Zurückstellung vom Schulbesuch Anordnung

    Zurückstellung vom Schulbesuch Anordnung

    Schulleiterentscheidung zur Zurückstellung vom Schulbesuch

    Beschreibung

    Die Schulleiterin/der Schulleiter kann ein Kind einmalig für ein Schuljahr vom Schulbesuch zurückstellen, wenn zu erwarten ist, dass es den Anforderungen der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule nicht entsprechen kann.

    Die Entscheidung wird auf der Grundlage der schulärztlichen Stellungnahme, des Schulaufnahmegesprächs und weiterer Informationen, die der Schule vorliegen, getroffen.

    Kinder, die vom Schulbesuch für ein Schuljahr zurückgestellt sind, müssen eine Kindertageseinrichtung oder eine Maßnahme der rehabilitativen Frühförderung besuchen. Der Nachweis hierüber ist durch die Eltern gegenüber der Schule vorzulegen.

    Die Zurückstellung vom Schulbesuch soll nur den Ausnahme darstellen.

    zuständige Stelle

    zuständige Schule

    Ansprechpartner

    Amt Kleine Elster (Niederlausitz) - SB Schulen

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmstraße 5

    03238 Massen-Niederlausitz

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Zu diesen Zeiten erreichen Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl telefonisch als auch persönlich im Amt. Montag: kein Sprechtag Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: kein Sprechtag Öffnungszeiten: Zu diesen Zeiten ist unser Bürger-Service für Sie da. Außerdem können Auslagen eingesehen werden. Montag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: 8.00 Uhr - 13.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03531 7820

    Fax: 03531 702227

    E-Mail: info@amt-kleine-elster.de

    Internet

    Stichwörter

    Bildung, Schule, Schulen

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Voraussetzungen

    Feststellung, dass das Kind den Anforderungen der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule nicht entsprechen kann

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren zur Aufnahme in die Grundschule findet im Jahr vor der Einschulung statt:

    Sept./Okt. - Sprachstandsfeststellung in der Kita

    Okt./April - schulärztliche Untersuchung

    Dez./Feb. - Anmeldung in der Grundschule/Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch

    Ende Mai - Aufnahme- oder Rückstellungsbescheid durch die Grundschule

    Fristen

    Ende Feb. Anmeldung in der Grundschule

    Ende Mai - Aufnahme- oder Rückstellungsbescheid durch die Grundschule

    Bearbeitungsdauer

    ca. 3 Monate

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Referat 32 am 11.06.2020

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English