Zurückstellung vom Schulbesuch Zustimmung
Entscheidung der Schulleiterin/des Schulleiters zum Antrag Zurückstellung
Beschreibung
Eltern haben die Möglichkeit, dass sie einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch stellen, wenn zu erwarten ist, dass das Kind den Anforderungen der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule nicht entsprechen kann. Dies kann unterschiedliche Gründe haben.
Die Entscheidung wird auf der Grundlage der schulärztlichen Stellungnahme, des Schulaufnahmegesprächs und weiterer Informationen, die die Eltern der Schule vorlegen, getroffen.
Kinder, die vom Schulbesuch für ein Schuljahr zurückgestellt sind, müssen eine Kindertageseinrichtung oder eine Maßnahme der rehabilitativen Frühförderung besuchen. Der Nachweis hierüber ist durch die Eltern gegenüber der Schule vorzulegen,
Die Zurückstellung vom Schulbesuch soll nur die Ausnahme darstellen.
zuständige Stelle
zuständige Schule
Zuständigkeit
Schulleitung
Ansprechpartner
Für Kreis Uckermark (Brandenburg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Schulärztliche Stellungnahme,
weitere Unterlagen, die die Eltern zur Unterstützung ihres Antrages erbringen
Formulare
Voraussetzungen
Feststellung, dass das Kind den Anforderungen der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule nicht entsprechen kann
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren zur Aufnahme in die Grundschule findet im Jahr vor der Einschulung statt:
Sept./Okt. - Sprachstandsfeststellung in der Kita
Okt./April - schulärztliche Untersuchung
Dez./Feb. - Anmeldung in der Grundschule/Antrag auf Zurückstel-lung vom Schulbesuch
bis 30. Apr. - Mitteilung durch die Eltern an zuständige Grundschule zur Aufnahme in eine Schule in freier Trägerschaft
Ende Mai - Aufnahme- oder Rückstellungsbescheid durch die Grundschule
Fristen
Ende Feb. Anmeldung in der Grundschule
Ende Mai - Aufnahme- oder Rückstellungsbescheid durch die Grundschule
Bearbeitungsdauer
ca. 3 Monate
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Referat 32 am 11.06.2020