Alters- und Ehejubiläum

    Alters- und Ehejubiläum

    Gratulation zu Alters- und Ehejubiläen

    Beschreibung

    Die Ministerpräsidentin/Der Ministerpräsident spricht Ehepaaren

    • zur Diamantenen Hochzeit (60-jähriges Ehejubiläum),
    • zur Eisernen Hochzeit (65-jähriges Ehejubiläum),
    • zur Gnadenhochzeit (70-jähriges Ehejubiläum)
    • und zur Kronjuwelenhochzeit (75-jähriges Ehejubiläum)

    sowie Altersjubilaren zur Vollendung des 100sten, 105ten sowie jedes weiteren Lebensjahres mit einer Urkunde seine Glückwünsche aus.
     
    Die Bundespräsidentin/Der Bundespräsident gratuliert zum 100sten, 105ten und zu jedem folgenden Geburtstag sowie aus Anlass des 65ten, des 70sten und des 75ten Hochzeitstages.

    Die Vorbereitungen zur Aussprache von Alters- und Ehejubiläen erfolgt durch die Gemeinde in der das Ehepaar beziehungsweise der Altersjubilar wohnhaft ist. Die Erstellung der Urkunde erfolgt aufgrund des Melderegisters kraft Amtes. Dabei ist für die Erstellung der durch die Ministerpräsidentin/den Ministerpräsidenten überreichten Urkunde die Staatskanzlei zuständig, für die durch die Bundespräsidentin/den Bundespräsidenten überreichten Urkunde das Bundesverwaltungsamt.
     
    Es besteht also für Sie als Bürgerin/Bürger keine Notwendigkeit, tätig zu werden.

    Es handelt sich um Leistungen, auf die kein Anspruch besteht.

    zuständige Stelle

    (für die Ministerpräsidentin/den Ministerpräsidenten)

    Staatskanzlei des Landes Brandenburg

    Protokollreferat

    Ansprechpartner

    Staatskanzlei

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Mann-Allee 107

    14473 Potsdam

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0331 866-0

    Fax: 0331 866-1418

    E-Mail: poststelle@stk.brandenburg.de

    Stichwörter

    Landespolitik, Landesregierung

    Version

    Technisch erstellt am 03.11.2020

    Technisch geändert am 19.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Gemeinde Schönefeld - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Grade-Allee 11

    12529 Schönefeld

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sie wollen sich an- oder ummelden oder benötigen einen neuen Personalausweis oder Reisepass, dann nutzen Sie bitte unser Buchungssystem und vereinbaren online einen Termin. Die Termine sind jeweils drei Wochen im Voraus buchbar. Die Freischaltung erfolgt jeweils zum Wochenbeginn. Die Abholung von Dokumenten ist auch ohne vorherige Terminvereinbarung innerhalb der folgenden Sprechzeiten möglich. Montag, 13.00 bis 14.30 Uhr Dienstag, 9.00 bis 11.30 Uhr sowie 13.00 bis 15.30 Uhr Donnerstag, 13.00 bis 14.30 Uhr Freitag, 9.00 bis 11.30 Uhr Am Terminal im Wartebereich ziehen Sie bitte ein Ticket (Wartenummer) und nehmen Platz. Sie werden, sobald ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin frei ist und keine Terminkunden zu bedienen hat, aufgerufen. Planen Sie etwas Zeit ein. Sollte eine Abholung zu diesen Zeiten nicht möglich sein, vereinbaren Sie bitte einen Online- Termin. Nutzen Sie auch gern die Möglichkeit, Anträge direkt online zu stellen. Anträge online stellen Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 030 536720-105

    E-Mail: einwohnermeldeamt@gemeinde-schoenefeld.de

    Bankverbindung

    Gemeinde Schönefeld

    Empfänger: Gemeinde Schönefeld

    IBAN: DE35 1605 0000 3665 0211 53

    BIC: WELADED1PMB

    Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam

    Gemeinde Schönefeld

    Empfänger: Gemeinde Schönefeld

    IBAN: DE02 1203 0000 0000 4019 68

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG

    Gemeinde Schönefeld

    Empfänger: Gemeinde Schönefeld

    IBAN: DE18 1207 0000 0330 4300 00

    BIC: DEUTDEBB160

    Bankinstitut: Deutsche Bank AG

    Stichwörter

    Bürgeramt, Bürgerservice, Meldeamt

    Version

    Technisch erstellt am 16.02.2022

    Technisch geändert am 13.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Voraussetzungen

    Ständiger Wohnsitz der Jubilare in der Bundesrepublik Deutschland (Gratulation durch Bundespräsidentin/Bundespräsident);

    Ständiger Wohnsitz der Jubilare im Land Brandenburg (Gratulation durch Ministerpräsidentin/Ministerpräsident)

    Rechtsgrundlage(n)

    Da kein Anspruch auf die genannte Leistung besteht, existieren nur innerhalb der Verwaltung Rechtsgrundlagen, die die Datenübermittlung sicherstellen sollen:

    Verfahrensablauf

    Die Städte und Gemeinden melden die Jubiläumsdaten an das Bundesverwaltungsamt (Gratulation durch Bundespräsidentin/Bundespräsident) bzw./und an die Staatskanzlei (Gratulation durch Ministerpräsidentin/Ministerpräsident).

    Dort werden die entsprechenden Urkunden ausgefertigt und an die Jubilare übersandt oder durch Amtsträgerinnen oder Amtsträger persönlich übergeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch (für die Ministerpräsidentin/den Ministerpräsidenten) Staatskanzlei des Landes Brandenburg am 12.07.2020

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020

    Technisch geändert am 08.11.2024

    Stichwörter

    Ehe- und Altersjubiläum, Jubiläum

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018

    Technisch geändert am 14.09.2018

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021

    Technisch geändert am 05.11.2020