amtliche Anerkennung einer Versuchseinrichtung für Pflanzenschutzmittel
Nicht amtliche Versuchseinrichtungen, in der Versuche zur Wirksamkeit von Pflanzenschutzmitteln durchgeführt werden, können auf Antrag amtlich anerkannt werden.
Betreiber einer nicht amtlichen Versuchseinrichtung, in der Versuche zur Wirksamkeit von Pflanzenschutzmitteln durchgeführt werden, können einen Antrag auf amtliche Anerkennung stellen
Beschreibung
Eine Versuchseinrichtung ist eine amtliche oder amtlich anerkannte Einrichtung mit organisatorisch selbständiger, eigener sachlicher und personeller Ausstattung zum Zweck der Durchführung von Versuchen zur Ermittlung der Wirksamkeit von Pflanzenschutzmitteln. Versuchseinrichtungen, die von einem privaten oder öffentlichen Träger betrieben oder eingerichtet werden, können auf Antrag amtlich anerkannt werden.
zuständige Stelle
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Referat P1, Grundsatz, Versuchswesen
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), Referat 31 (Allgemeiner Pflanzenschutz)
Müllroser Chaussee 54
15236 Frankfurt (O)
pflanzenschutzdienst@lelf.brandenburg.de
Ansprechpartner
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz - Referat P 2 - Risikomanagement, Konrtollwesen
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Fax: 0335 60676-2404
Telefon Festnetz: 0335 60676-2101
Internet
erforderliche Unterlagen
Der Antrag auf amtliche Anerkennung ist schriftlich zu stellen. Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Anerkennung ist durch Beifügen geeigneter Unterlagen nachzuweisen.
Die Nachweise sind beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Abteilung Pflanzenschutz einzureichen.
Im Land Brandenburg beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Abteilung Pflanzenschutzdienst
Formulare
- Antrag ist nicht formgebunden
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen notwendig: nein
Voraussetzungen
Die Anerkennung wird erteilt, wenn
1. die leitende Person
- ständig beschäftigt ist
- über ein abgeschlossenes Hoch- oder Fachhochschulstudium im Bereich der Agrar-, Gartenbau- oder Forstwissenschaft oder vergleichbarer Wissenschaften verfügt und
- eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Durchführung entsprechender Versuche hat,
2. eine geeignete Stellvertretung für die leitende Person benannt ist,
3. eine ausreichende Anzahl qualifiziertes Personal beschäftigt ist,
4. für eine ordnungsgemäße Versuchsdurchführung geeignete
a) Räumlichkeiten in ausreichender Anzahl,
b) Labor- und Freilandausrüstungen,
c) Versuchsflächen in ausreichendem Umfang und
d) soweit erforderlich, Gewächshäuser und Klimakammern
zur Verfügung stehen,
5. die zu verwendenden Prüfrichtlinien dem Personal bekannt sind und zur Verfügung stehen,
6. eine Liste der laufenden und abgeschlossenen Versuche für Zulassungszwecke geführt wird und
7. alle im Rahmen der Versuchsdurchführung erfolgten Aufzeichnungen aufbewahrt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Schriftliche Antragstellung (nicht formgebunden) unter Beifügung aller Unterlagen, die die Erfüllung der Voraussetzungen belegen
- Inspektion der Versuchseinrichtung einschließlich Protokollierung
- Ggf. Erteilung von Auflagen und / oder Nachforderung von Unterlagen
- Wenn nachweislich alle Voraussetzungen erfüllt sind erfolgt die Ausstellung der formalisierten Anerkennungsurkunde, die für eine Dauer von fünf Jahren gültig ist.
Fristen
Rechtzeitige Antragstellung ist notwendig vor Beginn von Versuchen, die eine amtliche Anerkennung bzw. eine Zertifizierung der Versuchseinrichtung nach Guter Experimenteller Praxis (GEP) erforderlich machen.
Bearbeitungsdauer
ca. 2 bis 3 Monate
Kosten
Verwaltungsgebühr: 300,00 EUR
300,- €, gemäß Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd (GebOLandw)
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg am 17.07.2023
Stichwörter
Pflanzenschutzmittel, Gute Experimentelle Praxis (GEP), Versuchseinrichtung