Zuwendungen bei Mehrlingsgeburten Gewährung

    Zuwendungen bei Mehrlingsgeburten Gewährung

    Für Mehrlingsgeburten können Sie eine Zuwendung erhalten

    Beschreibung

    Die Geburt von Mehrlingen stellt Familien vor besondere Herausforderungen: Die gleichzeitige Versorgung und Beaufsichtigung mehrerer Kinder (insbesondere Säuglinge und Kleinkinder) ist für die Familien neben der Freude und Fürsorge auch eine enorme Kraftanstrengung und nicht zuletzt eine finanzielle Belastung.

    In Brandenburg lebende Mehrlinge (ab Drillinge) können daher eine einmalige finanzielle Unterstützung der Ministerpräsidentin / des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg erhalten. Dabei kommt es nicht auf den Geburtsort der Kinder an. Entscheidend ist, dass sie in Brandenburg leben.

    Die Spende hat in erster Linie symbolischen Charakter und soll die besondere Bedeutung von Familie und Kindern für unsere Gesellschaft würdigen.

    Patenschaften des Ministerpräsidenten sind nicht vorgesehen.

    zuständige Stelle

    Staatskanzlei des Landes Brandenburg

    Ansprechpartner

    Staatskanzlei

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Mann-Allee 107

    14473 Potsdam

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0331 866-0

    Fax: 0331 866-1418

    E-Mail: poststelle@stk.brandenburg.de

    Internet

    Stichwörter

    Landespolitik, Landesregierung

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunden der Kinder
    • Nachweis über den Hauptwohnsitz der antragstellenden Person und der Kinder
    • Nachweis des Personensorgerechts bei anderen als den leiblichen Eltern

    Voraussetzungen

    Wohnsitz der Mehrlinge in Brandenburg

    Die Mehrlinge dürfen bei Ausreichung der Spende nicht älter als 16 Jahre sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    keine

    Verfahrensablauf

    Es genügt ein formloses Schreiben oder eine E-Mail an die Ministerpräsidentin / den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg über die Geburt der Mehrlinge. Nach positiver Prüfung der genannten Kriterien kann eine einmalige finanzielle Spende ausgereicht werden, die auf das angegebene Bankkonto überwiesen wird.

    Bearbeitungsdauer

    ca. 3 bis 4 Wochen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Staatskanzlei des Landes Brandenburg am 29.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2022

    Stichwörter

    Vierlinge, Fünflinge, Drillinge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English