Versuchseinrichtung für Pflanzenschutzmittel Anerkennung

    amtliche Anerkennung einer Versuchseinrichtung für Pflanzenschutzmittel

    Nicht amtliche Versuchseinrichtungen, in der Versuche zur Wirksamkeit von Pflanzenschutzmitteln durchgeführt werden, können auf Antrag amtlich anerkannt werden.

    Betreiber einer nicht amtlichen Versuchseinrichtung, in der Versuche zur Wirksamkeit von Pflanzenschutzmitteln durchgeführt werden, können einen Antrag auf amtliche Anerkennung stellen

    Beschreibung

    Eine Versuchseinrichtung ist eine amtliche oder amtlich anerkannte Einrichtung mit organisatorisch selbständiger, eigener sachlicher und personeller Ausstattung zum Zweck der Durchführung von Versuchen zur Ermittlung der Wirksamkeit von Pflanzenschutzmitteln. Versuchseinrichtungen, die von einem privaten oder öffentlichen Träger betrieben oder eingerichtet werden, können auf Antrag amtlich anerkannt werden.

    zuständige Stelle

    Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Referat P1, Grundsatz, Versuchswesen

    Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), Referat 31 (Allgemeiner Pflanzenschutz)
    Müllroser Chaussee 54
    15236 Frankfurt (O)

    pflanzenschutzdienst@lelf.brandenburg.de

    Zuständigkeit

    Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), Referat 31 (Allgemeiner Pflanzenschutz)
    Müllroser Chaussee 54
    15236 Frankfurt (O)

    pflanzenschutzdienst@lelf.brandenburg.de

    Tel.: 0335 60676 2101
    Fax: 0335 60676 2113

    Ansprechpartner

    Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz - Referat P 2 - Risikomanagement, Konrtollwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Müllroser Chaussee 54

    15236 Frankfurt (Oder)

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 0335 60676-2404

    Telefon Festnetz: 0335 60676-2101

    E-Mail: pflanzenschutzdienst@lelf.brandenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Der Antrag auf amtliche Anerkennung ist schriftlich zu stellen. Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Anerkennung ist durch Beifügen geeigneter Unterlagen nachzuweisen.

    Die Nachweise sind beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Abteilung Pflanzenschutz einzureichen.

    Im Land Brandenburg beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Abteilung Pflanzenschutzdienst

    Formulare

    • Antrag ist nicht formgebunden
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen notwendig: nein

    Voraussetzungen

    Die Anerkennung wird erteilt, wenn

    1. die leitende Person

    • ständig beschäftigt ist
    • über ein abgeschlossenes Hoch- oder Fachhochschulstudium im Bereich der Agrar-, Gartenbau- oder Forstwissenschaft oder vergleichbarer Wissenschaften verfügt und
    • eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Durchführung entsprechender Versuche hat,

    2. eine geeignete Stellvertretung für die leitende Person benannt ist,

    3. eine ausreichende Anzahl qualifiziertes Personal beschäftigt ist,

    4. für eine ordnungsgemäße Versuchsdurchführung geeignete

    a) Räumlichkeiten in ausreichender Anzahl,

    b) Labor- und Freilandausrüstungen,

    c) Versuchsflächen in ausreichendem Umfang und

    d) soweit erforderlich, Gewächshäuser und Klimakammern

    zur Verfügung stehen,

    5. die zu verwendenden Prüfrichtlinien dem Personal bekannt sind und zur Verfügung stehen,

    6. eine Liste der laufenden und abgeschlossenen Versuche für Zulassungszwecke geführt wird und

    7. alle im Rahmen der Versuchsdurchführung erfolgten Aufzeichnungen aufbewahrt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Schriftliche Antragstellung (nicht formgebunden) unter Beifügung aller Unterlagen, die die Erfüllung der Voraussetzungen belegen
    • Inspektion der Versuchseinrichtung  einschließlich Protokollierung
    • Ggf. Erteilung von Auflagen und / oder Nachforderung von Unterlagen
    • Wenn nachweislich alle Voraussetzungen erfüllt sind erfolgt die Ausstellung der formalisierten Anerkennungsurkunde, die für eine Dauer von fünf Jahren gültig ist.

    Fristen

    Rechtzeitige Antragstellung ist notwendig vor Beginn von Versuchen, die eine amtliche Anerkennung bzw. eine Zertifizierung der Versuchseinrichtung nach Guter Experimenteller Praxis (GEP) erforderlich machen.

    Bearbeitungsdauer

    ca. 2 bis 3 Monate

    Kosten

    Verwaltungsgebühr: 300,00 EUR

    300,- €, gemäß Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd (GebOLandw)

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg am 17.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.10.2023

    Stichwörter

    Pflanzenschutzmittel, Gute Experimentelle Praxis (GEP), Versuchseinrichtung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English