Vorzeitige Einschulung Erlaubnis

    Vorzeitige Einschulung Erlaubnis

    Schulanmeldung, Schulaufnahmeverfahren, Einschulung

    Hinweise für Michendorf: Erstattung des Elternbeitrages bei vorzeitiger Einschulung

    Erstattung des gezahlten Elternbeitrages bei vorzeitiger Einschulung

    Beschreibung

    Die Schulpflicht in Brandenburg beginnt für alle Kinder in dem Jahr, in dem sie bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden. Sofern Ihr Kind zwischen dem 01. Oktober und dem 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollendet und Sie den Wunsch haben, dass Ihr Kind in diesem Jahr eingeschult wird, stellen Sie bitte einen Antrag bei der zuständigen Schule im Rahmen der Anmeldung an der Schule.

    Die Anmeldung muss in der Regel bis Ende Februar in der zuständigen Grundschule erfolgen, der konkrete Tag wird jährlich neu bekannt gemacht. Die zuständige Grundschule ist durch die Schulbezirkssatzung des jeweiligen Schulträgers geregelt. Sofern für einen Wohnsitz deckungsgleiche Schulbezirke festgelegt wurden, meldet man sein Kind an der Schule der Wahl an. Zur Anmeldung muss das Kind persönlich in der Schule vorgestellt werden. Ein Nachweis zur Teilnahme an der  Sprachstandsfeststellung (in der Kita) und der Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern oder eine medizinische Kontraindikation gegen eine Masernimpfung ist bei der Anmeldung in der Schule vorzulegen.

    In begründeten Ausnahmefällen können auch Kinder, die in der Zeit nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August in der Schule aufgenommen werden.

    Hinweise für Michendorf: Erstattung des Elternbeitrages bei vorzeitiger Einschulung

    Gemäß § 17a Absatz 2 Satz 5 in Verbindung mit § 17a Absatz 3 des Kindertagesstättengesetzes (KitaG) gilt die Regelung der Elternbeitragsbefreiung ebenfalls für Kinder die vorzeitig eingeschult werden.

    Im letzten Jahr vor der Einschulung sind Kita-Kinder in Brandenburg beitragsbefreit. Dies erfolgt in der Regel automatisch. Bei einer vorzeitigen Einschulung kann dies nicht vorzeitig berücksichtigt werden, sodass die Eltern zunächst den Elternbeitrag weiter leisten und die gezahlten Beiträge auf Antrag erstattet bekommen. In diesen Fällen geben die Eltern ihrem Kita-Träger bis zum 31. Mai des Jahres eine Meldung zur vorzeitigen Einschulung ihres Kindes ab. Die zunächst gezahlten Elternbeiträge werden nach Meldung der Eltern von den Kita-Trägern spätestens drei Monate nach der Einschulung des Kindes an die Eltern erstattet.

    zuständige Stelle

    Die für den Wohnort zuständige Grundschule

    Zuständigkeit

    Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Wohnortes, Staatliche Schulämter des Landes Brandenburg, die für den Wohnort zuständige Grundschule

    Hinweise für Michendorf: Erstattung des Elternbeitrages bei vorzeitiger Einschulung

    Sachbearbeiter im Kita-Service des Fachbereichs Innere Verwaltung, Bildung und Soziales der Gemeinde Michendorf, die Gemeinde Michendorf ist hier Träger der Kindertagesstätte

    Ansprechpartner

    Staatliches Schulamt Brandenburg an der Havel

    Adresse

    Hausanschrift

    Magdeburger Str. 45

    14770 Brandenburg an der Havel

    Kontakt

    Fax: 03381 3974-44

    Telefon Festnetz: 03381 3974-00

    E-Mail: poststelle.bb@schulaemter.brandenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kita-Service / Tagespflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Richard-Muth-Platz 1

    14552 Michendorf

    Parkplätze

    • Parkplatz: Kurzzeitparkplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 033205 598-94

