Stelle für Emissions- und Immissionsermittlungen Zulassung

    Behördlich zugelassene Messstellen für die Ermittlung von Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

    Sie können als zugelassene Messstelle für Emissionen und Immissionen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Ihre Dienstleistungen nach der Bekanntgabe durch eine Landesbehörde im gesamten Bundesgebiet anbieten oder sich an entsprechenden Ausschreibungen beteiligen.

    Beschreibung

    Sie können als Messstelle für Emissionen und Immissionen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Ihre Dienstleistungen nach der Bekanntgabe durch eine Landesbehörde im gesamten Bundes-gebiet anbieten oder sich an entsprechenden Ausschreibungen beteiligen.

    Sie sind gerätetechnisch und personell in der Lage, partikelförmige, gasförmige organisch und anorganische Stoffe und Gerüche zu ermitteln. Sie verfügen über die speziellen Anforderungen hinsichtlich der Probenahme und Analytik.

    Sie sind gerätetechnisch und personell in der Lage Geräusche und/oder Erschütterungen zu ermitteln.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Umwelt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 60 10 61

    14410 Potsdam

    Hausanschrift

    Seeburger Chaussee 2

    14476 Potsdam

    OT Groß Glienicke

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 033201 442-0

    Fax: 033201 442-662

    E-Mail: infoline@lfu.brandenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Formulare

    Schriftformerfordernis: Der Antrag ist schriftlich zu stellen.

    Voraussetzungen

    Rechtsgrundlage(n)

    § 29b Absatz 1 und 2  Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der 41. Bundes-Immissionsschutzverordnung

    https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__29b.html in Verbindung mit der 41. BImSchV

    https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_41/

    Fristen

    Die Bekanntgabe ist auf fünf Jahre befristet und muss danach erneut beantragt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Etwa vier Monate Wochen nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen

    Kosten

    Für die Durchführung des Bekanntgabeverfahrens und die damit in Zusammenhang stehenden Sachverständigenleistungen werden in Abhängigkeit vom Prüfungs- und Verwaltungsaufwand und von den beantragten speziellen Messungen Gebühren fällig.

    Nach der Anlage 2 Nr. 2.2.3 der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMUGV) beträgt die Gebühr zwischen 350 und 6 700 EURO.

    https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/gebomugv

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, Abteilung 5 am 06.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2024

    Stichwörter

    Eintragung in das Messstellenverzeichnis ReSyMeSa, Überprüfung von Messeinrichtungen bei Unternehmen, Bekanntgabeverfahren, Ermittlung von Emissionen und Immissionen (Luft), Durchführung von Einzel- und kontinuierlichen Messungen, Ermittlung von Geräuschen und Erschütterungen, Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit, Prüfbereiche, Fachkunde und gerätetechnische Ausstattung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English