Aufnahme in weiterführende Schulen Beratung

    Aufnahme in weiterführende Schulen Beratung

    Schulabschlüsse können an den Schulen erworben werden.

    Hinweise für Michendorf: Aufnahme in weiterführende Schulen Beratung

    Schulabschlüsse können an den Schulen erworben werden.

    Schulabschlüsse können an den Schulen erworben werden.

    Beschreibung

    Der Wechsel eines Kindes von der Grundschule (am Ende der Jahrgangsstufe 6) in eine weiterführende Schule ist ein bedeutendes Ereignis, da die richtige Wahl einer weiterführenden Schule für die individuelle Entwicklung eines jeden einzelnen Kindes wichtig ist. Dieser Entscheidungsprozess ist häufig mit einer Vielzahl von Fragen verbunden, um abschließend eine Schule zu finden, in der sich das Kind wohl fühlt und zugleich entsprechend seiner Individualität gefördert und gefordert wird. Für die Aufnahme in eine weiterführende allgemein bildende Schule sind neben dem Wunsch der Eltern die Feststellung der Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen maßgebend, dazu gehören das Grundschulgutachten und das Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6. Der Übergang in die 7. Klasse wird als Ü 7-Verfahren bezeichnet.

    Daneben besteht für besonders leistungsfähige Kinder die Möglichkeit, bereits an der Jahrgangsstufe 5 in einer Leistungs- und Begabungsklasse zu lernen. Diese Leistungs- und Begabungsklassen sind an 35 Schulen (Gymnasien und Gesamtschulen) des Landes eingerichtet. Das Verfahren wird als Ü5-Verfahren bezeichnet.

    Hinweise für Michendorf: Aufnahme in weiterführende Schulen Beratung

    Der Wechsel eines Kindes von der Grundschule (am Ende der Jahrgangsstufe 6) in eine weiterführende Schule ist ein bedeutendes Ereignis, da die richtige Wahl einer weiterführenden Schule für dies für die individuelle Entwicklung der Kinder wichtig ist. Dieser Entscheidungsprozess ist häufig mit einer Vielzahl von Fragen verbunden, um abschließend eine Schule zu finden, in der sich das Kind wohl fühlt und zugleich entsprechend seiner Individualität gefördert und gefordert wird. Für die Aufnahme in eine weiterführende allgemeinbildende Schule sind neben dem Wunsch der Eltern die Feststellung der Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen maßgebend, dazu gehören das Grundschulgutachten und das Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6. Der Übergang in die 7. Klasse wird als Ü 7-Verfahren bezeichnet.

    Daneben besteht für besonders leistungsfähige Kinder die Möglichkeit, bereits in der Jahrgangsstufe 5 in einer Leistungs- und Begabungsklasse zu lernen. Diese Leistungs- und Begabungsklassen sind an 35 Schulen (Gymnasien und Gesamtschulen) des Landes eingerichtet. Das Verfahren wird als Ü5-Verfahren bezeichnet.

    Der Wechsel eines Kindes von der Grundschule (am Ende der Jahrgangsstufe 6) in eine weiterführende Schule ist ein bedeutendes Ereignis, da die richtige Wahl einer weiterführenden Schule für dies für die individuelle Entwicklung der Kinder wichtig ist. Dieser Entscheidungsprozess ist häufig mit einer Vielzahl von Fragen verbunden, um abschließend eine Schule zu finden, in der sich das Kind wohl fühlt und zugleich entsprechend seiner Individualität gefördert und gefordert wird. Für die Aufnahme in eine weiterführende allgemeinbildende Schule sind neben dem Wunsch der Eltern die Feststellung der Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen maßgebend, dazu gehören das Grundschulgutachten und das Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6. Der Übergang in die 7. Klasse wird als Ü 7-Verfahren bezeichnet.

