Studiengebühr Erlass

    Studienbeitrag Erlass

    In besonderen Lebenssituationen können Sie einen Erlass von allgemeinen Studiengebühren erwirken.

    Beschreibung

    In besonderen Härtefällen und zum Nachteilsausgleich sehen die Hochschulen teilweise Möglichkeiten zur Befreiung von Beiträgen oder Gebühren vor. Informationen dazu geben Ihnen die Hochschulen.

    zuständige Stelle

    die jeweilige Hochschule

    erforderliche Unterlagen

    Beispiele für Nachweise zum Erlassgrund:

    • fachärztliche Bestätigung)
    • Verwandtschaftsnachweis (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
    • Bescheid über Pflegestufe oder fachärztliche Bestätigung über Pflegebedürftigkeit

    Voraussetzungen

    Unter bestimmten Bedingungen (beispielsweise Beurlaubung wegen Kindererziehung, Pflege naher Angehöriger, studienzeitverlängernde Wirkung einer Behinderung oder schwere Erkrankung) können sich Studierende von der Gebühren- oder Beitragspflicht teilweise oder ganz befreien lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Informieren Sie sich über die Antragsmodalitäten direkt an der jeweiligen Hochschule.

    Fristen

    Informieren Sie sich rechtzeitig bei der jeweiligen Hochschule.

    Bearbeitungsdauer

    Informieren Sie sich bei der jeweiligen Hochschule.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg am 26.06.2020

    Version

    Technisch erstellt am 03.07.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 04.04.2022 (von: system)

    Stichwörter

    Studiengebühr, Beitragsfreistellung, Gebührenbefreiung, Studienfinanzierung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)