Einschulungsuntersuchung Durchführung

    Einschulungsuntersuchung Durchführung

    Pflicht zur Teilnahme an der schulärztlichen Untersuchung vor der erstmaligen Schulaufnahme.

    Beschreibung

    Wenn Sie im Land Brandenburg leben und Ihr Kind erstmals in einer Schule angemeldet wird, besteht die Pflicht zur Teilnahme Ihres Kindes an der schulärztlichen Untersuchung. Die schulärztliche Untersuchung ist die gesetzlich verankerte Pflichtuntersuchung für alle Kinder vor dem Schuleintritt. Eine Ärztin/ein Arzt des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des zuständigen Gesundheitsamtes wird den Entwicklungsstand Ihres Kindes mit Blick auf den bevorstehenden Schuleintritt erfassen. Mindestens ein Elternteil muss an der Untersuchung teilnehmen, um dem Arzt die erforderlichen Auskünfte zu geben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Gesundheitsamt

    Zuständigkeit

    Kinderärztin/Kinderarzt

    Ansprechpartner

    Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergstraße 1

    19348 Perleberg

    Öffnungszeiten

    Perleberg : Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr Wittenberge : Montag 13:30 - 16:00 Uhr Pritzwalk : Donnerstag 13:30 - 16:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: 03395 300625(Bereich Pritzwalk)

    Fax: 03977 563120(Bereich Wittenberge)

    E-Mail: kjgd@lkprignitz.de

    Kontaktperson

    • Sb Öffentlicher Gesundheitsdienst Sozialmedizinische Assistentin Bereich Pritzwalk

      Telefon Festnetz: 03395 300611 / 612

      E-Mail: kjgd@lkprignitz.de

    • Sb Öffentlicher Gesundheitsdienst Sozialmedizinische Assistentin Bereich Wittenberge/Perleberg

      Telefon Festnetz: 03877 405059

      E-Mail: kjgd@lkprignitz.de

    Stichwörter

    Gesundheit, Gesundheitsamt

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Impfausweis

    Voraussetzungen

    Erstmaliger Besuch einer Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft in der Bundesrepublik Deutschland

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Okt. bis April vor der Einschulung

    Fristen

    Zur Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 der Grundschule: bis April des Jahres des Schulpflichteintritts,

    Für alle anderen Jahrgangsstufen: ständig

    Bearbeitungsdauer

    1 Stunde

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Referat 32 am 11.06.2020

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2022

    Stichwörter

    Gesundheitsamt, Schuluntersuchung, Schuleingangsuntersuchung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de