Behördlich zugelassene Messstellen für die Ermittlung von Emissi-onen und Immissionen von Luftschadstoffen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Sie können als zugelassene Messstelle für Emissionen und Immissionen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Ihre Dienstleistungen nach der Bekanntgabe durch eine Landesbehörde im gesamten Bundesgebiet anbieten oder sich an entsprechenden Ausschreibungen beteiligen.
Beschreibung
Sie können als Messstelle für Emissionen und Immissionen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Ihre Dienstleistungen nach der Bekanntgabe durch eine Landesbehörde im gesamten Bundes-gebiet anbieten oder sich an entsprechenden Ausschreibungen beteiligen.
Sie sind gerätetechnisch und personell in der Lage, partikelförmige, gasförmige organisch und anorganische Stoffe und Gerüche zu ermitteln. Sie verfügen über die speziellen Anforderungen hinsichtlich der Probenahme und Analytik.
Sie sind gerätetechnisch und personell in der Lage Geräusche und/oder Erschütterungen zu ermitteln.
zuständige Stelle
Hinweise für Brandenburg: Behördlich zugelassene Messstellen für die Ermittlung von Emissi-onen und Immissionen von Luftschadstoffen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Landesamt für Umwelt
Zuständigkeit
Hinweise für Brandenburg: Behördlich zugelassene Messstellen für die Ermittlung von Emissi-onen und Immissionen von Luftschadstoffen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Landesamt für Umwelt Brandenburg
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam, Ortsteil Groß Glienicke
Telefon: 033201 442-0
E-Mail: infoline@lfu.brandenburg.de
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Formulare
Schriftformerfordernis: Der Antrag ist schriftlich zu stellen.
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
§ 29b Absatz 1 und 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der 41. Bundes-Immissionsschutzverordnung
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__29b.html in Verbindung mit der 41. BImSchV
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_41/
Verfahrensablauf
Hinweise für Brandenburg: Behördlich zugelassene Messstellen für die Ermittlung von Emissi-onen und Immissionen von Luftschadstoffen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Die Bekanntgabe ist unter Verwendung des Antragsformulars beim Landesamt für Umwelt zu beantragen:
https://www.resymesa.de/ReSyMeSa/Stelle/Notifizierungsstelle?bundesland=BB&id=1&modulTyp=ImmissionsschutzStelle
Fristen
Die Bekanntgabe ist auf fünf Jahre befristet und muss danach erneut beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
Etwa vier Monate Wochen nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen
Kosten
Für die Durchführung des Bekanntgabeverfahrens und die damit in Zusammenhang stehenden Sachverständigenleistungen werden in Abhängigkeit vom Prüfungs- und Verwaltungsaufwand und von den beantragten speziellen Messungen Gebühren fällig.
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Nach der Anlage 2 Nr. 2.2.3 der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMUGV) beträgt die Gebühr zwischen 350 und 6 700 EURO.
https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/gebomugv
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Brandenburg: Behördlich zugelassene Messstellen für die Ermittlung von Emissi-onen und Immissionen von Luftschadstoffen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
länderspezifischen Besonderheiten in Brandenburg:
https://www.resymesa.de/ReSyMeSa/Stelle/LaenderspezRegelung?bundesland=BB&modulTyp=ImmissionsschutzStelle
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, Abteilung 5 am 06.08.2020
Stichwörter
Eintragung in das Messstellenverzeichnis ReSyMeSa, Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit, Überprüfung von Messeinrichtungen bei Unternehmen, Prüfbereiche, Fachkunde und gerätetechnische Ausstattung, Durchführung von Einzel- und kontinuierlichen Messungen, Ermittlung von Emissionen und Immissionen (Luft), Ermittlung von Geräuschen und Erschütterungen, Bekanntgabeverfahren
Metainformation
- Ursprungsportal: Behördlich zugelassene Messstellen für die Ermittlung von Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Ursprungsportal: Behördlich zugelassene Messstellen für die Ermittlung von Emissi-onen und Immissionen von Luftschadstoffen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz in Brandenburg