allgemeinbildende Schulen Aufnahme Gymnasium
Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung.
Beschreibung
Das Gymnasium umfasst die Jahrgangsstufen 7 bis 12. Es vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung und umfasst den Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife. Der Unterricht in der Sekundarstufe I (7 bis 10) wird im Klassenverband erteilt. Daneben können einzelne Fächer in Kursen unterrichtet werden. Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich am Gymnasium in eine Einführungs- und eine Qualifikationsphase.
Das Berufliche Gymnasium umfasst die Jahrgangsstufen 11 bis 13 und befindet sich an einem Oberstufenzentrun (OSZ). An den beruflichen Gymnasien kann die allgemeine Hochschulreife mit einem berufsorientierten Schwerpunkt erworben werden. Diese Schwerpunkte sind Sozialwesen, Technik und Wirtschaft. Entsprechend können folgende Fächer belegt werden:
- Pädagogik und Psychologie in berufsorientierter Ausprägung im Schwerpunkt Sozialwesen,
- Elektrotechnik, Gestaltungs- und Medientechnik oder Maschinentechnik im Schwerpunkt Technik und
- Wirtschaftswissenschaft in berufsorientierter Ausprägung sowie Wirtschaftsinformatik im Schwerpunkt Wirtschaft.
Die gymnasiale Oberstufe am Beruflichen Gymnasium gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11) und eine zweijährigen Qualifikationsphase (Jahrgangsstufen 12 und 13).
zuständige Stelle
Staatliche Schulämter des Landes Brandenburg
Zuständigkeit
Jeweilige Schule
Ansprechpartner
Für Gemeindeverband Neuzelle (Kreis Oder-Spree, Brandenburg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Ü5-Verfahren
- Zeugnis der Jahrgangsstufe 4 (Halbjahr)
- Empfehlung der Grundschule (wird auf Antrag der Eltern erstellt)
- Antragsformular
Ü7-Verfahren
- Zeugnis der Jahrgangsstufe 6 (Halbjahr)
- Grundschulgutachten mit einer Bildungsgangempfehlung der Grundschule
Antragsformular
Formulare
Die Schulen stellen die jeweiligen Formulare zur Verfügung, diese sind auch online auf den Seiten des MBJS herunterzuladen.
Voraussetzungen
Ü5-Verfahren
- die Notensumme auf dem Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 4 in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache oder Deutsch, Mathematik und Sachunterricht darf „5“ nicht überschritten werden
- Empfehlung der Grundschule
- Nachweis der Eignung im Auswahlverfahren durch prognostischen Test und Eignungsgespräch
Ü7-Verfahren (Aufnahme am Gymnasium)
- die Notensumme auf dem Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache oder Deutsch, Mathematik und Sachunterricht darf „7“ nicht überschritten werden
- Grundschulgutachten mit Bildungsgangempfehlung für die allgemeine Hochschulreife
Rechtsgrundlage(n)
- Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG)
- Verordnung über die Genehmigung von Leistungs- und Begabungsklassen und über die Aufnahme in Leistungs- und Begabungsklassen (Leistungs- und Begabungsklassen-Verordnung - LuBKV)
- Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I (Sekundarstufe I-Verordnung - Sek I-V)
- Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe und über die Abiturprüfung (Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung - GOSTV)
Verfahrensablauf
Ü5-Verfahren
- die Notensumme auf dem Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 4 in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache oder Deutsch, Mathematik und Sachunterricht darf „5“ nicht überschritten werden
- Empfehlung der Grundschule
- Nachweis der Eignung im Auswahlverfahren durch prognostischen Test und Eignungsgespräch
Ü7-Verfahren (Aufnahme am Gymnasium)
- die Notensumme auf dem Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache oder Deutsch, Mathematik und Sachunterricht darf „7“ nicht überschritten werden
- Grundschulgutachten mit Bildungsgangempfehlung für die allgemeine Hochschulreife
Fristen
Die konkreten Termine sind den Zeitplänen zu entnehmen, die jährlich dem Verlauf des jeweiligen Schuljahres angepasst werden.
Ü5-Verfahren:
- Januar – Ende der Antragsfrist für die Erstellung der Gutachten der Grundschule
- Februar – Anmeldung an einer Gesamtschule oder einem Gymnasium
Ü7-Verfahren
- Ausgabe der Grundschulgutachten und der Anmeldeformulare mit den Halbjahreszeugnissen
Die Anträge werden unmittelbar nach den Winterferien in den jeweiligen Grundschulen abgegeben (siehe Zeitplan)
Bearbeitungsdauer
Das Ü5- und das Ü7-Verfahren umfasst das jeweilige 2. Schulhalbjahr, die entsprechenden Zeitpläne werden auf der Internetseite des MBJS bzw. im Amtsblatt veröffentlicht.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Ref. 33 am 15.06.2020