Schulbezirkswechsel Zustimmung

    Schulbezirkswechsel Zustimmung

    Schulwechsel, Verbleib, Lernanfänger, Beteiligte: zuständige und gewünschte Schule und Schulträger, glaubhafte und nachvollziehbare Gründe nach BbgSchulG (§106) und GV (§4), staatliches Schulamt

    Beschreibung

    Grundschülerinnen und Grundschüler besuchen die zuständige Grundschule. Die zuständige Schule bestimmt sich aus dem Schulbezirk, in dem die Eltern/Erziehungsberechtigten leben.

    Im deckungsgleichen Schulbezirk kann man zwischen den Schulen im Schulbezirk wählen.

    Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann ausnahmsweise die Gestattung des Besuches einer anderen als der zuständigen Schule erfolgen.

    In der Regel müssen Kinder die Grundschule besuchen, in deren Schulbezirk ihre Eltern

    • wohnen oder
    • sich gewöhnlich aufhalten.

    Im Ausnahmefall können Schülerinnen und Schüler den Schulbezirk wechseln und eine andere Grundschule besuchen.

    zuständige Stelle

    Staatliche Schulämter des Landes Brandenburg

    Zuständigkeit

    örtlich zuständige Schule (Grundschule/weiterführende Schule mit Grundschulteil)

    Ansprechpartner

    Staatliches Schulamt Cottbus

    Adresse

    Hausanschrift

    Blechenstr. 1

    03046 Cottbus/Chóśebuz

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten Dienstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr oder nach Vereinbarung Schulpsychologische Beratung nur nach telefonischer Vereinbarung unter 0355 4866- 220

    Kontakt

    Fax: 0331 27548-3773

    Telefon Festnetz: 0355 4866-0

    E-Mail: poststelle.cb@schulaemter.brandenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie können Unterlagen, die den wichtigen Grund belegen, beifügen. Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen anfordern.

    Formulare

    Die Formulare

    • finden Sie entweder online in der Formularbox der Staatlichen Schulämter ( www.schulaemter.brandenburg.de - Zentrale Formularbox) oder
    • erhalten Sie von Ihrer zuständigen Schule.

    Der Antrag bedarf der Schriftform.

    Eine Online-Bearbeitung ist nicht möglich.

    Voraussetzungen

    Es müssen wichtige Gründe in der Person des Kindes oder der Erziehungsberechtigten vorliegen. Dabei steht das Wohl des Kindes im Vordergrund.

    Ein wichtiger Grund liegt vor allem vor, wenn Sie einen Wechsel beantragen, weil

    • die zuständige Schule nur unter Schwierigkeiten erreicht werden kann,
    • pädagogische Gründe hierfür sprechen,
    • soziale Gründe vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    1. Melden Sie die Schülerin oder den Schüler bei der zuständigen Schule an.
    2. Lassen Sie sich das Antragsformular bei der zuständigen Schule aushändigen oder laden Sie es aus der Formularbox der staatlichen Schulämter herunter und drucken Sie es aus.
    3. Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie entsprechende Nachweise bei.
    4. Geben Sie den vollständigen Antrag an der örtlich zuständigen Schule ab.
    5. Nach der Bearbeitung erhalten Sie eine schriftliche Rückmeldung aus dem zuständigen staatlichen Schulamt.

    Fristen

    Keine.

    Es empfiehlt sich den Antrag so schnell als möglich zu stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Keine genaue Zeitangabe möglich, da einerseits Stellungnahmen durch weitere zuständige Behörden eingeholt und andererseits die Prüfung der Kapazität der gewünschten Schule unter Berücksichtigung der Klassenbildung beachtet werden müssen.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 27.07.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de