Einschulungsuntersuchung Durchführung

    Einschulungsuntersuchung Durchführung

    Pflicht zur Teilnahme an der schulärztlichen Untersuchung vor der erstmaligen Schulaufnahme.

    Beschreibung

    Wenn Sie im Land Brandenburg leben und Ihr Kind erstmals in einer Schule angemeldet wird, besteht die Pflicht zur Teilnahme Ihres Kindes an der schulärztlichen Untersuchung. Die schulärztliche Untersuchung ist die gesetzlich verankerte Pflichtuntersuchung für alle Kinder vor dem Schuleintritt. Eine Ärztin/ein Arzt des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des zuständigen Gesundheitsamtes wird den Entwicklungsstand Ihres Kindes mit Blick auf den bevorstehenden Schuleintritt erfassen. Mindestens ein Elternteil muss an der Untersuchung teilnehmen, um dem Arzt die erforderlichen Auskünfte zu geben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Gesundheitsamt

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Schuleingangsuntersuchung

    Kinder-und Jugendgesundheitsdienst

    E-Mail-Adresse

    Kinder-undJugendgesundheitsdienst@cottbus.de

    Telefon: 0355 612-3231

                  0355 612-3239

                  0355 612-3218 für Quereinsteiger

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der Stadtverwaltung der Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Zuständigkeit

    Kinderärztin/Kinderarzt

    Ansprechpartner

    Fachbereich 53 - Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67

    03044 Cottbus/Chóśebuz

    Kontakt

    Fax: +49 355 612-3504

    Telefon Festnetz: +49 355 612-3215(Christiane Glosemeyer, Amtsärztin)

    E-Mail: gesundheitsamt@cottbus.de

    Internet

    Formulare

    Impfen Deutsch
    Impfen Arabisch
    Impfen Russisch
    Anamnesebogen Schulquereinsteiger
    Impfen Englisch
    Anamnesebogen Kita SEU (Elternfragebogen zur kinderärztlichen Untersuchung durch das Gesundheitsamt)
    Impfen Türkisch

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Impfausweis

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Schuleingangsuntersuchung

    • gelbes Vorsorgeheft Ihres Kindes 
    • verschriebene Hilfsmittel, wie z. B. Brille (Brillenpass), Hörgerät o. ä
    • eventuell vorhandene Bescheinigungen, wie z. B. Behindertenausweis, Allergiepass, Herzpass 
    • den ausgefüllten Fragebogen "Angaben zur kinderärztlichen Untersuchung Ihres Kindes - Einschulung"
    • ausgefüllter Fragebogen "Angaben zur kinder- und jugendärztlichen Untersuchung Ihres Kindes-  Schulquereinsteiger ( Fragebogen)"

    Voraussetzungen

    Erstmaliger Besuch einer Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft in der Bundesrepublik Deutschland

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Schuleingangsuntersuchung

    Ärztliche Untersuchung für alle ausländischen Kinder und Jugendlichen vom 6. - 18. Lebensjahr, die in Deutschland noch keine Schuluntersuchung hatten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Schuleingangsuntersuchung

    Die schulärztliche Untersuchung durch die Gesundheitsämter umfasst die Feststellung des körperlichen Entwicklungsstandes einschließlich der Untersuchung der Sinnesorgane gemäß § 1 Absatz 3 Satz 1 der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst-Verordnung (vgl. Grundschulverordnung - GV § 4)

    Verfahrensablauf

    Okt. bis April vor der Einschulung

    Fristen

    Zur Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 der Grundschule: bis April des Jahres des Schulpflichteintritts,

    Für alle anderen Jahrgangsstufen: ständig

    Bearbeitungsdauer

    1 Stunde

    Kosten

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Schuleingangsuntersuchung

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Schuleingangsuntersuchung

    • Eine Untersuchung ist nur mit Terminvereinbarung der zuständigen Wohngebietsschule oder im Gesundheitsamt möglich.
    • Bei Sprachverständigungsproblemen muss ein Dolmetscher mitgebracht bzw. der Fachbereich Gesundheit verständigt werden, damit dieser rechtzeitig durch den Fachbereich organisiert werden kann.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Referat 32 am 11.06.2020

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2022

    Stichwörter

    Schuleingangsuntersuchung, Gesundheitsamt, Schuluntersuchung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de