Forstbetriebsgemeinschaft Anerkennung

    Anerkennung einer Forstbetriebsgemeinschaft und Verleihung der Rechtsfähigkeit als wirtschaftlicher Verein

    Zusammenschluss von Grundbesitzern zur gemeinsamen Bewirtschaftung ihrer Waldflächen in einer Forstbetriebsgemeinschaft (FBG)

    Beschreibung

    Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von Grundbesitzern. Sie haben insbesondere den Zweck, die Nachteile geringer Flächengröße bei der Bewirtschaftung und verschiedenster Strukturmängel bei Bewirtschaftung ihrer Waldflächen auszugleichen. Zur besseren Abgrenzung nach der Art und Weise der Bewirtschaftung wird für die FBG in Brandenburg die Bezeichnung Waldverein und Waldgemeinschaft benutzt. Sie unterscheiden sich nach der in der Satzung festgelegten Ziel- beziehungsweise Aufgabenstellung. Der Waldverein zeichnet sich durch eine parzellenscharfe Bewirtschaftung nach Fläche und Eigentümer aus, die dem Waldverein angeschlossenen Grundstücke müssen in der Natur auffindbar sein. In einer Waldgemeinschaft wird eine gemeinsame grenzübergreifende Bewirtschaftung der Gesamtfläche vorgenommen.

    zuständige Stelle

    Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg, Abteilung 3

    Postfach 60 11 50

    14411 Potsdam

    Tel.: +49 331 866-7601

    Fax: +49 331 866-7070

    E-Mail: poststelle@mluk.brandenburg.de

    Internet: https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/

    Ansprechpartner

    Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz - Referat 46 - Wald und Forstwirtschaft, Oberste Jagdbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstr. 34a

    14467 Potsdam

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0331 866-7704

    Fax: 0331 866-7070

    E-Mail: poststelle@mluk.brandenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag auf Anerkennung und Verleihung der Rechtsfähigkeit
    • Gründungsprotokoll des Vereins in Kopie
    • Anwesenheitsliste der Gründungsversammlung in Kopie
    • beschlossene, datierte und von allen Vorstandsmitgliedern unterzeichnete Originalsatzung
    • Mitglieder- und Flächenverzeichnis der FBG
    • Kontaktdaten der FBG
    • ggf. Antrag auf Gebührenbefreiung

    Formulare

    • Formloser schriftlicher Antrag
    • Checkliste zur Antragstellung im Internet der obersten Forstbehörde verfügbar

    Voraussetzungen

    • Die FBG muss eine juristische Person des Privatrechts sein und soll die Bestimmungen des Vereinsrechts erfüllen.
    • Eine FBG wird von der obersten Forstbehörde anerkannt.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 18 Bundeswaldgesetz (BWaldG)

    https://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg/__18.html

    § 19 Bundeswaldgesetz (BWaldG) (Verleihung Rechtsfähigkeit)

    https://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg/__19.html

    § 22 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (wirtschaftlicher Verein)

    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__22.html

    § 56 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Mindestmitgliederzahl)

    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__56.html

    Verfahrensablauf

    • Einreichen eines formlosen schriftlichen Antrags auf Anerkennung und Verleihung der Rechtsfähigkeit an die oberste Forstbehörde des Landes.
    • Alle geforderten Unterlagen müssen vollständig beigefügt werden.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. zwei bis vier Wochen

    Kosten

    • 1,00 - 51,00 EUR
    • Nach § 20 Gebührengesetz für das Land Brandenburg kann ein Antrag auf Gebührenbefreiung wegen des besonderen öffentlichen Interesses gestellt werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg am 17.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2024

    Stichwörter

    FBG, Waldgesetz, Verein, Waldeigentümer, Zusammenschluss, Wald, Forstwirtschaft, Bewirtschaftung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English