Breitensport Förderung
Fördermöglichkeiten des Breiten- und Freizeitsports im Land Brandenburg für eingetragene Sportvereine
Hinweise für Brandenburg: Breitensport Förderung
Fördermöglichkeiten des Breiten- und Freizeitsports im Land Brandenburg für eingetragene Sportvereine
Beschreibung
Die Sportförderung ist ein wesentlicher Beitrag zur positiven Entwicklung des Sports im Land Brandenburg. Die Verfassung des Landes Brandenburg (Artikel 35) sagt: „Sport ist ein förderungswürdiger Teil des Lebens. Die Sportförderung des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände ist auf ein ausgewogenes und bedarfsgerechtes Verhältnis von Breitensport und Spitzensport gerichtet. Sie soll die besonderen Bedürfnisse von Schülern, Studenten, Senioren und Menschen mit Behinderungen berücksichtigen“. Näheres ist im Gesetz über die Sportförderung im Land Brandenburg geregelt.
Zuwendungen zur Projektförderung dürfen grundsätzlich nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Ein Vorhaben ist in der Regel dann begonnen, wenn Verträge abgeschlossen sind, die sich auf die Ausführung des Vorhabens beziehen. Zuwendungen dürfen nur solchen Empfängern bewilligt werden, bei denen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint und die in der Lage sind, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen. Dies setzt eine geordnete Buchführung und ein ausreichend qualifiziertes Personal voraus.
Bei Zuwendungen für Baumaßnahmen und Beschaffungen muss der Empfänger zudem auch in finanzieller Hinsicht die Gewähr für eine ordnungsgemäße Verwendung und Unterhaltung der entsprechenden Bauten bzw. Gegenstände bieten. Durch diese besondere Bewilligungsvoraussetzung soll die Nachhaltigkeit des Fördervorhabens unterstützt und gesichert werden.
Hinweise für Brandenburg: Breitensport Förderung
Die Sportförderung ist ein wesentlicher Beitrag zur positiven Entwicklung des Sports im Land Brandenburg. Die Verfassung des Landes Brandenburg (Artikel 35) sagt: „Sport ist ein förderungswürdiger Teil des Lebens. Die Sportförderung des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände ist auf ein ausgewogenes und bedarfsgerechtes Verhältnis von Breitensport und Spitzensport gerichtet. Sie soll die besonderen Bedürfnisse von Schülern, Studenten, Senioren und Menschen mit Behinderungen berücksichtigen“. Näheres ist im Gesetz über die Sportförderung im Land Brandenburg geregelt.
Zuwendungen zur Projektförderung dürfen grundsätzlich nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Ein Vorhaben ist in der Regel dann begonnen, wenn Verträge abgeschlossen sind, die sich auf die Ausführung des Vorhabens beziehen. Zuwendungen dürfen nur solchen Empfängern bewilligt werden, bei denen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint und die in der Lage sind, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen. Dies setzt eine geordnete Buchführung und ein ausreichend qualifiziertes Personal voraus.
Bei Zuwendungen für Baumaßnahmen und Beschaffungen muss der Empfänger zudem auch in finanzieller Hinsicht die Gewähr für eine ordnungsgemäße Verwendung und Unterhaltung der entsprechenden Bauten bzw. Gegenstände bieten. Durch diese besondere Bewilligungsvoraussetzung soll die Nachhaltigkeit des Fördervorhabens unterstützt und gesichert werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Abteilung 2, Referat 24
Hinweise für Brandenburg: Breitensport Förderung
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Abteilung 2, Referat 24
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Antragsunterlagen des Antragstellers (Satzung, Finanzplan, Freistellungsbescheid, Vereinsregisterauszug)
Hinweise für Brandenburg: Breitensport Förderung
Antragsunterlagen des Antragstellers (Satzung, Finanzplan, Freistellungsbescheid, Vereinsregisterauszug)
Formulare
Formularvordrucke auf der Seite des MBJS unter Sportförderung
Onlineverfahren möglich: z. Z. nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
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Formularvordrucke auf der Seite des MBJS unter Sportförderung
Onlineverfahren möglich: z. Z. nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Sportverein im Land Brandenburg, vollständige Antragsunterlagen
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Sportverein im Land Brandenburg, vollständige Antragsunterlagen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Brandenburg: Breitensport Förderung
Verfahrensablauf
Antragstellung im MBJS, Antragsprüfung, Bescheiderteilung, Durchführung, Abrechnung/Verwendungsnachweis
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Antragstellung im MBJS, Antragsprüfung, Bescheiderteilung, Durchführung, Abrechnung/Verwendungsnachweis
Fristen
Antragsfristen mindestens 6 Wochen vor Maßnahme
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Antragsfristen mindestens 6 Wochen vor Maßnahme
Bearbeitungsdauer
Nicht definierbar
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Nicht definierbar
Weitere Informationen
Hinweise für Brandenburg: Breitensport Förderung
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Referat 24 am 22.10.2020
Hinweise für Brandenburg: Breitensport Förderung
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Referat 24 am 22.10.2020
Stichwörter
Freizeitsport, Sport, Sportvereine , Sportveranstaltungen, Sportförderung