Studienbeitrag Erhebung
Sämtliche Studiengänge der Hochschulen des Landes Brandenburg – mit Ausnahme der weiterbildenden Studiengänge – sind frei von Studienbeiträgen.
Beschreibung
Für ein Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss und für ein Studium in einem konsekutiven Studiengang, der zu einem weiteren berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führt, werden keine Studienbeiträge erhoben.
Allerdings müssen Sie bei der Immatrikulation folgende Beiträge und Gebühren entrichten:
- Semesterbeiträge der Studentenwerke
- Beiträge der Studierendenschaft (Allgemeiner Studierendenausschuss)
- Beiträge für das Semesterticket
- Immatrikulationsgebühr
- teilweise Verwaltungsgebühren
Die konkrete Höhe der Beiträge können Sie den Informationen auf den Internetseiten der Hochschulen entnehmen.
Die meisten Hochschulen erheben auch Gebühren für Gasthörerinnen und Gasthörer. Nähere Informationen zur konkreten Höhe dieser Gebühren können Sie ebenfalls auf den Internetseiten der Hochschulen nachlesen.
In besonderen Härtefällen und zum Nachteilsausgleich sehen die Hochschulen teilweise Möglichkeiten zur Befreiung von Gebühren vor. Informationen dazu geben Ihnen die Hochschulen.
Studienbeiträge für ein Zweitstudium oder bei Überschreitung der Regelstudienzeit werden nicht erhoben.
zuständige Stelle
die jeweilige Hochschule
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Verwaltungs-, Einschreibe- und Rückmeldegebühren:
ca. EUR 51,00 pro Semester (§ 14 Abs. 2 BbgHG)
Weitere Informationen
- Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (MWFK)
- Europa-Universität Viadrina
- Fachhochschule Potsdam (FHP)
- Technische Hochschule Brandenburg (THB)
- Hochschule für Nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE)
- Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg - Prozess Rückmeldung: Erhebung per Gebührenbescheid
- Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg - Prozess Immatrikulation: Erhebung per Immatrikulationsantrag
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg am 26.06.2020
Stichwörter
Studiengebühr