Abendrealschule Aufnahme

    Abendschule Aufnahme

    Wenn Sie als Erwachsener den Realschulabschluss erwerben wollen und nicht berufstätig sind, dann können Sie sich an einer Schule des Zweiten Bildungswegs bewerben.

    Beschreibung

    Berufstätige, die nachträglich einen höheren Schulabschluss erwerben wollen, können auf verschiedenen Wegen regelmäßig Bildungsangebote an Schulen des Zweiten Bildungsweges (ZBW) oder Standorten mit schulabschlussbezogenen Lehrgängen wahrnehmen. Wer zum Zeitpunkt der Aufnahme des Unterrichts berufstätig ist, besucht in Teilzeit den Abendunterricht, mit leicht reduziertem Lehrgang. In Teilzeit werden schulabschlussbezogenen Lehrgänge der Sekundarstufen I und II angeboten. Wer nicht berufstätig ist, besucht einen Lehrgang in Vollzeit für die Sekundarstufe II. Die Dauer des Lehrgangs hängt vom angestrebten schulischen Abschluss und der vorhandenen schulischen Vorbildung ab. Für den Unterricht gilt Teilnahmepflicht. Das Fehlen wird nur beim Vorliegen triftiger Gründe entschuldigt. Für den Unterricht an Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges gelten die Schulferien für das Land Brandenburg. Die Abschlüsse des Zweiten Bildungsweges sind in allen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt.

    Folgende Abschlüsse können erworben werden:

    • Hauptschulabschluss/Berufsbildungsreife (Abschluss der Jahrgangsstufe 9) und erweiterter Hauptschulabschluss/erweiterte Berufsbildungsreife (Abschluss der Jahrgangsstufe 10)
    • Realschulabschluss/Fachoberschulreife (Abschluss der Jahrgangsstufe 10), schulischer Teil der Fachhochschulreife (Abgang nach der Jahrgangsstufe 12)
    • allgemeine Hochschulreife (Abitur; Abschluss der Jahrgangsstufe 13)

      Der Bildungsgang in Vollzeitform wendet sich an Nichtberufstätige. Der Unterricht findet daher am Tag statt. Als Abschlüsse können erworben werden:

    • schulischer Teil der Fachhochschulreife (Abgang nach der Jahrgangsstufe allgemeine Hochschulreife (Abitur; Abschluss der Jahrgangsstufe 13)

    Wer nicht regelmäßig eine Schule besuchen kann oder will und die Fachoberschulreife (mittlerer Schulabschluss) oder die Fachhochschulreife anstrebt, kann am Telekolleg teilnehmen. Ganz ohne den Besuch einer schulischen Einrichtung können schulische Abschlüsse auch ausschließlich durch eine sogenannte Nichtschülerprüfung erworben werden.

    zuständige Stelle

    Staatliche Schulämter

    Zuständigkeit

    Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

    Referat 33

    Ansprechpartner

    Amt Seelow-Land

    Adresse

    Hausanschrift

    Küstriner Straße 67

    15306 Seelow-Land

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03346 804920

    Fax: 03346 88805

    E-Mail: info@amt-seelow-land.de

    Version

    Technisch erstellt am 08.07.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 19.02.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag
    • ausgefüllter Aufnahmeantrag
    • unterschriebener tabellarischer Lebenslauf
    • beglaubigte Kopie des letzten Zeugnisses oder Original zur Vorlage
    • Nachweis einer Berufstätigkeit/ Beschäftigung
    • beglaubigte Kopie des Berufsabschlusszeugnisses oder Original zur Vorlage bzw. Nachweis einer zweijährigen Berufstätigkeit (nur für den Abiturlehrgang)

    Voraussetzungen

    In den Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der Fachoberschulreife kann aufgenommen werden, wer

    • das 18. Lebensjahr erreicht hat,
    • berufstätig ist oder mindestens sechs Monate berufstätig war und
    • den Hauptschulabschluss/die Berufsbildungsreife oder einen gleichwertigen Abschluss nachweisen kann oder die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat.

    Als Berufstätigkeit gilt auch eine geringfügig entlohnte Beschäftigung nach § 8 Absatz 1 Nummer 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch. Anerkannt werden Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes, Zeiten nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz oder dem Bundesfreiwilligendienstgesetz. Die Führung eines Familienhaushalts ist der Berufstätigkeit gleichgestellt. Eine durch Bescheinigung der Agenturen für Arbeit nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann bis zu drei Monaten berücksichtigt werden. Im Einzelfall kann für Bewerberinnen und Bewerber, die aufgrund besonderer biografischer Umstände ohne Zugang zum Zweiten Bildungsweg ihre Zugangschancen zu einer Berufsausbildung oder qualifizierenden Berufspraxis nicht verbessern können, auf die Aufnahmevoraussetzungen in Nummer 2 verzichtet werden, solange dadurch die Ausrichtung eines auf Studierende mit Berufserfahrung zugeschnittenen Bildungsganges als solche nicht verändert wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bewerbung zum Schuljahresbeginn an einer Schule des Zweiten Bildungswegs

    Fristen

    Anmeldung von Mitte Mai bis Mitte März (genaue Termine werden jährlich veröffentlicht), danach Berücksichtigung von Anmeldungen im Rahmen freier Kapazitäten

    Kosten

    Zur Finanzierung kann BAföG gewährt werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Referat 33 am 05.07.2020

    Version

    Technisch erstellt am 10.07.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 09.08.2024 (von: Nonnemann, Kati)

    Stichwörter

    Realschulabschluss, ZBW, Zweiter Bildungsweg, Abitur

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)