Einschulungsuntersuchung Durchführung

    Einschulungsuntersuchung Durchführung

    Pflicht zur Teilnahme an der schulärztlichen Untersuchung vor der erstmaligen Schulaufnahme.

    Beschreibung

    Wenn Sie im Land Brandenburg leben und Ihr Kind erstmals in einer Schule angemeldet wird, besteht die Pflicht zur Teilnahme Ihres Kindes an der schulärztlichen Untersuchung. Die schulärztliche Untersuchung ist die gesetzlich verankerte Pflichtuntersuchung für alle Kinder vor dem Schuleintritt. Eine Ärztin/ein Arzt des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des zuständigen Gesundheitsamtes wird den Entwicklungsstand Ihres Kindes mit Blick auf den bevorstehenden Schuleintritt erfassen. Mindestens ein Elternteil muss an der Untersuchung teilnehmen, um dem Arzt die erforderlichen Auskünfte zu geben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Gesundheitsamt

    Zuständigkeit

    Kinderärztin/Kinderarzt

    Ansprechpartner

    Landkreis Elbe-Elster - Gesundheitsamt - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

    Beschreibung

    Weitere Aufgaben:

    • Untersuchungen in den Kindertagesstätten,
    • Kinder im Alter vom 30. bis zum 42. Lebensmonat,
    • Einschulungsuntersuchungen,
    • Untersuchungen nach Jugendarbeitsschutzgesetz im Rahmen der Schulentlassuntersuchung,
    • Gutachten für sonderpädagogischen Förderbedarf (z. B. Lern- oder Körperbehinderung),
    • Gewährung auf Eingliederungshilfe nach Sozialgesetzbuch XII und KJHG,
    • Diagnostik und Verlaufskontrolle zur Beurteilung der Notwendigkeit einer Frühförderung oder Integration 

    Ansprechpartner

    KJGD Herzberg

    KJGD Außenstelle Bad Liebenwerda

    KJGD Außenstelle Finsterwalde

    Adresse

    Hausanschrift

    Grochwitzer Straße 20

    04916 Herzberg (Elster)

    Parkplätze

    • Mutter- und Kindparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Kirchhainer Straße 38a

    03238 Finsterwalde

    Parkplätze

    • Mutter- und Kindparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr * Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Termine außerhalb dieser Sprechzeiten können individuell vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-3101(Sekretariat)

    Fax: +49 3535 46-3122(Fax)

    E-Mail: gesundheitsamt@lkee.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Elbe-Elster

    Empfänger: Landkreis Elbe-Elster

    IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14

    BIC: WELADED1EES

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Impfausweis

    Voraussetzungen

    Erstmaliger Besuch einer Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft in der Bundesrepublik Deutschland

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Okt. bis April vor der Einschulung

    Fristen

    Zur Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 der Grundschule: bis April des Jahres des Schulpflichteintritts,

    Für alle anderen Jahrgangsstufen: ständig

    Bearbeitungsdauer

    1 Stunde

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Referat 32 am 11.06.2020

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2022

    Stichwörter

    Gesundheitsamt, Schuluntersuchung, Schuleingangsuntersuchung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English