Zurückstellung vom Schulbesuch Anordnung
Schulleiterentscheidung zur Zurückstellung vom Schulbesuch
Beschreibung
Die Schulleiterin/der Schulleiter kann ein Kind einmalig für ein Schuljahr vom Schulbesuch zurückstellen, wenn zu erwarten ist, dass es den Anforderungen der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule nicht entsprechen kann.
Die Entscheidung wird auf der Grundlage der schulärztlichen Stellungnahme, des Schulaufnahmegesprächs und weiterer Informationen, die der Schule vorliegen, getroffen.
Kinder, die vom Schulbesuch für ein Schuljahr zurückgestellt sind, müssen eine Kindertageseinrichtung oder eine Maßnahme der rehabilitativen Frühförderung besuchen. Der Nachweis hierüber ist durch die Eltern gegenüber der Schule vorzulegen.
Die Zurückstellung vom Schulbesuch soll nur den Ausnahme darstellen.
zuständige Stelle
zuständige Schule
Ansprechpartner
Stadt Lübbenau/Spreewald - Schule/Sport
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag          09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag        09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch        geschlossen Donnerstag    09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Freitag           geschlossen  Hinweis: Grundsätzlich sind an jedem Tag Termine nach Vereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03542 85-312
E-Mail: schule@luebbenau-spreewald.de
Formulare
Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch
Formulare
Voraussetzungen
Feststellung, dass das Kind den Anforderungen der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule nicht entsprechen kann
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren zur Aufnahme in die Grundschule findet im Jahr vor der Einschulung statt:
Sept./Okt. – Sprachstandsfeststellung in der Kita
Okt./April – schulärztliche Untersuchung
Dez./Feb. – Anmeldung in der Grundschule/Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch
Ende Mai – Aufnahme- oder Rückstellungsbescheid durch die Grundschule
Fristen
Ende Feb. Anmeldung in der Grundschule
Ende Mai – Aufnahme- oder Rückstellungsbescheid durch die Grundschule
Bearbeitungsdauer
ca. 3 Monate
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Referat 32 am 11.06.2020