    Daneben besteht für besonders leistungsfähige Kinder die Möglichkeit, bereits in der Jahrgangsstufe 5 in einer Leistungs- und Begabungsklasse zu lernen. Diese Leistungs- und Begabungsklassen sind an 35 Schulen (Gymnasien und Gesamtschulen) des Landes eingerichtet. Das Verfahren wird als Ü5-Verfahren bezeichnet.

    zuständige Stelle

    Staatliche Schulämter des Landes Brandenburg

    Zuständigkeit

    Jeweilige Schule

    Hinweise für Michendorf: Aufnahme in weiterführende Schulen Beratung

    Jeweilige Schule

    Gemeindeverwaltung Michendorf

    Staatliche Schulämter des Landes Brandenburg

    Jeweilige Schule

    Gemeindeverwaltung Michendorf

    Staatliche Schulämter des Landes Brandenburg

    Ansprechpartner

    Hort- und Schulverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Richard-Muth-Platz 1

    14552 Michendorf

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Kurzzeitparkplatz
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 033205 598-91

    Fax: 033205 598-50

    E-Mail: post@michendorf.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 02.11.2022 (von: Hummel, Liliane)

    Technisch geändert am 26.09.2024 (von: Hummel, Liliane)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    Ü5-Verfahren

    • Zeugnis der Jahrgangsstufe 4 (Halbjahr)
    • Empfehlung der Grundschule (wird auf Antrag der Eltern erstellt)
    • Antragsformular

    Ü7-Verfahren

    • Zeugnis der Jahrgangsstufe 6 (Halbjahr)
    • Grundschulgutachten mit einer Bildungsgangempfehlung der Grundschule
    • Antragsformular

    Hinweise für Michendorf: Aufnahme in weiterführende Schulen Beratung

    Ü5-Verfahren

        Zeugnis der Jahrgangsstufe 4 (Halbjahr)

        Empfehlung der Grundschule (wird auf Antrag der Eltern erstellt)

        Antragsformular

    Ü7-Verfahren

        Zeugnis der Jahrgangsstufe 6 (Halbjahr)

        Grundschulgutachten mit einer Bildungsgangempfehlung der Grundschule

        Antragsformular

    Ü5-Verfahren

        Zeugnis der Jahrgangsstufe 4 (Halbjahr)

        Empfehlung der Grundschule (wird auf Antrag der Eltern erstellt)

        Antragsformular

    Ü7-Verfahren

        Zeugnis der Jahrgangsstufe 6 (Halbjahr)

        Grundschulgutachten mit einer Bildungsgangempfehlung der Grundschule

        Antragsformular

    Formulare

    Die Schulen stellen die jeweiligen Formulare zur Verfügung, diese sind auch online auf den Seiten des MBJS herunterzuladen.

    Hinweise für Michendorf: Aufnahme in weiterführende Schulen Beratung

    Die Schulen stellen die jeweiligen Formulare zur Verfügung, diese sind auch online auf den Seiten des MBJS herunterzuladen.

    Die Schulen stellen die jeweiligen Formulare zur Verfügung, diese sind auch online auf den Seiten des MBJS herunterzuladen.

    Voraussetzungen

    Ü5-Verfahren

    • die Notensumme auf dem Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 4 in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache oder Deutsch, Mathematik und Sachunterricht darf „5“ nicht überschritten werden
    • Empfehlung der Grundschule
    • Nachweis der Eignung im Auswahlverfahren durch prognostischen Test und Eignungsgespräch

    Ü7-Verfahren (Aufnahme am Gymnasium)

    • die Notensumme auf dem Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache oder Deutsch, Mathematik und Sachunterricht darf „7“ nicht überschritten werden
    • Grundschulgutachten mit Bildungsgangempfehlung für die allgemeine Hochschulreife

    Ü7-Verfahren (Aufnahme an Ober- und Gesamtschulen)

    • Keine speziellen Voraussetzungen
    • Bei Übernachfrage an einer Schule erfolgt Auswahlverfahren

    Hinweise für Michendorf: Aufnahme in weiterführende Schulen Beratung

    Ü5-Verfahren

    Die Notensumme auf dem Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 4 in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache oder Deutsch, und Sachunterricht darf „5“ nicht überschreiten.

        Empfehlung der Grundschule

        Nachweis der Eignung im Auswahlverfahren durch prognostischen Test und das

        Eignungsgespräch

    Ü7-Verfahren (Aufnahme am Gymnasium)

    Die Notensumme auf dem Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache oder Deutsch, und Sachunterricht darf „7“ nicht überschreiten.

