• Vogelsang (Landkreis Oder-Spree, Brandenburg)
Spielbanken Zulassung

Spielbanken Zulassung

Wer eine Spielbank betreiben will, benötigt eine Erlaubnis.

Beschreibung

Um im Land Brandenburg eine Spielbank betreiben zu können, ist eine Erlaubnis notwendig.

Der Erlaubnisantrag ist beim Ministerium des Innern und für Kommunales zu stellen.

Antragsberechtigt i.S. d. § 3 Spielbankgesetz ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine privatrechtliche Gesellschaft, an der das Land Brandenburg unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist – die Brandenburgische Spielbanken GmbH & Co. KG.

Gem. § 2 Spielbankgesetz kommen die Standorte Potsdam, Frankfurt (Oder) und Cottbus oder eine an diese Städte angrenzende Gemeinde oder eine Gemeinde, die zum Gebiet eines an die genannten Städte angrenzenden Amtes gehört, in Betracht.

Die Voraussetzungen und Erlaubnisinhalte sind in § 4 Spielbankgesetz geregelt.

Eine Spielbankerlaubnis wird für 10 Jahre erteilt. Sie kann auf Antrag um jeweils 5 Jahre verlängert werden. Der Antrag ist spätestens vor Ablauf des vorletzten Jahres der Gültigkeitsdauer der Erlaubnis zu stellen.

zuständige Stelle

Ministerium des Innern und für Kommunales

Referat 22

Ansprechpartner

Ministerium des Innern und für Kommunales - Referat 22 - Verfassungs-, Verwaltungsrecht, Ausländerangelegenheiten, Justitiariat, Wahlen, Rehabilitierung SED-Unrecht, Glücksspielrecht, Datenschutz, Korruptionsprävention, Statistik, Stiftungen bürgerlichen Rechts, Aufgaben der Enteignungsbehörde

Adresse

Hausanschrift

Henning-von-Tresckow-Str. 9-13

14467 Potsdam

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Jedes Haus verfügt über eine Rollstuhlrampe, teilweise befinden sich diese am Hintereingang.

Postanschrift

Postfach 601165

14411 Potsdam

Kontakt

Telefon Festnetz: 0331 8662220

E-Mail: gluecksspielaufsicht@mik.brandenburg.de

E-Mail: poststelle@mik.brandenburg.de

Version

Technisch erstellt am 03.09.2024

Technisch geändert am 03.09.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

erforderliche Unterlagen

Begründeter Antrag mit Nachweisen zu den Voraussetzungen nach § 4 Spielbankgesetz (z.B. Sozialkonzept, Führungszeugnisse)

Formulare

  • keine Formulare vorhanden
  • Onlineverfahren nicht möglich
  • Schriftlicher Antrag ist erforderlich
  • Persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich

Voraussetzungen

  • Antragsteller muss antragsberechtigt i.S.v. § 3 Spielbankgesetz sein
  • Rechtzeitige Antragstellung
  • Vollständiger Antrag mit Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen nach § 4 Spielbankgesetz

Handlungsgrundlage(n)

Glücksspielstaatsvertrag; Spielbankgesetz

Verfahrensablauf

Reichen Sie Ihren vollständigen Antrag beim Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg ein.

Der Antrag wird geprüft, bearbeitet und beschieden. Der Bescheid wird per Post versendet.

Fristen

Die Antragstellung hat spätestens vor Ablauf von 12 Monaten zum beantragten Erlaubnisbeginn bzw. der Gültigkeitsdauer der Erlaubnis zu erfolgen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Antragsvolumen und eventueller Nachfragen/Nachreichungen. I.d.R. kann von einer Bearbeitungsdauer von 5 Monaten ausgegangen werden.

Kosten

Die Gebühren werden nach Zeitaufwand (Stundensätze) berechnet (Gebührengesetz für das Land Brandenburg und Gebührenordnung MIK):

  • Für Bedienstete des höheren Dienstes oder vergleichbare Tarifbeschäftigte: 80 Euro
  • Für Bedienstete des gehobenen Dienstes oder vergleichbare Tarifbeschäftigte: 60 Euro
  • Für Bedienstete des mittleren Dienstes oder vergleichbare Tarifbeschäftigte: 48 Euro und
  • Für Beschäftigte des einfachen Dienstes oder vergleichbare Tarifbeschäftigte: 38 Euro.

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales Referat 22 am 04.09.2020

Version

Technisch erstellt am 11.09.2020

Technisch geändert am 08.11.2024

Stichwörter

Casino, Spielcasino

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020