Studienbeitrag Informationserteilung
Informationen zur aktuellen Beitragssituation erhalten Sie an Ihrer Hochschule.
Beschreibung
An den Kosten für die Bereitstellung von Hochschulstudienplätzen beteiligen einige Bundesländer die an ihren Hochschulen Studierenden.
In Brandenburg ist derzeit für Studierende an den staatlichen Hochschulen kein genereller Studienbeitrag fällig.
An den Hochschulen in anderer Trägerschaft können im Einzelfall Beiträge anfallen.
zuständige Stelle
die jeweilige Hochschule
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie informieren sich online, telefonisch oder postalisch bei der jeweiligen Hochschule, ob Studienbeiträge anfallen oder wie hoch sie sind.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg am 26.06.2020
Stichwörter
Studiengebühren, Studienfinanzierung, Studienbeitrag für BAFÖG-Empfänger