        Grundschulgutachten mit Bildungsgangempfehlung für die allgemeine Hochschulreife

    Ü7-Verfahren (Aufnahme an Ober- und Gesamtschulen)

        Keine speziellen Voraussetzungen

        Bei Übernachfrage an einer Schule erfolgt Auswahlverfahren

    Ü5-Verfahren

    Die Notensumme auf dem Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 4 in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache oder Deutsch, und Sachunterricht darf "5" nicht überschreiten.

        Empfehlung der Grundschule

        Nachweis der Eignung im Auswahlverfahren durch prognostischen Test und das

        Eignungsgespräch

    Ü7-Verfahren (Aufnahme am Gymnasium)

    Die Notensumme auf dem Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache oder Deutsch, und Sachunterricht darf "7" nicht überschreiten.

        Grundschulgutachten mit Bildungsgangempfehlung für die allgemeine Hochschulreife

    Ü7-Verfahren (Aufnahme an Ober- und Gesamtschulen)

        Keine speziellen Voraussetzungen

        Bei Übernachfrage an einer Schule erfolgt Auswahlverfahren

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Michendorf: Aufnahme in weiterführende Schulen Beratung

    Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG)

    Verordnung über die Genehmigung von Leistungs- und Begabungsklassen und über die Aufnahme in Leistungs- und Begabungsklassen (Leistungs- und Begabungsklassen-Verordnung - LuBKV)

    Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I (Sekundarstufe I-Verordnung - Sek I-V)

    Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe und über die Abiturprüfung (Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung - GOSTV)

    Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG)

    Verordnung über die Genehmigung von Leistungs- und Begabungsklassen und über die Aufnahme in Leistungs- und Begabungsklassen (Leistungs- und Begabungsklassen-Verordnung - LuBKV)

    Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I (Sekundarstufe I-Verordnung - Sek I-V)

    Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe und über die Abiturprüfung (Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung - GOSTV)

    Verfahrensablauf

    Ü5-Verfahren

    • Antrag auf Erstellung des Grundschulgutachtens durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten
    • Erstellung des Gutachtens
    • Anmeldung an einer Gesamtschule oder an einem Gymnasium
    • Durchführung des prognostischen Tests
    • Eignungsgespräche
    • Auswahlverfahren
    • Versand der Aufnahmebescheide

    Ü7-Verfahren

    • Ausgabe der Grundschulachten mit der Bildungsgangempfehlung und der Anmeldeformulare durch die Grundschule zusammen mit den Halbjahreszeugnisse der Jahrgangsstufe 6
    • Abgabe der Anmeldeformulare in den Grundschulen
    • (ggf. Durchführung des Probeunterrichts bei Anmeldung für ein Gymnasium, aber nicht vorhandenen Voraussetzungen)
    • Aufnahmeverfahren (Erst- und Zweitwunschverfahren)
    • Ausgleichskonferenzen und Zuweisungsverfahren (bei Nichterfüllung von Erst- und Zweitwünschen)
    • Versand der Aufnahmebescheide

    Hinweise für Michendorf: Aufnahme in weiterführende Schulen Beratung

    Ü5-Verfahren

    Antrag auf Erstellung des Grundschulgutachtens durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten

        Erstellung des Gutachtens durch die Schule

        Anmeldung an einer Gesamtschule oder an einem Gymnasium

        Durchführung des prognostischen Tests

        Eignungsgespräche

        Auswahlverfahren

        Versand der Aufnahmebescheide

    Ü7-Verfahren

    Ausgabe der Grundschulachten mit der Bildungsgangempfehlung und der Anmeldeformulare durch die Grundschule zusammen mit den Halbjahreszeugnissen der Jahrgangsstufe 6

        Abgabe der Anmeldeformulare in den Grundschulen

        (ggf. Durchführung des Probeunterrichts bei Anmeldung für ein Gymnasium, aber nicht

        vorhandenen Voraussetzungen)

        Aufnahmeverfahren (Erst- und Zweitwunschverfahren)

        Ausgleichskonferenzen und Zuweisungsverfahren (bei Nichterfüllung von Erst- und

        Zweitwünschen)

