Privathochschule Anerkennung

    Privathochschule Anerkennung

    Nichtstaatliche Bildungseinrichtungen dürfen, sofern sie als Hochschule staatlich anerkannt sind, eine entsprechende Bezeichnung führen, Hochschulprüfungen abnehmen und Hochschulgrade verleihen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine nicht staatliche Hochschule betreiben wollen, bedürfen Sie der staatlichen Anerkennung durch das für Hochschulen zuständige Ministerium. Nur staatlich anerkannte Hochschulen dürfen eine entsprechende Bezeichnung (Universität, Hochschule, Fachhochschule, Kunsthochschule) führen, Hochschulprüfungen abnehmen und Hochschulgrade verleihen.

    Auch der Betrieb der Niederlassung einer ausländischen Hochschule (mit Ausnahme der ausländischen Hochschulen, die innerhalb des Geltungsbereichs des Gemeinschaftsrechts der Europäischen Union liegen) bedarf der staatlichen Anerkennung durch das fachlich zuständige Ministerium.

    zuständige Stelle

    Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

    Ansprechpartner

    Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Dortustr. 36

    14467 Potsdam

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 331 8664999

    Fax: +49 331 8664998

    E-Mail: presse@mwfk.brandenburg.de

    Stichwörter

    Forschungsministerium, Kulturministerium, Wissenschaftsministerium

    Version

    Technisch erstellt am 29.10.2018 (von: Nonnemann)

    Technisch geändert am 08.08.2024 (von: Nonnemann, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    Im Laufe des Anerkennungsverfahrens kommt es darauf an, dass durch geeignete Unterlagen und Konzepte die Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung nachgewiesen werden.

    Die Unterlagen brauchen bei der Erstanfrage noch nicht vorzuliegen; das zuständige Referat informiert dann im Einzelnen. Ein Antrag des Trägers der Hochschule kann erst dann positiv beschieden werden, wenn darin schlüssig dargelegt ist und im Einzelnen nachgewiesen wird, dass und wie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden.

    Formulare

    Formulare: nein
    Onlineverfahren möglich: teilweise
    Schriftform erforderlich: teilweise
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Folgende Kriterien werden insbesondere geprüft:

    • institutioneller Anspruch, Profil und Entwicklungsziele
    • Leitungsstruktur, Organisation und Qualitätsmanagement
    • Personal
    • Studium und Lehre
    • Forschung und Kunstausübung
    • Räumliche und sächliche Ausstattung
    • Finanzierung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie können vorab in einem Erstgespräch das geplante Vorhaben vorstellen.
       
    • Sie stellen in einem Antrag Ihr Konzept für die zu gründende Hochschule dar.
       
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
       
    • Bei der Antragsprüfung holt die zuständige Stelle eine gutachterliche Stellungnahme einer externen sachverständigen Institution ein, die von der zuständigen Stelle bestimmt wird und die das vorgelegte Konzept bewertet.
    • Die staatliche Anerkennung wird ausgesprochen, wenn Ihr Vorhaben den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

    Bearbeitungsdauer

    12-18 Monate

    Kosten

    Kostenrahmen: „[Verwaltungsgebühren einschließlich Konzeptprüfung] EUR 1.500 – 40.000“

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine finanzielle Unterstützung durch das Land Brandenburg bei der Gründung nichtstaatlicher Hochschulen ist nicht vorgesehen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg am 08.09.2020

    Version

    Technisch erstellt am 11.09.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)