Einschulungsuntersuchung Durchführung
Pflicht zur Teilnahme an der schulärztlichen Untersuchung vor der erstmaligen Schulaufnahme.
Beschreibung
Wenn Sie im Land Brandenburg leben und Ihr Kind erstmals in einer Schule angemeldet wird, besteht die Pflicht zur Teilnahme Ihres Kindes an der schulärztlichen Untersuchung. Die schulärztliche Untersuchung ist die gesetzlich verankerte Pflichtuntersuchung für alle Kinder vor dem Schuleintritt. Eine Ärztin/ein Arzt des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des zuständigen Gesundheitsamtes wird den Entwicklungsstand Ihres Kindes mit Blick auf den bevorstehenden Schuleintritt erfassen. Mindestens ein Elternteil muss an der Untersuchung teilnehmen, um dem Arzt die erforderlichen Auskünfte zu geben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Gesundheitsamt
Zuständigkeit
Kinderärztin/Kinderarzt
Ansprechpartner
Landkreis Elbe-Elster - Gesundheitsamt - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Aktuelles
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Aufgaben Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst führt regelmäßig ärztliche Untersuchungen der Kinder und Jugendlichen in Kindertagesstätten und Schulen durch.   Dadurch sollen: Entwicklungsstörungen,  Behinderungen oder Krankheiten  frühzeitig erkannt und die erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig eingeleitet werden
Beschreibung
Weitere Aufgaben:
- Untersuchungen in den Kindertagesstätten,
- Kinder im Alter vom 30. bis zum 42. Lebensmonat,
- Einschulungsuntersuchungen,
- Untersuchungen nach Jugendarbeitsschutzgesetz im Rahmen der Schulentlassuntersuchung,
- Gutachten für sonderpädagogischen Förderbedarf (z. B. Lern- oder Körperbehinderung),
- Gewährung auf Eingliederungshilfe nach Sozialgesetzbuch XII und KJHG,
- Diagnostik und Verlaufskontrolle zur Beurteilung der Notwendigkeit einer Frühförderung oder Integration
Ansprechpartner
KJGD Herzberg
KJGD Außenstelle Bad Liebenwerda
KJGD Außenstelle Finsterwalde
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Mutter- und Kindparkplatz:
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Mutter- und Kindparkplatz:
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Termine außerhalb dieser Sprechzeiten können individuell vereinbart werden.
Bankverbindung
Landkreis Elbe-Elster
Empfänger: Landkreis Elbe-Elster
IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14
BIC: WELADED1EES
erforderliche Unterlagen
Impfausweis
Voraussetzungen
Erstmaliger Besuch einer Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft in der Bundesrepublik Deutschland
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Okt. bis April vor der Einschulung
Fristen
Zur Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 der Grundschule: bis April des Jahres des Schulpflichteintritts,
Für alle anderen Jahrgangsstufen: ständig
Bearbeitungsdauer
1 Stunde
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Referat 32 am 11.06.2020
Stichwörter
Schuleingangsuntersuchung, Gesundheitsamt, Schuluntersuchung