.02.2023 (von: Webservice, Nolis)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Nolis)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)

    Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz - Referat P 2 - Risikomanagement, Konrtollwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Müllroser Chaussee 54

    15236 Frankfurt (Oder)

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0335 60676-2101

    E-Mail: pflanzenschutzdienst@lelf.brandenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 05.09.2024 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 05.09.2024 (von: Nonnemann, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    Der Antrag auf amtliche Anerkennung ist schriftlich zu stellen. Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Anerkennung ist durch Beifügen geeigneter Unterlagen nachzuweisen.

    Die Nachweise sind beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Abteilung Pflanzenschutz einzureichen.

    Hinweise für Brandenburg: amtliche Anerkennung einer Versuchseinrichtung für Pflanzenschutzmittel

    Im Land Brandenburg beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Abteilung Pflanzenschutzdienst

    Formulare

    • Antrag ist nicht formgebunden
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen notwendig: nein

    Voraussetzungen

    Die Anerkennung wird erteilt, wenn

    1. die leitende Person

    • ständig beschäftigt ist
    • über ein abgeschlossenes Hoch- oder Fachhochschulstudium im Bereich der Agrar-, Gartenbau- oder Forstwissenschaft oder vergleichbarer Wissenschaften verfügt und
    • eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Durchführung entsprechender Versuche hat,

    2. eine geeignete Stellvertretung für die leitende Person benannt ist,

    3. eine ausreichende Anzahl qualifiziertes Personal beschäftigt ist,

    4. für eine ordnungsgemäße Versuchsdurchführung geeignete

    a) Räumlichkeiten in ausreichender Anzahl,

    b) Labor- und Freilandausrüstungen,

    c) Versuchsflächen in ausreichendem Umfang und

    d) soweit erforderlich, Gewächshäuser und Klimakammern

    zur Verfügung stehen,

    5. die zu verwendenden Prüfrichtlinien dem Personal bekannt sind und zur Verfügung stehen,

    6. eine Liste der laufenden und abgeschlossenen Versuche für Zulassungszwecke geführt wird und

    7. alle im Rahmen der Versuchsdurchführung erfolgten Aufzeichnungen aufbewahrt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Schriftliche Antragstellung (nicht formgebunden) unter Beifügung aller Unterlagen, die die Erfüllung der Voraussetzungen belegen
    • Inspektion der Versuchseinrichtung  einschließlich Protokollierung
    • Ggf. Erteilung von Auflagen und / oder Nachforderung von Unterlagen
    • Wenn nachweislich alle Voraussetzungen erfüllt sind erfolgt die Ausstellung der formalisierten Anerkennungsurkunde, die für eine Dauer von fünf Jahren gültig ist.

    Fristen

    Rechtzeitige Antragstellung ist notwendig vor Beginn von Versuchen, die eine amtliche Anerkennung bzw. eine Zertifizierung der Versuchseinrichtung nach Guter Experimenteller Praxis (GEP) erforderlich machen.

    Bearbeitungsdauer

    ca. 2 bis 3 Monate

    Kosten

    Verwaltungsgebühr: 300,00 EUR

    Hinweise für Brandenburg: amtliche Anerkennung einer Versuchseinrichtung für Pflanzenschutzmittel

    300,- €, gemäß Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd (GebOLandw)

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg am 17.07.2023

    Version

    Technisch erstellt am 06.11.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: system)

    Stichwörter

    Pflanzenschutzmittel, Versuchseinrichtung, Gute Experimentelle Praxis (GEP)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Englisch

    Sprache: en

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