Entgelt für Wasserentnahme Berechnung

    Entgelt für Wasserentnahme Berechnung

    Für die Entnahme von Wasser oder Grundwasser ist das Wassernutzungsentgelt zu entrichten.

    Beschreibung

    Das Land Brandenburg erhebt vom Benutzer eines Gewässers ein Entgelt für das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern und das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser. Abgezogen wird die Wassermenge, die einem Gewässer unter dem im Gesetz benannten Voraussetzungen wieder zugeführt wird. Diese Gebühr wird in den in § 40 Absatz 4 BbgWG benannten Fällen nicht erhoben. Dies betrifft z.B. erlaubnisfreie Benutzungen oder geringe Mengen.

    zuständige Stelle

    Landesamt für Umwelt

    Ansprechpartner

    Landesamt für Umwelt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 60 10 61

    14410 Potsdam

    Hausanschrift

    Seeburger Chaussee 2

    14476 Potsdam

    OT Groß Glienicke

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 033201 442-0

    Fax: 033201 442-662

    E-Mail: infoline@lfu.brandenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt Kleine Elster (Niederlausitz) - SB Wasser/Abwasser

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmstraße 5

    03238 Massen-Niederlausitz

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Ein Rollstuhlgerechter Eingang befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Zu diesen Zeiten erreichen Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl telefonisch als auch persönlich im Amt. Montag: kein Sprechtag Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: kein Sprechtag Öffnungszeiten: Zu diesen Zeiten ist unser Bürger-Service für Sie da. Außerdem können Auslagen eingesehen werden. Montag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: 8.00 Uhr - 13.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03531 7820

    Fax: 03531 702227

    E-Mail: info@amt-kleine-elster.de

    Internet

    Stichwörter

    Bauamt, Bauen, Bauhof

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Erlaubnis für Gewässerbenutzung, Erklärung des Entgeltpflichtigen mit den für die Berechnung erforderlichen Unterlagen (insbesondere Messungen)

    WRE-Behörde (UWB/OWB)

    Abstimmung mit der Festsetzungsbehörde (Landesamt für Umwelt)

    Voraussetzungen

    Gewässerbenutzung i.S. WHG; § 40 BbgWG

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Selbsterklärung des Entgeltpflichtigen oder Schätzung durch Festsetzungsbehörde (Landesamt für Umwelt), Berechnung, Festsetzung

    Fristen

    Vorlage der Erklärung bis spätestens 31. März des auf die Benutzung folgenden Jahres

    Bearbeitungsdauer

    je nach Einzelfall (§ 42 Abs. 2 BbgWG)

    Kosten

    Festsetzung erfolgt gebührenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg, Abteilung 2 am 07.07.2020

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Stichwörter

    Wasserentnahme, Entgeltpflicht, Entgeltsatz, Wasserversorger, Messeinrichtung, Wasserentnahmeabgabe, Grundwasser, Grundwasserentnahme, Geothermie, Kreislaufkühlung, hocheffiziente KWK-Anlagen, Wasserpfennig, Oberflächenwasser, oberirdisches Gewässer, Wassercent, Brunnen, Wasserentnahmeentgelt, Durchlaufkühlung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English