Einschulungsuntersuchung Durchführung

    Einschulungsuntersuchung Durchführung

    Pflicht zur Teilnahme an der schulärztlichen Untersuchung vor der erstmaligen Schulaufnahme.

    Beschreibung

    Wenn Sie im Land Brandenburg leben und Ihr Kind erstmals in einer Schule angemeldet wird, besteht die Pflicht zur Teilnahme Ihres Kindes an der schulärztlichen Untersuchung. Die schulärztliche Untersuchung ist die gesetzlich verankerte Pflichtuntersuchung für alle Kinder vor dem Schuleintritt. Eine Ärztin/ein Arzt des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des zuständigen Gesundheitsamtes wird den Entwicklungsstand Ihres Kindes mit Blick auf den bevorstehenden Schuleintritt erfassen. Mindestens ein Elternteil muss an der Untersuchung teilnehmen, um dem Arzt die erforderlichen Auskünfte zu geben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Gesundheitsamt

    Zuständigkeit

    Kinderärztin/Kinderarzt

    Ansprechpartner

    Landkreis Oberhavel - Fachdienst Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 35 - 37

    16515 Oranienburg

    Öffnungszeiten

    Dienstag 13.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 13.00 - 16.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03301 601-3766(Team Kinder- und Jugendgesundheitsdienst)

    Telefon Festnetz: 03301 601-3764(Team Zahnärztlicher Dienst)

    Fax: 03301 601-80379

    E-Mail: kjgd@oberhavel.de(Team Kinder- und Jugendgesundheitsdienst)

    E-Mail: Zahngesundheit@oberhavel.de(Team Zahnärztlicher Dienst)

    Version

    Technisch erstellt am 10.10.2024 (von: Feeder, Klaus)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: Feeder, Klaus)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    Impfausweis

    Voraussetzungen

    Erstmaliger Besuch einer Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft in der Bundesrepublik Deutschland

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Okt. bis April vor der Einschulung

    Fristen

    Zur Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 der Grundschule: bis April des Jahres des Schulpflichteintritts,

    Für alle anderen Jahrgangsstufen: ständig

    Bearbeitungsdauer

    1 Stunde

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Referat 32 am 11.06.2020

    Version

    Technisch erstellt am 22.06.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 04.04.2022 (von: system)

    Stichwörter

    Schuleingangsuntersuchung, Gesundheitsamt, Schuluntersuchung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)