Zurückstellung vom Schulbesuch Zustimmung

    Zurückstellung vom Schulbesuch Zustimmung

    Entscheidung der Schulleiterin/des Schulleiters zum Antrag Zurückstellung

    Beschreibung

    Eltern haben die Möglichkeit, dass sie einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch stellen, wenn zu erwarten ist, dass das Kind den Anforderungen der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule nicht entsprechen kann. Dies kann unterschiedliche Gründe haben.

    Die Entscheidung wird auf der Grundlage der schulärztlichen Stellungnahme, des Schulaufnahmegesprächs und weiterer Informationen, die die Eltern der Schule vorlegen, getroffen.

    Kinder, die vom Schulbesuch für ein Schuljahr zurückgestellt sind, müssen eine Kindertageseinrichtung oder eine Maßnahme der rehabilitativen Frühförderung besuchen. Der Nachweis hierüber ist durch die Eltern gegenüber der Schule vorzulegen,

    Die Zurückstellung vom Schulbesuch soll nur die Ausnahme darstellen.

    zuständige Stelle

    zuständige Schule

    Zuständigkeit

    Schulleitung

    Ansprechpartner

    Amt Ortrand

    Adresse

    Hausanschrift

    Altmarkt 1

    01990 Ortrand

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 035755 605217

    Fax: 035755 605230

    E-Mail: post@amt-ortrand.de

    Version

    Technisch erstellt am 08.07.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 19.02.2024 (von: Schulze, Ralf)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    Schulärztliche Stellungnahme,

    weitere Unterlagen, die die Eltern zur Unterstützung ihres Antrages erbringen

    Formulare

    Voraussetzungen

    Feststellung, dass das Kind den Anforderungen der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule nicht entsprechen kann

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren zur Aufnahme in die Grundschule findet im Jahr vor der Einschulung statt:

    Sept./Okt. – Sprachstandsfeststellung in der Kita

    Okt./April – schulärztliche Untersuchung

    Dez./Feb. – Anmeldung in der Grundschule/Antrag auf Zurückstel-lung vom Schulbesuch

    bis 30. Apr. – Mitteilung durch die Eltern an zuständige Grundschule zur Aufnahme in eine Schule in freier Trägerschaft

    Ende Mai – Aufnahme- oder Rückstellungsbescheid durch die Grundschule

    Fristen

    Ende Feb. Anmeldung in der Grundschule

    Ende Mai – Aufnahme- oder Rückstellungsbescheid durch die Grundschule

    Bearbeitungsdauer

    ca. 3 Monate

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Referat 32 am 11.06.2020

    Version

    Technisch erstellt am 22.06.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 03.07.2024 (von: Nonnemann, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)