Staatliche Anerkennung einer Berufsakademie Widerruf
Bei fehlenden Voraussetzungen kann die staatliche Anerkennung entzogen werden oder erlöschen.
Beschreibung
Bei einer entzogenen bzw. erloschenen staatlichen Anerkennung darf eine nicht staatliche Bildungseinrichtung nicht die Bezeichnung „Berufsakademie“ führen.
Sie können demzufolge keine diesbezüglichen:
- Prüfungen abnehmen,
- Abschlussbezeichnungen (Bachelor Berufsakademie (BA)) verleihen und
- Zeugnisse erteilen.
zuständige Stelle
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Ansprechpartner
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stichwörter
Forschungsministerium, Kulturministerium, Wissenschaftsministerium
Formulare
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die staatliche Anerkennung kann kraft Gesetzes erlöschen oder von der zuständigen Stelle zurückgenommen oder widerrufen werden.
Sie bekommen eventuell eine Frist zur Stellungnahme oder Mängelbeseitigung gesetzt von der zuständigen Stelle.
Die Rücknahme oder der Widerruf der staatlichen Anerkennung erfolgt durch schriftlichen Bescheid der zuständigen Stelle.
Bearbeitungsdauer
1-6 Monate
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg am 08.09.2020