Gymnasium Aufnahme

    allgemeinbildende Schulen Aufnahme Gymnasium

    Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung.

    Beschreibung

    Das Gymnasium umfasst die Jahrgangsstufen 7 bis 12. Es vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung und umfasst den Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife. Der Unterricht in der Sekundarstufe I (7 bis 10) wird im Klassenverband erteilt. Daneben können einzelne Fächer in Kursen unterrichtet werden. Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich am Gymnasium in eine Einführungs- und eine Qualifikationsphase.

    Das Berufliche Gymnasium umfasst die Jahrgangsstufen 11 bis 13 und befindet sich an einem Oberstufenzentrun (OSZ). An den beruflichen Gymnasien kann die allgemeine Hochschulreife mit einem berufsorientierten Schwerpunkt erworben werden. Diese Schwerpunkte sind Sozialwesen, Technik und Wirtschaft. Entsprechend können folgende Fächer belegt werden:

    • Pädagogik und Psychologie in berufsorientierter Ausprägung im Schwerpunkt Sozialwesen,
    • Elektrotechnik, Gestaltungs- und Medientechnik oder Maschinentechnik im Schwerpunkt Technik und
    • Wirtschaftswissenschaft in berufsorientierter Ausprägung sowie Wirtschaftsinformatik im Schwerpunkt Wirtschaft.

    Die gymnasiale Oberstufe am Beruflichen Gymnasium gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11) und eine zweijährigen Qualifikationsphase (Jahrgangsstufen 12 und 13).

    zuständige Stelle

    Staatliche Schulämter des Landes Brandenburg

    Zuständigkeit

    Jeweilige Schule

    Hinweise für Glienicke/Nordbahn: allgemeinbildende Schulen Aufnahme Gymnasium

    Jeweilige Schule

    Hier finden Sie eine Übersicht über alle Schulen in Brandenburg

    Ansprechpartner

    Staatliches Schulamt Neuruppin

    Adresse

    Hausanschrift

    Trenckmannstr. 15

    16816 Neuruppin

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten Schulrätinnen und Schulräte Dienstag 09.00 Uhr - 17.00 Uhr oder nach Vereinbarung Termin über die jeweils zuständige Sachbearbeiterin Schulpsychologische Beratung Dienstag 14.00 Uhr - 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung Personalsachbearbeiterinnen und Personalsachbearbeiter Dienstag 09.00 Uhr - 17.00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 0331 27548-4760

    Telefon Festnetz: 03391 40444-55

    E-Mail: poststelle.np@schulaemter.brandenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ü5-Verfahren

    • Zeugnis der Jahrgangsstufe 4 (Halbjahr)
    • Empfehlung der Grundschule (wird auf Antrag der Eltern erstellt)
    • Antragsformular

    Ü7-Verfahren

    • Zeugnis der Jahrgangsstufe 6 (Halbjahr)
    • Grundschulgutachten mit einer Bildungsgangempfehlung der Grundschule

    Antragsformular

    Formulare

    Die Schulen stellen die jeweiligen Formulare zur Verfügung, diese sind auch online auf den Seiten des MBJS herunterzuladen.

    Voraussetzungen

    Ü5-Verfahren

    • die Notensumme auf dem Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 4 in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache oder Deutsch, Mathematik und Sachunterricht darf "5" nicht überschritten werden
    • Empfehlung der Grundschule
    • Nachweis der Eignung im Auswahlverfahren durch prognostischen Test und Eignungsgespräch

    Ü7-Verfahren (Aufnahme am Gymnasium)

    • die Notensumme auf dem Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache oder Deutsch, Mathematik und Sachunterricht darf "7" nicht überschritten werden
    • Grundschulgutachten mit Bildungsgangempfehlung für die allgemeine Hochschulreife

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ü5-Verfahren

    • die Notensumme auf dem Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 4 in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache oder Deutsch, Mathematik und Sachunterricht darf "5" nicht überschritten werden
    • Empfehlung der Grundschule
    • Nachweis der Eignung im Auswahlverfahren durch prognostischen Test und Eignungsgespräch

    Ü7-Verfahren (Aufnahme am Gymnasium)

    • die Notensumme auf dem Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache oder Deutsch, Mathematik und Sachunterricht darf "7" nicht überschritten werden
    • Grundschulgutachten mit Bildungsgangempfehlung für die allgemeine Hochschulreife

    Fristen

    Die konkreten Termine sind den Zeitplänen zu entnehmen, die jährlich dem Verlauf des jeweiligen Schuljahres angepasst werden.

    Ü5-Verfahren:

    • Januar - Ende der Antragsfrist für die Erstellung der Gutachten der Grundschule
    • Februar - Anmeldung an einer Gesamtschule oder einem Gymnasium

    Ü7-Verfahren

    • Ausgabe der Grundschulgutachten und der Anmeldeformulare mit den Halbjahreszeugnissen

    Die Anträge werden unmittelbar nach den Winterferien in den jeweiligen Grundschulen abgegeben (siehe Zeitplan)

    Bearbeitungsdauer

    Das Ü5- und das Ü7-Verfahren umfasst das jeweilige 2. Schulhalbjahr, die entsprechenden Zeitpläne werden auf der Internetseite des MBJS bzw. im Amtsblatt veröffentlicht.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Ref. 33 am 15.06.2020

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English