Alters- und Ehejubiläum

    Alters- und Ehejubiläum

    Gratulation zu Alters- und Ehejubiläen

    Beschreibung

    Die Ministerpräsidentin/Der Ministerpräsident spricht Ehepaaren

    • zur Diamantenen Hochzeit (60-jähriges Ehejubiläum),
    • zur Eisernen Hochzeit (65-jähriges Ehejubiläum),
    • zur Gnadenhochzeit (70-jähriges Ehejubiläum)
    • und zur Kronjuwelenhochzeit (75-jähriges Ehejubiläum)

    sowie Altersjubilaren zur Vollendung des 100sten, 105ten sowie jedes weiteren Lebensjahres mit einer Urkunde seine Glückwünsche aus.
     
    Die Bundespräsidentin/Der Bundespräsident gratuliert zum 100sten, 105ten und zu jedem folgenden Geburtstag sowie aus Anlass des 65ten, des 70sten und des 75ten Hochzeitstages.

    Die Vorbereitungen zur Aussprache von Alters- und Ehejubiläen erfolgt durch die Gemeinde in der das Ehepaar beziehungsweise der Altersjubilar wohnhaft ist. Die Erstellung der Urkunde erfolgt aufgrund des Melderegisters kraft Amtes. Dabei ist für die Erstellung der durch die Ministerpräsidentin/den Ministerpräsidenten überreichten Urkunde die Staatskanzlei zuständig, für die durch die Bundespräsidentin/den Bundespräsidenten überreichten Urkunde das Bundesverwaltungsamt.
     
    Es besteht also für Sie als Bürgerin/Bürger keine Notwendigkeit, tätig zu werden.

    Es handelt sich um Leistungen, auf die kein Anspruch besteht.

    zuständige Stelle

    (für die Ministerpräsidentin/den Ministerpräsidenten)

    Staatskanzlei des Landes Brandenburg

    Protokollreferat

    Ansprechpartner

    Staatskanzlei

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Mann-Allee 107

    14473 Potsdam

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0331 866-0

    Fax: 0331 866-1418

    E-Mail: poststelle@stk.brandenburg.de

    Stichwörter

    Landespolitik, Landesregierung

    Version

    Technisch erstellt am 03.11.2020 (von: Nonnemann, Kati)

    Technisch geändert am 19.07.2023 (von: Scheibeler, Florentine)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Amt Kleine Elster (Niederlausitz) - Amtsdirektor

    Aktuelles

    Der Amtsdirektor ist das ausführende Organ des Amtes. Er wird für eine Amtszeit von acht Jahren durch dem Amtsausschuss gewählt. Er leitet die Verwaltung, nimmt die Außenvertretung des Amtes und der amtsangehörigen Gemeinden wahr, bereitet deren Beschlüsse vor und führt sie durch. Als Leiter ist er auch für die innere Organisation und alle Geschäfte der laufenden Verwaltung zuständig.

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmstraße 5

    03238 Massen-Niederlausitz

    Parkplatz:
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Ein Rollstuhlgerechter Eingang befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Zu diesen Zeiten erreichen Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl telefonisch als auch persönlich im Amt. Montag: kein Sprechtag Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: kein Sprechtag Öffnungszeiten: Zu diesen Zeiten ist unser Bürger-Service für Sie da. Außerdem können Auslagen eingesehen werden. Montag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: 8.00 Uhr - 13.00 Uhr

    Stichwörter

    Bürgermeister Chef Boss Amtsdirektor

    Version

    Technisch erstellt am 07.12.2021 (von: Große, Sarah)

    Technisch geändert am 15.02.2023 (von: Große, Sarah)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Voraussetzungen

    Ständiger Wohnsitz der Jubilare in der Bundesrepublik Deutschland (Gratulation durch Bundespräsidentin/Bundespräsident);

    Ständiger Wohnsitz der Jubilare im Land Brandenburg (Gratulation durch Ministerpräsidentin/Ministerpräsident)

    Rechtsgrundlage(n)

    Da kein Anspruch auf die genannte Leistung besteht, existieren nur innerhalb der Verwaltung Rechtsgrundlagen, die die Datenübermittlung sicherstellen sollen:

    Verfahrensablauf

    Die Städte und Gemeinden melden die Jubiläumsdaten an das Bundesverwaltungsamt (Gratulation durch Bundespräsidentin/Bundespräsident) bzw./und an die Staatskanzlei (Gratulation durch Ministerpräsidentin/Ministerpräsident).

    Dort werden die entsprechenden Urkunden ausgefertigt und an die Jubilare übersandt oder durch Amtsträgerinnen oder Amtsträger persönlich übergeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch (für die Ministerpräsidentin/den Ministerpräsidenten) Staatskanzlei des Landes Brandenburg am 12.07.2020

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: system)

    Stichwörter

    Ehe- und Altersjubiläum, Jubiläum

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)