• Sieversdorf-Hohenofen (Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Brandenburg)
Ausbildungsdauer Verkürzung

Ausbildungsdauer Verkürzung

Anrechnung beruflicher Vorbildung durch zuständige Stellen

Beschreibung

Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) können die Länder die Anrechnung beruflicher Vorbildung regeln. Nach Anhörung des Landesausschusses für Berufsbildung können die Landesregierungen durch Rechtsverordnung bestimmen, dass der Besuch eines Bildungsgangs berufsbildender Schulen oder die Berufsausbildung in einer anderen Einrichtung ganz oder teilweise auf die Ausbildungszeit angerechnet wird.
Für die Anrechnung ist ein gemeinsamer Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden obligatorisch. Der Antrag ist an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) zu richten. Er kann sich auf Teile des höchstzulässigen Anrechnungszeitraums beschränken.

zuständige Stelle

Wenn keine kammerunabhängige Zuständigkeit durch Rechtsverordnung festgelegt ist, wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Stelle,z.B.:

  • die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
  • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
  • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

Weitere Zuständigkeiten, z.B. für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften, sind im BBiG § 72 bis 75 geregelt.
Bestehen für einzelne Berufsbereiche keine Kammern, sind im Landesgesetz bereits Regelungen festgelegt, die die Zuständigkeit betreffen. Außerdem können Kammern mit Genehmigung durch die zuständige oberste Bundes- oder Landesbehörde untereinander eine spezielle Aufgabenverteilung vereinbaren.

Ansprechpartner

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz

Adresse

Hausanschrift

Heinrich-Mann-Allee 107

14473 Potsdam

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Die Häuser 2, 6 und 8a verfügen über einen barrierefreien Zugang, Haus 3 ist nur über einen Treppenaufgang begehbar

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 331 866-0

Fax: +49 331 866-1533

E-Mail: poststelle@mwae.brandenburg.de

E-Mail: poststelle.krypto@mwe.brandenburg.de((nähere Informationen finden Sie hier: https://mwae.brandenburg.de/de/sichere-e-mail-kommunikation/bb1.c.501567.de))

Internet

Stichwörter

Arbeitsministerium, Wirtschaftsministerium

Version

Technisch erstellt am 29.10.2018

Technisch geändert am 13.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Industrie- und Handelskammer (IHK) Potsdam

Adresse

Hausanschrift

Breite Straße 2 a-c

14467 Potsdam

Kontakt

Telefon Festnetz: 0331 2786-0

Fax: 0331 2786-111

E-Mail: info@ihk-potsdam.de

Version

Technisch erstellt am 18.06.2020

Technisch geändert am 02.09.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Handwerkskammer Potsdam

Adresse

Hausanschrift

Ahornstraße 18

14482 Potsdam

Kontakt

Telefon Festnetz: 0331 3703-1

Fax: 0331 3703-100

E-Mail: info@hwkpotsdam.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 29.09.2020

Technisch geändert am 02.09.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

erforderliche Unterlagen

Nachweis der beruflichen Vorbildung (z.B. Abschlusszeugnis, Zertifikat)

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Einzelfallprüfung durch zuständige Stellen

Kosten

Mögliche Gebühren für Formulare und Vordrucke sind den Gebührentarifen der zuständigen Kammern oder dem speziellen Landesgesetz zu entnehmen.

Weitere Informationen

Informationen über die Anerkennung von deutschen Berufsabschlüssen im Ausland erhalten Sie von den zuständigen Stellen des Landes.

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie am 08.07.2020

Version

Technisch erstellt am 13.07.2020

Technisch geändert am 09.07.2024

Stichwörter

Berufsgrundbildungsjahr, BGJ, Anrechnung von Ausbildungszeiten, Anrechnungsverordnung, Berufsvorbereitungsjahr, BVJ

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020