• Massen-Niederlausitz (Landkreis Elbe-Elster, Brandenburg)
Entgelt für Wasserentnahme Berechnung

Entgelt für Wasserentnahme Berechnung

Für die Entnahme von Wasser oder Grundwasser ist das Wassernutzungsentgelt zu entrichten.

Beschreibung

Das Land Brandenburg erhebt vom Benutzer eines Gewässers ein Entgelt für das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern und das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser. Abgezogen wird die Wassermenge, die einem Gewässer unter dem im Gesetz benannten Voraussetzungen wieder zugeführt wird. Diese Gebühr wird in den in § 40 Absatz 4 BbgWG benannten Fällen nicht erhoben. Dies betrifft z.B. erlaubnisfreie Benutzungen oder geringe Mengen.

zuständige Stelle

Landesamt für Umwelt

Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt

Adresse

Postanschrift

Postfach 60 10 61

14410 Potsdam

Hausanschrift

Seeburger Chaussee 2

14476 Potsdam

OT Groß Glienicke

Kontakt

Telefon Festnetz: 033201 442-0

Fax: 033201 442-662

E-Mail: infoline@lfu.brandenburg.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 30.10.2018

Technisch geändert am 13.12.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Amt Kleine Elster (Niederlausitz) - SB Wasser/Abwasser

Adresse

Hausanschrift

Turmstraße 5

03238 Massen-Niederlausitz

Kein Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Ein Rollstuhlgerechter Eingang befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes

Öffnungszeiten

Sprechzeiten: Zu diesen Zeiten erreichen Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl telefonisch als auch persönlich im Amt. Montag: kein Sprechtag Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: kein Sprechtag Öffnungszeiten: Zu diesen Zeiten ist unser Bürger-Service für Sie da. Außerdem können Auslagen eingesehen werden. Montag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: 8.00 Uhr - 13.00 Uhr

Stichwörter

Bauamt, Bauen, Bauhof

Version

Technisch erstellt am 17.12.2021

Technisch geändert am 15.02.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

erforderliche Unterlagen

Erlaubnis für Gewässerbenutzung, Erklärung des Entgeltpflichtigen mit den für die Berechnung erforderlichen Unterlagen (insbesondere Messungen)

WRE-Behörde (UWB/OWB)

Abstimmung mit der Festsetzungsbehörde (Landesamt für Umwelt)

Voraussetzungen

Gewässerbenutzung i.S. WHG; § 40 BbgWG

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Selbsterklärung des Entgeltpflichtigen oder Schätzung durch Festsetzungsbehörde (Landesamt für Umwelt), Berechnung, Festsetzung

Fristen

Vorlage der Erklärung bis spätestens 31. März des auf die Benutzung folgenden Jahres

Bearbeitungsdauer

je nach Einzelfall (§ 42 Abs. 2 BbgWG)

Kosten

Festsetzung erfolgt gebührenfrei

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg, Abteilung 2 am 07.07.2020

Version

Technisch erstellt am 13.07.2020

Technisch geändert am 25.04.2024

Stichwörter

Wasserentnahmeentgelt, Wasserversorger, Messeinrichtung, Kreislaufkühlung, Grundwasserentnahme, Wasserpfennig, Wassercent, Entgeltsatz, Grundwasser, Oberflächenwasser, Wasserentnahmeabgabe, Durchlaufkühlung, Wasserentnahme, Entgeltpflicht, oberirdisches Gewässer, Geothermie, hocheffiziente KWK-Anlagen, Brunnen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020