Stelle für Emissions- und Immissionsermittlungen Zulassung

    Behördlich zugelassene Messstellen für die Ermittlung von Emissi-onen und Immissionen von Luftschadstoffen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

    Sie können als zugelassene Messstelle für Emissionen und Immissionen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Ihre Dienstleistungen nach der Bekanntgabe durch eine Landesbehörde im gesamten Bundesgebiet anbieten oder sich an entsprechenden Ausschreibungen beteiligen.

    Beschreibung

    Sie können als Messstelle für Emissionen und Immissionen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Ihre Dienstleistungen nach der Bekanntgabe durch eine Landesbehörde im gesamten Bundes-gebiet anbieten oder sich an entsprechenden Ausschreibungen beteiligen.

    Sie sind gerätetechnisch und personell in der Lage, partikelförmige, gasförmige organisch und anorganische Stoffe und Gerüche zu ermitteln. Sie verfügen über die speziellen Anforderungen hinsichtlich der Probenahme und Analytik.

    Sie sind gerätetechnisch und personell in der Lage Geräusche und/oder Erschütterungen zu ermitteln.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Brandenburg: Behördlich zugelassene Messstellen für die Ermittlung von Emissi-onen und Immissionen von Luftschadstoffen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

    Landesamt für Umwelt

    Zuständigkeit

    Hinweise für Brandenburg: Behördlich zugelassene Messstellen für die Ermittlung von Emissi-onen und Immissionen von Luftschadstoffen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

    Landesamt für Umwelt Brandenburg

    Seeburger Chaussee 2

    14476 Potsdam, Ortsteil Groß Glienicke

    Telefon: 033201 442-0

    E-Mail: infoline@lfu.brandenburg.de

    Ansprechpartner

    Für Frankfurt (Oder) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Formulare

    Schriftformerfordernis: Der Antrag ist schriftlich zu stellen.

    Voraussetzungen

    Rechtsgrundlage(n)

    § 29b Absatz 1 und 2  Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der 41. Bundes-Immissionsschutzverordnung

    https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__29b.html in Verbindung mit der 41. BImSchV

    https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_41/

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Brandenburg: Behördlich zugelassene Messstellen für die Ermittlung von Emissi-onen und Immissionen von Luftschadstoffen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

    Die Bekanntgabe ist unter Verwendung des Antragsformulars beim Landesamt für Umwelt zu beantragen:

    https://www.resymesa.de/ReSyMeSa/Stelle/Notifizierungsstelle?bundesland=BB&id=1&modulTyp=ImmissionsschutzStelle

    Fristen

    Die Bekanntgabe ist auf fünf Jahre befristet und muss danach erneut beantragt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Etwa vier Monate Wochen nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen

    Kosten

    Für die Durchführung des Bekanntgabeverfahrens und die damit in Zusammenhang stehenden Sachverständigenleistungen werden in Abhängigkeit vom Prüfungs- und Verwaltungsaufwand und von den beantragten speziellen Messungen Gebühren fällig.

    Hinweise für Brandenburg: Behördlich zugelassene Messstellen für die Ermittlung von Emissi-onen und Immissionen von Luftschadstoffen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

    Nach der Anlage 2 Nr. 2.2.3 der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMUGV) beträgt die Gebühr zwischen 350 und 6 700 EURO.

    https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/gebomugv

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Brandenburg: Behördlich zugelassene Messstellen für die Ermittlung von Emissi-onen und Immissionen von Luftschadstoffen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

    länderspezifischen Besonderheiten in Brandenburg:

    https://www.resymesa.de/ReSyMeSa/Stelle/LaenderspezRegelung?bundesland=BB&modulTyp=ImmissionsschutzStelle

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, Abteilung 5 am 06.08.2020

    Version

    Technisch erstellt am 05.11.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: system)

    Stichwörter

    Eintragung in das Messstellenverzeichnis ReSyMeSa, Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit, Überprüfung von Messeinrichtungen bei Unternehmen, Prüfbereiche, Fachkunde und gerätetechnische Ausstattung, Durchführung von Einzel- und kontinuierlichen Messungen, Ermittlung von Emissionen und Immissionen (Luft), Ermittlung von Geräuschen und Erschütterungen, Bekanntgabeverfahren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)