        Versand der Aufnahmebescheide

    Ü5-Verfahren

    Antrag auf Erstellung des Grundschulgutachtens durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten

        Erstellung des Gutachtens durch die Schule

        Anmeldung an einer Gesamtschule oder an einem Gymnasium

        Durchführung des prognostischen Tests

        Eignungsgespräche

        Auswahlverfahren

        Versand der Aufnahmebescheide

    Ü7-Verfahren

    Ausgabe der Grundschulachten mit der Bildungsgangempfehlung und der Anmeldeformulare durch die Grundschule zusammen mit den Halbjahreszeugnissen der Jahrgangsstufe 6

        Abgabe der Anmeldeformulare in den Grundschulen

        (ggf. Durchführung des Probeunterrichts bei Anmeldung für ein Gymnasium, aber nicht

        vorhandenen Voraussetzungen)

        Aufnahmeverfahren (Erst- und Zweitwunschverfahren)

        Ausgleichskonferenzen und Zuweisungsverfahren (bei Nichterfüllung von Erst- und

        Zweitwünschen)

        Versand der Aufnahmebescheide

    Fristen

    Die konkreten Termine sind den Zeitplänen zu entnehmen, die jährlich dem Verlauf des jeweiligen Schuljahres angepasst werden.

    Ü5-Verfahren:

    • Januar – Ende der Antragsfrist für die Erstellung der Gutachten der Grundschule
    • Februar – Anmeldung an einer Gesamtschule oder einem Gymnasium

    Ü7-Verfahren

    • Ausgabe der Grundschulgutachten und der Anmeldeformulare mit den Halbjahreszeugnissen
    • Die Anträge werden unmittelbar nach den Winterferien in den jeweiligen Grundschulen abgegeben (siehe Zeitplan)

    Hinweise für Michendorf: Aufnahme in weiterführende Schulen Beratung

    Die konkreten Termine sind den Zeitplänen zu entnehmen, die jährlich dem Verlauf des jeweiligen Schuljahres angepasst werden.

    Ü5-Verfahren:

        Januar – Ende der Antragsfrist für die Erstellung der Gutachten der Grundschule

        Februar – Anmeldung an einer Gesamtschule oder einem Gymnasium

    Ü7-Verfahren

    Ausgabe der Grundschulgutachten und der Anmeldeformulare mit den Halbjahreszeugnissen

    Die Anträge werden unmittelbar nach den Winterferien in den jeweiligen Grundschulen abgegeben (siehe Zeitplan)

    Die konkreten Termine sind den Zeitplänen zu entnehmen, die jährlich dem Verlauf des jeweiligen Schuljahres angepasst werden.

    Ü5-Verfahren:

        Januar - Ende der Antragsfrist für die Erstellung der Gutachten der Grundschule

        Februar - Anmeldung an einer Gesamtschule oder einem Gymnasium

    Ü7-Verfahren

    Ausgabe der Grundschulgutachten und der Anmeldeformulare mit den Halbjahreszeugnissen

    Die Anträge werden unmittelbar nach den Winterferien in den jeweiligen Grundschulen abgegeben (siehe Zeitplan)

    Bearbeitungsdauer

    Das Ü5- und das Ü7-Verfahren umfasst das jeweilige 2. Schulhalbjahr, die entsprechenden Zeitpläne werden auf der Internetseite des MBJS bzw. im Amtsblatt veröffentlicht.

    Hinweise für Michendorf: Aufnahme in weiterführende Schulen Beratung

    Das Ü5- und das Ü7-Verfahren umfasst das jeweilige 2. Schulhalbjahr, die entsprechenden Zeitpläne werden auf der Internetseite des MBJS bzw. im Amtsblatt der Gemeinde Michendorf veröffentlicht.

    Das Ü5- und das Ü7-Verfahren umfasst das jeweilige 2. Schulhalbjahr, die entsprechenden Zeitpläne werden auf der Internetseite des MBJS bzw. im Amtsblatt der Gemeinde Michendorf veröffentlicht.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Ref. 33 am 15.06.2020

    Version

    Technisch erstellt am 22.06.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 04.04.2022 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)