Entgelt für Wasserentnahme Berechnung

    Entgelt für Wasserentnahme Berechnung

    Für die Entnahme von Wasser oder Grundwasser ist das Wassernutzungsentgelt zu entrichten.

    Beschreibung

    Das Land Brandenburg erhebt vom Benutzer eines Gewässers ein Entgelt für das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern und das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser. Abgezogen wird die Wassermenge, die einem Gewässer unter dem im Gesetz benannten Voraussetzungen wieder zugeführt wird. Diese Gebühr wird in den in § 40 Absatz 4 BbgWG benannten Fällen nicht erhoben. Dies betrifft z.B. erlaubnisfreie Benutzungen oder geringe Mengen.

    zuständige Stelle

    Landesamt für Umwelt

    Ansprechpartner

    Amt Kleine Elster (Niederlausitz) - SB Wasser/Abwasser

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmstraße 5

    03238 Massen-Niederlausitz

    Parkplatz:
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Ein Rollstuhlgerechter Eingang befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Zu diesen Zeiten erreichen Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl telefonisch als auch persönlich im Amt. Montag: kein Sprechtag Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: kein Sprechtag Öffnungszeiten: Zu diesen Zeiten ist unser Bürger-Service für Sie da. Außerdem können Auslagen eingesehen werden. Montag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: 8.00 Uhr - 13.00 Uhr

    Stichwörter

    Bauamt, Bauen, Bauhof

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2021 (von: Große, Sarah)

    Technisch geändert am 15.02.2023 (von: Große, Sarah)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    Erlaubnis für Gewässerbenutzung, Erklärung des Entgeltpflichtigen mit den für die Berechnung erforderlichen Unterlagen (insbesondere Messungen)

    WRE-Behörde (UWB/OWB)

    Abstimmung mit der Festsetzungsbehörde (Landesamt für Umwelt)

    Voraussetzungen

    Gewässerbenutzung i.S. WHG; § 40 BbgWG

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Selbsterklärung des Entgeltpflichtigen oder Schätzung durch Festsetzungsbehörde (Landesamt für Umwelt), Berechnung, Festsetzung

    Fristen

    Vorlage der Erklärung bis spätestens 31. März des auf die Benutzung folgenden Jahres

    Bearbeitungsdauer

    je nach Einzelfall (§ 42 Abs. 2 BbgWG)

    Kosten

    Festsetzung erfolgt gebührenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg, Abteilung 2 am 07.07.2020

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 25.04.2024 (von: Gehricke, Vivien)

    Stichwörter

    Wassercent, Wasserentnahmeentgelt, Geothermie, Messeinrichtung, Wasserpfennig, Grundwasser, Entgeltsatz, Wasserentnahme, hocheffiziente KWK-Anlagen, Brunnen, Entgeltpflicht, Durchlaufkühlung, Oberflächenwasser, oberirdisches Gewässer, Wasserversorger, Grundwasserentnahme, Wasserentnahmeabgabe, Kreislaufkühlung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)