Medizinische Praxen Anmeldung

    Medizinische Praxen Anmeldung

    Sie möchten sich in einem Gesundheits- oder Heilberuf selbstständig machen? Dies zeigen Sie Ihrem örtlich zuständigen Gesundheitsamt an.

    Beschreibung

    Viele Fachkräfte des Gesundheitswesens entscheiden sich für eine eigene Praxis. Dies gilt für ärztliche Heilberufe und Gesundheitsfachberufe, wie zum Beispiel bei:

    • Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern (beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie/Physiotherapie)
    • Kranken- und Kinderkrankenschwester/-pfleger
    • Hebammen und Entbindungshelfer
    • Altenpflege
    • Physiotherapie, Krankengymnastik
    • Masseurinnen und Masseure
    • Medizinische Bademeisterinnen und Bademeister  
    • Logopädie
    • Ergotherapie, Beschäftigungs- und Arbeitstherapie
    • Orthoptik

    Für alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen gilt: Wenn Sie Ihren Beruf selbstständig ausüben möchten, müssen Sie dies beim zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich anzeigen.

    Auch in folgenden Fällen ist eine unverzügliche Anzeige gegenüber Ihrem örtlich zuständigen Gesundheitsamt notwendig:

    • Sie beschäftigen Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens.
    • Sie bieten gegen Entgelt kranken- und altenpflegerische Tätigkeiten an oder erbringen diese.  

    Haben Sie eine solche Anzeigen-Verpflichtung gegenüber anderen Stellen aufgrund anderer Rechtsvorschriften, dann brauchen Sie es dem Gesundheitsamt nicht anzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    jeweils örtlich zuständiges Gesundheitsamt (Standort der Praxis)

    Ansprechpartner

    Landkreis Elbe-Elster - Gesundheitsamt - Medizinaufsicht

    Beschreibung

    Medizinalaufsicht

    Die Medizinalaufsicht erfasst und überwacht die Ausübung staatlich geregelter Berufe des Gesundheitswesens und der Führung von Berufsbezeichnungen.

    1. Erfassung und Überwachung der Berufe des Gesundheitswesens
    2. Überwachung der berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde
    3. Heilpraktikererlaubnis


    Leichen- und Bestattungswesen...

    • Erfassung, Überprüfung, Archivierung von Totenscheinen
       
    • Auskunft, Einsicht und Ablichtung von Totenscheinen
       
    • Aufbewahrung und Beförderung von Leichen (u. a. Leichenpass)
       
    • Genehmigung zur Bestattung vor bzw. nach Ablauf der Bestattungsfrist
       
    • Umbettung


    Aufgabengebiete des Gesundheitsamtes sind die Überwachung des Verkehrs mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken, die Einhaltung des Heilmittelwerbegesetzes in den Handelseinrichtungen, die Betreuung der Einzelhändler in Bezug auf Verkaufsberatung (Verbrauchsinformationen, Gesundheitsrisiken-Selbstmedikation) ...

    Adresse

    Hausanschrift

    Grochwitzer Straße 20

    04916 Herzberg (Elster)

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Mutter- und Kindparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr * Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Termine außerhalb dieser Sprechzeiten können individuell vereinbart werden.

    Kontakt

    Fax: +49 3535 46-3122(Fax)

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-3101(Sekretariat)

    E-Mail: gesundheitsamt@lkee.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Elbe-Elster

    Empfänger: Landkreis Elbe-Elster

    IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14

    BIC: WELADED1EES

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • persönliche Daten, wie Name, Anschrift etc.
    • beglaubigte Kopien der Berufserlaubnis oder der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
    • gegebenenfalls Nachweise von Qualifizierungen

    Formulare

    Viele Gesundheitsämter bieten Formulare an, die Sie für die Anzeige verwenden können. Wenden Sie sich dafür an Ihr zuständiges Gesundheitsamt.

    Voraussetzungen

    • Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen.
    • Eine Pflicht zur Anzeige besteht nicht nach anderen Rechtvorschriften gegenüber anderen Stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eine Anzeige, zum Beispiel zur Anmeldung einer medizinischen Praxis, stellen Sie schriftlich:

    • Fragen Sie bei Ihrem Gesundheitsamt nach, ob ein Formular zur Anzeige bereitsteht.
    • Reichen Sie die Anzeige (gegebenenfalls das ausgefüllte Formular) mitsamt den nötigen Nachweisen bei Ihrem örtlich zuständigen Gesundheitsamt ein.
    • Im Übrigen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Gesundheitsamt.

    Fristen

    Anzeigefrist der Anmeldung: unverzüglich

    Die Änderungen sind ebenfalls anzuzeigen.

    Kosten

    gegebenenfalls Kosten für die Ausstellung einer Bescheinigung: EUR 30,00

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz am 21.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2024

    Stichwörter

    Ambulante Pflegedienste, Logopädiepraxis, Ergotherapiepraxis, Heilpraktikerpraxis, Podologiepraxis, Arztpraxis, Selbständige Tätigkeit in einem Beruf des Gesundheitswesens, Physiotherapiepraxis, Arztpraxen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de