Antrag auf Notenverbesserung Zulassung
Nach erneuter Prüfungsbewertung können Sie eine bessere Note erhalten.
Beschreibung
Bestandene Modulprüfungen dürfen zur Notenverbesserung einmal wiederholt werden, wenn Sie diese innerhalb der Regelstudienzeit abgelegt haben.
Sie können insgesamt zweimal Gebrauch von dieser Regelung machen. Das bedeutet, Sie können entweder
- zwei Freiversuche, oder
- zwei Verbesserungsversuche, oder
- einen Freiversuch und einen Verbesserungsversuch
innerhalb Ihres Studiums in Anspruch nehmen.
Nach der erneuten Bewertung der Prüfung gilt die jeweils bessere Note.
zuständige Stelle
die jeweilige Hochschule
erforderliche Unterlagen
Erkundigen Sie sich vorab bei der jeweiligen Hochschule.
Formulare
Formulare: Antragsformular
Voraussetzungen
Erkundigen Sie sich vorab bei der jeweiligen Hochschule.
Rechtsgrundlage(n)
Studien- und Prüfungsordnungen für die einzelnen Studiengänge der jeweiligen Hochschule
Verfahrensablauf
- Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
- Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie eventuell die nötigen Nachweise hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Hochschule ein.
- Nach der erneuten Bewertung Ihrer Leistung bekommen Sie die jeweils bessere Note.
Fristen
Erkundigen Sie sich vorab bei der jeweiligen Hochschule.
Bearbeitungsdauer
Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Hochschule.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg am 26.06.2020
Stichwörter
Nachprüfung, Freiversuch, Prüfung