• Wenzlow (Landkreis Potsdam-Mittelmark, Brandenburg)
Forstbetriebsgemeinschaft Anerkennung

Anerkennung einer Forstbetriebsgemeinschaft und Verleihung der Rechtsfähigkeit als wirtschaftlicher Verein

Zusammenschluss von Grundbesitzern zur gemeinsamen Bewirtschaftung ihrer Waldflächen in einer Forstbetriebsgemeinschaft (FBG)

Beschreibung

Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von Grundbesitzern. Sie haben insbesondere den Zweck, die Nachteile geringer Flächengröße bei der Bewirtschaftung und verschiedenster Strukturmängel bei Bewirtschaftung ihrer Waldflächen auszugleichen. Zur besseren Abgrenzung nach der Art und Weise der Bewirtschaftung wird für die FBG in Brandenburg die Bezeichnung Waldverein und Waldgemeinschaft benutzt. Sie unterscheiden sich nach der in der Satzung festgelegten Ziel- beziehungsweise Aufgabenstellung. Der Waldverein zeichnet sich durch eine parzellenscharfe Bewirtschaftung nach Fläche und Eigentümer aus, die dem Waldverein angeschlossenen Grundstücke müssen in der Natur auffindbar sein. In einer Waldgemeinschaft wird eine gemeinsame grenzübergreifende Bewirtschaftung der Gesamtfläche vorgenommen.

zuständige Stelle

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg, Abteilung 3

Postfach 60 11 50

14411 Potsdam

Tel.: +49 331 866-7601

Fax: +49 331 866-7070

E-Mail: poststelle@mluk.brandenburg.de

Internet: https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/

Ansprechpartner

Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz - Referat 46 - Wald und Forstwirtschaft, Oberste Jagdbehörde

Adresse

Hausanschrift

Lindenstr. 34a

14467 Potsdam

Kontakt

Telefon Festnetz: 0331 866-7704

Version

Technisch erstellt am 05.09.2024

Technisch geändert am 05.09.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag auf Anerkennung und Verleihung der Rechtsfähigkeit
  • Gründungsprotokoll des Vereins in Kopie
  • Anwesenheitsliste der Gründungsversammlung in Kopie
  • beschlossene, datierte und von allen Vorstandsmitgliedern unterzeichnete Originalsatzung
  • Mitglieder- und Flächenverzeichnis der FBG
  • Kontaktdaten der FBG
  • ggf. Antrag auf Gebührenbefreiung

Formulare

  • Formloser schriftlicher Antrag
  • Checkliste zur Antragstellung im Internet der obersten Forstbehörde verfügbar

Voraussetzungen

  • Die FBG muss eine juristische Person des Privatrechts sein und soll die Bestimmungen des Vereinsrechts erfüllen.
  • Eine FBG wird von der obersten Forstbehörde anerkannt.

Handlungsgrundlage(n)

§ 18 Bundeswaldgesetz (BWaldG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg/__18.html

§ 19 Bundeswaldgesetz (BWaldG) (Verleihung Rechtsfähigkeit)

https://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg/__19.html

§ 22 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (wirtschaftlicher Verein)

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__22.html

§ 56 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Mindestmitgliederzahl)

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__56.html

Verfahrensablauf

  • Einreichen eines formlosen schriftlichen Antrags auf Anerkennung und Verleihung der Rechtsfähigkeit an die oberste Forstbehörde des Landes.
  • Alle geforderten Unterlagen müssen vollständig beigefügt werden.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

ca. zwei bis vier Wochen

Kosten

  • 1,00 – 51,00 EUR
  • Nach § 20 Gebührengesetz für das Land Brandenburg kann ein Antrag auf Gebührenbefreiung wegen des besonderen öffentlichen Interesses gestellt werden.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg am 17.07.2023

Version

Technisch erstellt am 05.11.2020

Technisch geändert am 08.11.2024

Stichwörter

FBG, Wald, Waldeigentümer, Zusammenschluss, Forstwirtschaft, Bewirtschaftung, Waldgesetz, Verein

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020