Breitensport Förderung
Fördermöglichkeiten des Breiten- und Freizeitsports im Land Brandenburg für eingetragene Sportvereine
Beschreibung
Die Sportförderung ist ein wesentlicher Beitrag zur positiven Entwicklung des Sports im Land Brandenburg. Die Verfassung des Landes Brandenburg (Artikel 35) sagt: "Sport ist ein förderungswürdiger Teil des Lebens. Die Sportförderung des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände ist auf ein ausgewogenes und bedarfsgerechtes Verhältnis von Breitensport und Spitzensport gerichtet. Sie soll die besonderen Bedürfnisse von Schülern, Studenten, Senioren und Menschen mit Behinderungen berücksichtigen". Näheres ist im Gesetz über die Sportförderung im Land Brandenburg geregelt.
Zuwendungen zur Projektförderung dürfen grundsätzlich nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Ein Vorhaben ist in der Regel dann begonnen, wenn Verträge abgeschlossen sind, die sich auf die Ausführung des Vorhabens beziehen. Zuwendungen dürfen nur solchen Empfängern bewilligt werden, bei denen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint und die in der Lage sind, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen. Dies setzt eine geordnete Buchführung und ein ausreichend qualifiziertes Personal voraus.
Bei Zuwendungen für Baumaßnahmen und Beschaffungen muss der Empfänger zudem auch in finanzieller Hinsicht die Gewähr für eine ordnungsgemäße Verwendung und Unterhaltung der entsprechenden Bauten bzw. Gegenstände bieten. Durch diese besondere Bewilligungsvoraussetzung soll die Nachhaltigkeit des Fördervorhabens unterstützt und gesichert werden.
Hinweise für Potsdam: Sportförderung (IES:Potsdam)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Abteilung 2, Referat 24
Hinweise für Potsdam: Sportförderung (IES:Potsdam)
Landeshauptstadt Potsdam, Bereich 213 Bildung und Sport
Besucheradresse
Haus 10
Hegelallee 6-10
14467 Potsdam
Postanschrift
Landeshauptstadt Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Potsdam - 213 Sport und Bewegung
Beschreibung
Der Bereich Sport und Bewegung der Landeshauptstadt Potsdam vermietet u. a. die städtischen Sportstätten (Sporthallen, Sportplätze, Schwimmhallen) für Veranstaltungen und Trainingszeiten an Sportvereine und Dritte gemäß Sportanlagen- Nutzungs- und Vergabeordnung.
Der Bereich Sport und Bewegung arbeitet in enger Kooperation mit den Organisationen der Sportselbstverwaltung wie dem Stadtsportbund Potsdam, dem Landessportbund Brandenburg, der Sportstättenkommission und weiteren Verbänden.
Im Bereich der Sportförderung fördert und unterstützt der Bereich Sport und Bewegung einzelne Maßnahmen. Der Schwerpunkt der Förderung liegt bei den Veranstaltungen u. a. auch im Nachwuchssport. Die Förderkriterien und die Einzelheiten des Zuwendungsverfahrens sind in der Satzung zur Sportförderung geregelt.
Der Bereich Sport und Bewegung erbringt Dienstleistungen für den Sport in Potsdam.
Zum Aufgabenbereich gehört:
- die Entwicklung und Fortschreibung der Sportstätten- und Sportentwicklungsplanung
- jährlicher Sportförderbericht
- die Planung und Beratung im Sportstättenbau
- Vergabe von Sportfördermitteln auf Antrag gemäß Sportfördersatzung der Landeshauptstadt Potsdam
- Sachkostenzuschüsse an gemeinnützige Sportvereine und Träger von Sportanlagen
- die Veranstaltungsorganisation
- die Vergabe von kommunalen Sportanlagen (Sporthallen, Sportplätze und Schwimmhallen) an gemeinnützige Sportvereine und Dritte
- die Beratung und Begleitung von Vereinsprojekten
Weitere Querschnittsaufgaben:
- das Integrationskonzept
- die Vergabe von Schulräumen an Dritte gemäß Schulraumnutzungsordnung der Landeshauptstadt Potsdam
- Wohnheimaufsicht und Wohnheimkosten (Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung) sowie Fahrtkostenerstattung für Oberstufenzentren und berufliche Ersatzschulen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter des Bereiches Sport und Bewegung sind von Montag bis Freitag telefonisch und / oder per Mail erreichbar und beraten Sie gern.
Kontakt
Fax: 0331 2891870
Kontaktperson
Frau Pechmann
Frau Witschel
Internet
erforderliche Unterlagen
Antragsunterlagen des Antragstellers (Satzung, Finanzplan, Freistellungsbescheid, Vereinsregisterauszug)
Formulare
Formularvordrucke auf der Seite des MBJS unter Sportförderung
Onlineverfahren möglich: z. Z. nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Hinweise für Potsdam: Sportförderung (IES:Potsdam)
Antrag auf Zuwendung mit folgenden Angaben:
- Name des Vereins, Anschrift und Telefon - Ansprechpartner (Vereinsvorsitzender, Geschäftsführer)
- durchzuführende Maßnahme
- Tag und Zeit der gewünschten Maßnahme
- Sportart und Anzahl der Teilnehmer
- Leistungsklassen der im Punktspiel- u. Wettkampfbetrieb befindl. Mannschaften
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung der Landeshauptstadt Potsdam (finanzielle Sportförderung)
- Finanzplan bei Veranstaltungen
- rechtsverbindliche Unterschriften
Voraussetzungen
Sportverein im Land Brandenburg, vollständige Antragsunterlagen
Hinweise für Potsdam: Sportförderung (IES:Potsdam)
Besondere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Sportförderung:
- satzungsmäßige Gemeinnützigkeit der Sportorganisationen im Sinne der Abgabenordnung zur Förderung und zum Betrieb des Sports
- Sportorganisation ist in Potsdam ansässig
- Sportorganisation ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Potsdam eingetragen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Potsdam: Sportförderung (IES:Potsdam)
Satzung zur Sportförderung der Landeshauptstadt Potsdam vom 02.12.1994 zuletzt geändert durch die Satzung vom 12.05.1998 in der Fassung vom 29.11.2001
Richtlinien über die Vergabe von Zuwendungen der Stadt Potsdam zur Förderung des Sportes in der Fassung von 2011
Richtlinie zur Bewilligung und Steuerung von Zuwendungen in der Landeshauptstadt Potsdam 2016
Verfahrensablauf
Antragstellung im MBJS, Antragsprüfung, Bescheiderteilung, Durchführung, Abrechnung/Verwendungsnachweis
Hinweise für Potsdam: Sportförderung (IES:Potsdam)
Der o.g. Verfahrensweg geht für die Landeshauptstadt Potsdam über den Bereich 213 Bildung und Sport.
Fristen
Antragsfristen mindestens 6 Wochen vor Maßnahme
Hinweise für Potsdam: Sportförderung (IES:Potsdam)
Die Antragsfristen sollten im Idealfall ca. 6 Monate vor der geplanten Maßnahme liegen, spätestens jedoch mindestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme.
Bearbeitungsdauer
Nicht definierbar
Kosten
Hinweise für Potsdam: Sportförderung (IES:Potsdam)
- keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Referat 24 am 22.10.2020
Stichwörter
Sport, Sportveranstaltungen, Freizeitsport, Sportvereine, Sportförderung