Einschulungsuntersuchung Durchführung

    Einschulungsuntersuchung Durchführung

    Pflicht zur Teilnahme an der schulärztlichen Untersuchung vor der erstmaligen Schulaufnahme.

    Beschreibung

    Wenn Sie im Land Brandenburg leben und Ihr Kind erstmals in einer Schule angemeldet wird, besteht die Pflicht zur Teilnahme Ihres Kindes an der schulärztlichen Untersuchung. Die schulärztliche Untersuchung ist die gesetzlich verankerte Pflichtuntersuchung für alle Kinder vor dem Schuleintritt. Eine Ärztin/ein Arzt des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des zuständigen Gesundheitsamtes wird den Entwicklungsstand Ihres Kindes mit Blick auf den bevorstehenden Schuleintritt erfassen. Mindestens ein Elternteil muss an der Untersuchung teilnehmen, um dem Arzt die erforderlichen Auskünfte zu geben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Gesundheitsamt

    Zuständigkeit

    Kinderärztin/Kinderarzt

    Ansprechpartner

    Landkreis Potsdam-Mittelmark - 3330 Team Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Gutshof 1-7

    14542 Werder (Havel)

    Hausanschrift

    Steinstraße 14

    14806 Bad Belzig

    Postfachadresse

    Postfach 1138

    14801 Bad Belzig

    Hausanschrift

    Lankeweg 4

    14513 Teltow

    Hausanschrift

    Potsdamer Straße 18

    14776 Brandenburg an der Havel

    Öffnungszeiten

    Montag nach Vereinbarung Dienstag 14:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag nach Vereinbarung Freitag nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 033841 91-0

    E-Mail: gesundheitsamt@potsdam-mittelmark.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Impfausweis

    Voraussetzungen

    Erstmaliger Besuch einer Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft in der Bundesrepublik Deutschland

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Okt. bis April vor der Einschulung

    Fristen

    Zur Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 der Grundschule: bis April des Jahres des Schulpflichteintritts,

    Für alle anderen Jahrgangsstufen: ständig

    Bearbeitungsdauer

    1 Stunde

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Referat 32 am 11.06.2020

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2022

    Stichwörter

    Schuleingangsuntersuchung, Gesundheitsamt, Schuluntersuchung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de