    Telefon Festnetz: 033205 598-93

    Fax: 033205 598-50

    Telefon Festnetz: 033205 598-94

    Telefon Festnetz: 033205 598-93

    E-Mail: kitaservice@michendorf.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Anmelden, Bedarfsnachweis, Einkommenserklärung, Hort, Hortanmeldung, Kind anmelden, Kindertagesstätte, Kita, Kita Anmeldung, Rechtsanspruch, Sorgeberechtigung, vorzeitige Einschulung

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Teilnahmebestätigung für die Sprachstandsfeststellung, Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern oder eine medizinische Kontraindikation gegen eine Masernimpfung
    • Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes (dies gilt für Kinder, die in der Zeit nach dem 31. Dezember jedoch vor dem 01. August des folgenden Jahres das sechste Lebensjahr vollenden)
    • ggf. Antrag auf Besuch einer anderen als der zuständigen Schule

    Hinweise für Michendorf: Erstattung des Elternbeitrages bei vorzeitiger Einschulung

    Schriftliche Bestätigung der aufnehmenden Schule über die vorzeitige Einschulung.

    Formulare

    Hinweise für Michendorf: Erstattung des Elternbeitrages bei vorzeitiger Einschulung

    Formulare vorhanden: nein

    Schriftform erforderlich: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens muss festgestellt werden, dass das Kind den Anforderungen des Schulbesuchs in der ersten Jahrgangsstufe der Grundschule enstprechen kann.

    Hinweise für Michendorf: Erstattung des Elternbeitrages bei vorzeitiger Einschulung

    Sie haben einen Betreuungsvertrag mindestens seit dem 01.07. des Jahres vor der Einschulung

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Michendorf: Erstattung des Elternbeitrages bei vorzeitiger Einschulung

    § 17a Absatz 2 Satz 5 KitaG

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren zur Aufnahme in die Grundschule findet im Jahr vor der Einschulung statt:

    • Sept./Okt. - Sprachstandsfeststellung in der Kita
    • Okt./April - schulärztliche Untersuchung
    • Dez./Feb. - Anmeldung in der Grundschule/Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch, Antrag zum Besuch einer anderen als der zuständigen Schule
    • bis 30. Apr. - Mitteilung durch die Eltern an zuständige Grundschule zur Aufnahme in eine Schule in freier Trägerschaft
    • Ende Mai - Aufnahme- oder Rückstellungsbescheid durch die Grundschule

    Hinweise für Michendorf: Erstattung des Elternbeitrages bei vorzeitiger Einschulung

    Einreichung der Bestätigung der vorzeitigen Einschulung der aufnehmenden Schule durch die Erziehungsberechtigten

    Prüfung der tatsächlich gezahlten Elternbeiträge durch den zuständigen Sachbearbeiter

    Beantragung des Erstattungsbetrages beim Landkreis Potsdam Mittelmark durch den zuständigen Sachbearbeiter

    Auszahlung des geleisteten Elternbeitrages an die Erziehungsberechtigten

    Fristen

    • Ende Feb. Anmeldung in der Grundschule
    • bis 30. Apr. - Mitteilung durch die Eltern an zuständige Grundschule zur Aufnahme in eine Schule in freier Trägerschaft
    • Ende Mai - Aufnahme- oder Rückstellungsbescheid durch die Grundschule

    Hinweise für Michendorf: Erstattung des Elternbeitrages bei vorzeitiger Einschulung

    31.05. des Jahres der Einschulung zur Einreichung der Bestätigung der vorzeitigen Einschulung

    Bis 3 Monate nach der Einschulung zur Auszahlung des geleisteten Elternbeitrages

    Bearbeitungsdauer

    ca. 3 Monate

    Hinweise für Michendorf: Erstattung des Elternbeitrages bei vorzeitiger Einschulung

    bis 5 Monate

    Kosten

    Hinweise für Michendorf: Erstattung des Elternbeitrages bei vorzeitiger Einschulung

    Das Verfahren ist gebührenfrei durchzuführen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Referat 32 am 11.06.2020

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de