Weiterbildungsstätte Anerkennung für Pflegeberufe

    Weiterbildungsstätte Anerkennung für Pflegeberufe

    Bewerbungen zur staatlichen Anerkennung Ihrer Weiterbildungsstätte richten Sie je nach Weiterbildungsberuf an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) oder an das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV).

    Beschreibung

    Die Weiterbildung ist in Deutschland landesrechtlich geregelt.

    Weiterbildungsstätten in den folgenden Gesundheitsfachberufen beziehungsweise Pflegeberufen sind im Land Brandenburg durch Verordnungen geregelt:

    • Intensivpflege und Anästhesie
    • Operationsdienst
    • Onkologische Pflege
    • Hygienefachkraft
    • Gerontopsychiatrie

    Weiterbildungsstätten, die staatlich geregelte Weiterbildungen in diesen Bereichen anbieten möchten, benötigen eine staatliche Anerkennung. Sie unterliegen zur dauerhaften Qualitätssicherung der Weiterbildung einer staatlichen Aufsicht.

    zuständige Stelle

    Für das Weiterbildungsgebiet Intensivpflege und Anästhesie, Onkologische Pflege, Operationsdienst, Hygienefachkraft

    Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

    Für das Weiterbildungsgebiet Gerontopsychiatrie

    Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)

    Zuständigkeit

    Für das Weiterbildungsgebiet Intensivpflege und Anästhesie, Onkologische Pflege, Operationsdienst, Hygienefachkraft

    Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

    Abteilung „Gesundheit“

    Wünsdorfer Platz 3

    15806 Zossen

    Fax: 0331 8683 826

    Tel.: 0331 86830

    Für das Weiterbildungsgebiet Gerontopsychiatrie

    Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)

    Zeppelinstraße 48

    14471 Potsdam

    Fax: 0331 2761499

    Tel.: 0331 27610

    erforderliche Unterlagen

    • Berufsurkunden und Weiterbildungszeugnisse der Leitungs- und Lehrkräfte (in Kopie)
    • Informationen über die Räumlichkeiten, in denen Sie die Weiterbildungsstätte einrichten möchten (zum Beispiel Mietvertrag oder andere Planungsunterlagen)
    • Kooperationsverträge mit Einrichtungen, in denen die praktischen Weiterbildungsanteile stattfinden
    • Informationen über
      • Lehr und Stundenpläne
      • fachliche Zuordnung der Dozentinnen, Dozenten, Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter vor Ort
      • Art und Durchführung der erforderlichen Leistungsnachweise
      • Form der Kommunikation mit den Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern vor Ort

    Hinweis: Sie wollen mehrere Weiterbildungen nach den Weiterbildungsverordnungen des Landes Brandenburg anbieten? Dann müssen Sie die Unterlagen für jede Weiterbildung getrennt vorlegen.

    Formulare

    Formular: Erhebungsbogen kann auf Anfrage online zur Verfügung gestellt werden  

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Sie verfügen über genügend fachlich qualifizierte Leitungs und Lehrkräfte.
    • Ihre Räume sind groß genug.
    • Ihre Räume sind mit den entsprechenden Lehr- und Lernmitteln ausgestattet.
    • Um berufspraktische Weiterbildungsanteile sicherzustellen, müssen Sie Folgendes nachweisen:
      • die Kooperation
        • mit einem geeigneten Krankenhaus,
        • einem ambulanten Pflegedienst oder
        • einer Einrichtung der Alten- oder Behindertenhilfe und
      • die Qualifikation der Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter vor Ort

    Sie müssen die Bestimmungen der jeweiligen Weiterbildungsverordnung beachten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eine staatliche Anerkennung Ihrer Weiterbildungsstätte für Pflegeberufe beantragen Sie schriftlich mit dem auf Anfrage zur Verfügung gestellten Erhebungsbogen:

    • Laden Sie den Erhebungsbogen online herunter und drucken Sie ihn aus.
    • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
    • Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Erhebungsbogen und sonstigen Unterlagen beim LAVG beziehungsweise beim LASV ein (im Original mit Unterschrift des Geschäftsführers, Vereinsvorsitzenden und ähnlichem)
    • Das LAVG beziehungsweise das LASV prüft, ob die Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung vorliegen.
    • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie im Falle der Anerkennungsfähigkeit einen Bescheid und damit die staatliche Anerkennung per Post.
    • Liegen die Anerkennungsvoraussetzungen nicht vor, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid per Post.

    Bearbeitungsdauer

    bis zu 6 Monaten (abhängig von der Qualität der vorgelegten Unterlagen)

    Kosten

    Hinweis: Das LAVG beziehungsweise das LASV muss die Anerkennungsvoraussetzungen wegen der unterschiedlichen Weiterbildungsinhalte für jede Weiterbildung gesondert prüfen. Daher fallen die Kosten für jedes Weiterbildungsgebiet separat an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das LAVG beziehungsweise das LASV überprüft Ihre Einrichtung regelmäßig.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz am 07.09.2020

    Version

    Technisch erstellt am 11.09.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Nonnemann, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)