Hochschulzugang für Berufstätige ohne Hochschulreife Beratung
Als beruflich Qualifizierte haben Sie spezielle Fragen und individuelle Voraussetzungen, welche Sie vor der Aufnahme eines Studiums klären sollten.
Beschreibung
Um an einer Hochschule zugelassen werden zu können, ist in der Regel der Erwerb einer schulischen Studienberechtigung erforderlich. Doch auch beruflich Qualifizierte, die weder über das Abitur noch die Fachhochschulreife verfügen, können unter bestimmten Umständen ein Studium an einer Fachhochschule oder Universität aufnehmen.
Die Entscheidung über die Vergabe der Studienplätze liegt bei der gewählten Hochschule.
Sie sollten sich deshalb vorab bei der Hochschule Ihrer Wahl erkundigen, welche Anforderungen für die Aufnahme des gewünschten Studiengangs bestehen.
zuständige Stelle
die jeweilige Hochschule
Zuständigkeit
Studienberatung der jeweiligen Hochschule
Ansprechpartner
Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stichwörter
Uni, Universität
Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3334 657-0
E-Mail: presse@hnee.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Die Unterlagen und Nachweise richten sich nach den Voraussetzungen.
Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Hochschule.
Voraussetzungen
Hierzu zählen beispielsweise:
- Meisterprüfung (Meisterbrief) oder eine gleichwertige Berechtigung
- Fortbildungsabschluss mit mindestens 400 Unterrichtsstunden (Zeugnis des Fortbildungsabschlusses und Nachweis über die Dauer des Lehrgangs)
- Befähigungsnachweis für den nautischen oder technischen Schiffsdienst mit mindestens 400 Unterrichtsstunden (Befähigungsnachweis und Nachweis über die Dauer des Lehrgangs)
- Abschluss einer Fachschule in öffentlicher Trägerschaft oder einer staatlich anerkannten Fachschule in freier Trägerschaft (Abschlusszeugnis der Fachschule)
- Landesrechtlich geregelter Fortbildungsabschluss für Berufe im Gesundheitswesen oder im Bereich der sozialpflegerischen oder pädagogischen Berufe (Zeugnis des Fortbildungsabschlusses)
- Abschluss der Sekundarstufe I und einer für das Studium geeigneten abgeschlossenen Berufsausbildung und danach
erworbene mindestens zweijährige Berufserfahrung (Zeugnis über den Abschluss der Sekundarstufe I, Zeugnis/Urkunde des Berufsabschlusses und Nachweis über die berufliche Tätigkeit mit Angabe von Art, Dauer und Ort)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich an die von Ihnen ausgewählte Hochschule. Sie prüft, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihre Hochschulzugangsberechtigung.
Sie sollten ein Beratungsgespräch an der jeweiligen Hochschule führen. Das Gespräch dient der frühzeitigen und umfassenden Beratung über Inhalte, Anforderungen und Aufbau eines Studiums.
Sie erhalten den schriftlichen Nachweis über die Teilnahme an einem Beratungsgespräch.
Nach dem Beratungsgespräch bewerben Sie sich schriftlich oder online bei der jeweiligen Hochschule.
Fristen
Die genauen Fristen erfahren Sie bei den Hochschulen.
Erkundigen Sie sich frühzeitig danach.
Bearbeitungsdauer
keine
Kosten
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg am 26.06.2020