Einschulungsuntersuchung Durchführung
Pflicht zur Teilnahme an der schulärztlichen Untersuchung vor der erstmaligen Schulaufnahme.
Beschreibung
Wenn Sie im Land Brandenburg leben und Ihr Kind erstmals in einer Schule angemeldet wird, besteht die Pflicht zur Teilnahme Ihres Kindes an der schulärztlichen Untersuchung. Die schulärztliche Untersuchung ist die gesetzlich verankerte Pflichtuntersuchung für alle Kinder vor dem Schuleintritt. Eine Ärztin/ein Arzt des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des zuständigen Gesundheitsamtes wird den Entwicklungsstand Ihres Kindes mit Blick auf den bevorstehenden Schuleintritt erfassen. Mindestens ein Elternteil muss an der Untersuchung teilnehmen, um dem Arzt die erforderlichen Auskünfte zu geben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Gesundheitsamt
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Schuleingangsuntersuchung
Kinder-und Jugendgesundheitsdienst
E-Mail-Adresse
Kinder-undJugendgesundheitsdienst@cottbus.de
Telefon: 0355 612-3231
0355 612-3239
0355 612-3218 für Quereinsteiger
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung der Stadt Cottbus/Chóśebuz
Kinder-und Jugendgesundheitsdienst
E-Mail-Adresse
Kinder-undJugendgesundheitsdienst@cottbus.de
Telefon: 0355 612-3231
0355 612-3239
0355 612-3218 für Quereinsteiger
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung der Stadt Cottbus/Chóśebuz
Zuständigkeit
Kinderärztin/Kinderarzt
Ansprechpartner
Fachbereich 53 - Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 355 612-3215(Christiane Glosemeyer, Amtsärztin)
Fax: +49 355 612-3504
E-Mail: gesundheitsamt@cottbus.de
Internet
Formulare
Impfen Deutsch
Impfen Arabisch
Impfen Russisch
Anamnesebogen Schulquereinsteiger
Impfen Englisch
Anamnesebogen Kita SEU (Elternfragebogen zur kinderärztlichen Untersuchung durch das Gesundheitsamt)
Impfen Türkisch
erforderliche Unterlagen
Impfausweis
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Schuleingangsuntersuchung
- gelbes Vorsorgeheft Ihres Kindes
- verschriebene Hilfsmittel, wie z. B. Brille (Brillenpass), Hörgerät o. ä
- eventuell vorhandene Bescheinigungen, wie z. B. Behindertenausweis, Allergiepass, Herzpass
- den ausgefüllten Fragebogen "Angaben zur kinderärztlichen Untersuchung Ihres Kindes – Einschulung"
- ausgefüllter Fragebogen "Angaben zur kinder- und jugendärztlichen Untersuchung Ihres Kindes- Schulquereinsteiger ( Fragebogen)"
- gelbes Vorsorgeheft Ihres Kindes
- verschriebene Hilfsmittel, wie z. B. Brille (Brillenpass), Hörgerät o. ä
- eventuell vorhandene Bescheinigungen, wie z. B. Behindertenausweis, Allergiepass, Herzpass
- den ausgefüllten Fragebogen "Angaben zur kinderärztlichen Untersuchung Ihres Kindes - Einschulung"
- ausgefüllter Fragebogen "Angaben zur kinder- und jugendärztlichen Untersuchung Ihres Kindes- Schulquereinsteiger ( Fragebogen)"
Voraussetzungen
Erstmaliger Besuch einer Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft in der Bundesrepublik Deutschland
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Schuleingangsuntersuchung
Ärztliche Untersuchung für alle ausländischen Kinder und Jugendlichen vom 6. – 18. Lebensjahr, die in Deutschland noch keine Schuluntersuchung hatten.
Ärztliche Untersuchung für alle ausländischen Kinder und Jugendlichen vom 6. - 18. Lebensjahr, die in Deutschland noch keine Schuluntersuchung hatten.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Schuleingangsuntersuchung
Die schulärztliche Untersuchung durch die Gesundheitsämter umfasst die Feststellung des körperlichen Entwicklungsstandes einschließlich der Untersuchung der Sinnesorgane gemäß § 1 Absatz 3 Satz 1 der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst-Verordnung (vgl. Grundschulverordnung – GV § 4)
Die schulärztliche Untersuchung durch die Gesundheitsämter umfasst die Feststellung des körperlichen Entwicklungsstandes einschließlich der Untersuchung der Sinnesorgane gemäß § 1 Absatz 3 Satz 1 der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst-Verordnung (vgl. Grundschulverordnung - GV § 4)
Verfahrensablauf
Okt. bis April vor der Einschulung
Fristen
Zur Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 der Grundschule: bis April des Jahres des Schulpflichteintritts,
Für alle anderen Jahrgangsstufen: ständig
Bearbeitungsdauer
1 Stunde
Kosten
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Schuleingangsuntersuchung
Keine
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Schuleingangsuntersuchung
- Eine Untersuchung ist nur mit Terminvereinbarung der zuständigen Wohngebietsschule oder im Gesundheitsamt möglich.
- Bei Sprachverständigungsproblemen muss ein Dolmetscher mitgebracht bzw. der Fachbereich Gesundheit verständigt werden, damit dieser rechtzeitig durch den Fachbereich organisiert werden kann.
- Eine Untersuchung ist nur mit Terminvereinbarung der zuständigen Wohngebietsschule oder im Gesundheitsamt möglich.
- Bei Sprachverständigungsproblemen muss ein Dolmetscher mitgebracht bzw. der Fachbereich Gesundheit verständigt werden, damit dieser rechtzeitig durch den Fachbereich organisiert werden kann.
Weitere Informationen
- https://mbjs.brandenburg.de/bildung/weitere-themen/anmeldung-an-schulen.html
- https://mbjs.brandenburg.de/media_fast/6288/flyer_einschulung-elterninformation_2018_druck_genehmigt.pdf
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Schuleingangsuntersuchung
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Referat 32 am 11.06.2020
Stichwörter
Gesundheitsamt, Schuleingangsuntersuchung, Schuluntersuchung