Aufnahme in weiterführende Schulen Beratung
Schulabschlüsse können an den Schulen erworben werden.
Beschreibung
Der Wechsel eines Kindes von der Grundschule (am Ende der Jahrgangsstufe 6) in eine weiterführende Schule ist ein bedeutendes Ereignis, da die richtige Wahl einer weiterführenden Schule für die individuelle Entwicklung eines jeden einzelnen Kindes wichtig ist. Dieser Entscheidungsprozess ist häufig mit einer Vielzahl von Fragen verbunden, um abschließend eine Schule zu finden, in der sich das Kind wohl fühlt und zugleich entsprechend seiner Individualität gefördert und gefordert wird. Für die Aufnahme in eine weiterführende allgemein bildende Schule sind neben dem Wunsch der Eltern die Feststellung der Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen maßgebend, dazu gehören das Grundschulgutachten und das Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6. Der Übergang in die 7. Klasse wird als Ü 7-Verfahren bezeichnet.
Daneben besteht für besonders leistungsfähige Kinder die Möglichkeit, bereits an der Jahrgangsstufe 5 in einer Leistungs- und Begabungsklasse zu lernen. Diese Leistungs- und Begabungsklassen sind an 35 Schulen (Gymnasien und Gesamtschulen) des Landes eingerichtet. Das Verfahren wird als Ü5-Verfahren bezeichnet.
zuständige Stelle
Staatliche Schulämter des Landes Brandenburg
Zuständigkeit
Jeweilige Schule
Ansprechpartner
Für Zechin wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Ü5-Verfahren
- Zeugnis der Jahrgangsstufe 4 (Halbjahr)
- Empfehlung der Grundschule (wird auf Antrag der Eltern erstellt)
- Antragsformular
Ü7-Verfahren
- Zeugnis der Jahrgangsstufe 6 (Halbjahr)
- Grundschulgutachten mit einer Bildungsgangempfehlung der Grundschule
- Antragsformular
Formulare
Die Schulen stellen die jeweiligen Formulare zur Verfügung, diese sind auch online auf den Seiten des MBJS herunterzuladen.
Voraussetzungen
Ü5-Verfahren
- die Notensumme auf dem Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 4 in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache oder Deutsch, Mathematik und Sachunterricht darf „5“ nicht überschritten werden
- Empfehlung der Grundschule
- Nachweis der Eignung im Auswahlverfahren durch prognostischen Test und Eignungsgespräch
Ü7-Verfahren (Aufnahme am Gymnasium)
- die Notensumme auf dem Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache oder Deutsch, Mathematik und Sachunterricht darf „7“ nicht überschritten werden
- Grundschulgutachten mit Bildungsgangempfehlung für die allgemeine Hochschulreife
Ü7-Verfahren (Aufnahme an Ober- und Gesamtschulen)
- Keine speziellen Voraussetzungen
- Bei Übernachfrage an einer Schule erfolgt Auswahlverfahren
Rechtsgrundlage(n)
- Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG)
- Verordnung über die Genehmigung von Leistungs- und Begabungsklassen und über die Aufnahme in Leistungs- und Begabungsklassen (Leistungs- und Begabungsklassen-Verordnung - LuBKV)
- Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I (Sekundarstufe I-Verordnung - Sek I-V)
- Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe und über die Abiturprüfung (Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung - GOSTV)
Verfahrensablauf
Ü5-Verfahren
- Antrag auf Erstellung des Grundschulgutachtens durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten
- Erstellung des Gutachtens
- Anmeldung an einer Gesamtschule oder an einem Gymnasium
- Durchführung des prognostischen Tests
- Eignungsgespräche
- Auswahlverfahren
- Versand der Aufnahmebescheide
Ü7-Verfahren
- Ausgabe der Grundschulachten mit der Bildungsgangempfehlung und der Anmeldeformulare durch die Grundschule zusammen mit den Halbjahreszeugnisse der Jahrgangsstufe 6
- Abgabe der Anmeldeformulare in den Grundschulen
- (ggf. Durchführung des Probeunterrichts bei Anmeldung für ein Gymnasium, aber nicht vorhandenen Voraussetzungen)
- Aufnahmeverfahren (Erst- und Zweitwunschverfahren)
- Ausgleichskonferenzen und Zuweisungsverfahren (bei Nichterfüllung von Erst- und Zweitwünschen)
- Versand der Aufnahmebescheide
Fristen
Die konkreten Termine sind den Zeitplänen zu entnehmen, die jährlich dem Verlauf des jeweiligen Schuljahres angepasst werden.
Ü5-Verfahren:
- Januar – Ende der Antragsfrist für die Erstellung der Gutachten der Grundschule
- Februar – Anmeldung an einer Gesamtschule oder einem Gymnasium
Ü7-Verfahren
- Ausgabe der Grundschulgutachten und der Anmeldeformulare mit den Halbjahreszeugnissen
- Die Anträge werden unmittelbar nach den Winterferien in den jeweiligen Grundschulen abgegeben (siehe Zeitplan)
Bearbeitungsdauer
Das Ü5- und das Ü7-Verfahren umfasst das jeweilige 2. Schulhalbjahr, die entsprechenden Zeitpläne werden auf der Internetseite des MBJS bzw. im Amtsblatt veröffentlicht.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Ref. 33 am 15.06.2020