Medizinische Praxen Anmeldung

    Medizinische Praxen Anmeldung

    Sie möchten sich in einem Gesundheits- oder Heilberuf selbstständig machen? Dies zeigen Sie Ihrem örtlich zuständigen Gesundheitsamt an.

    Beschreibung

    Viele Fachkräfte des Gesundheitswesens entscheiden sich für eine eigene Praxis. Dies gilt für ärztliche Heilberufe und Gesundheitsfachberufe, wie zum Beispiel bei:

    • Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern (beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie/Physiotherapie)
    • Kranken- und Kinderkrankenschwester/-pfleger
    • Hebammen und Entbindungshelfer
    • Altenpflege
    • Physiotherapie, Krankengymnastik
    • Masseurinnen und Masseure
    • Medizinische Bademeisterinnen und Bademeister  
    • Logopädie
    • Ergotherapie, Beschäftigungs- und Arbeitstherapie
    • Orthoptik

    Für alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen gilt: Wenn Sie Ihren Beruf selbstständig ausüben möchten, müssen Sie dies beim zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich anzeigen.

    Auch in folgenden Fällen ist eine unverzügliche Anzeige gegenüber Ihrem örtlich zuständigen Gesundheitsamt notwendig:

    • Sie beschäftigen Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens.
    • Sie bieten gegen Entgelt kranken- und altenpflegerische Tätigkeiten an oder erbringen diese.  

    Haben Sie eine solche Anzeigen-Verpflichtung gegenüber anderen Stellen aufgrund anderer Rechtsvorschriften, dann brauchen Sie es dem Gesundheitsamt nicht anzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    jeweils örtlich zuständiges Gesundheitsamt (Standort der Praxis)

    Ansprechpartner

    Für Rabenstein/Fläming wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • persönliche Daten, wie Name, Anschrift etc.
    • beglaubigte Kopien der Berufserlaubnis oder der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
    • gegebenenfalls Nachweise von Qualifizierungen

    Formulare

    Viele Gesundheitsämter bieten Formulare an, die Sie für die Anzeige verwenden können. Wenden Sie sich dafür an Ihr zuständiges Gesundheitsamt.

    Voraussetzungen

    • Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen.
    • Eine Pflicht zur Anzeige besteht nicht nach anderen Rechtvorschriften gegenüber anderen Stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eine Anzeige, zum Beispiel zur Anmeldung einer medizinischen Praxis, stellen Sie schriftlich:

    • Fragen Sie bei Ihrem Gesundheitsamt nach, ob ein Formular zur Anzeige bereitsteht.
    • Reichen Sie die Anzeige (gegebenenfalls das ausgefüllte Formular) mitsamt den nötigen Nachweisen bei Ihrem örtlich zuständigen Gesundheitsamt ein.
    • Im Übrigen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Gesundheitsamt.

    Fristen

    Anzeigefrist der Anmeldung: unverzüglich

    Die Änderungen sind ebenfalls anzuzeigen.

    Kosten

    gegebenenfalls Kosten für die Ausstellung einer Bescheinigung: EUR 30,00

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz am 21.09.2020

    Version

    Technisch erstellt am 25.09.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: system)

    Stichwörter

    Ergotherapiepraxis, Selbständige Tätigkeit in einem Beruf des Gesundheitswesens , Ambulante Pflegedienste, Heilpraktikerpraxis, Arztpraxis, Podologiepraxis, Physiotherapiepraxis, Logopädiepraxis, Arztpraxen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)