Hauptschule Aufnahme

    allgemeinbildende Schulen Aufnahme Oberschule

    Schulabschlüsse können an den Schulen erworben werden.

    Beschreibung

    Die Oberschule umfasst die Jahrgangsstufen 7 bis 10. Sie vermittelt eine grundlegende und erweiterte allgemeine Bildung und umfasst den Bildungsgang zum Erwerb der erweiterten Berufsbildungsreife (EBR) und den Bildungsgang zum Erwerb der Fachoberschulreife (FOR). Die Oberschule hat die Aufgabe, neben einer gesicherten Grundbildung die Stärken und Begabungen der ihr anvertrauten Schülerinnen und Schüler zu fördern, aber auch Hilfe bei Lernschwierigkeiten zu leisten. Besondere Aufgabe der Oberschule ist die Vermittlung von Qualifikationen und Kompetenzen für die spätere berufliche Entwicklung.

    Oberschulen können ihre Unterrichtsorganisation in einem bestimmten Rahmen selbst festlegen. Es gibt Oberschulen, die ihre Schülerinnen und Schüler nach dem von ihnen angestrebten Abschluss in Klassen zusammenfassen (kooperativ organisierte Oberschule) und Oberschulen, die in einigen Fächern ein Kurssystem mit zwei Niveaustufen nutzen (integrativ organisierte Oberschule).

    zuständige Stelle

    Staatliche Schulämter des Landes Brandenburg

    Zuständigkeit

    Zuständige Schule

    Ansprechpartner

    Staatliches Schulamt Cottbus

    Adresse

    Hausanschrift

    Blechenstr. 1

    03046 Cottbus/Chóśebuz

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten Dienstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr oder nach Vereinbarung Schulpsychologische Beratung nur nach telefonischer Vereinbarung unter 0355 4866- 220

    Kontakt

    Fax: 0331 27548-3773

    Telefon Festnetz: 0355 4866-0

    E-Mail: poststelle.cb@schulaemter.brandenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Zeugnis der Jahrgangsstufe 6 (Halbjahr)
    • Grundschulgutachten mit einer Bildungsgangempfehlung
    • Antragsformular

    Formulare

    Die Grundschulen stellen die jeweiligen Formulare zur Verfügung, diese sind auch online auf den Seiten des MBJS herunterzuladen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Ausgabe der Grundschulachten mit der Bildungsgangempfehlung und der Anmeldeformulare durch die Grundschule zusammen mit den Halbjahreszeugnisse der Jahrgangsstufe 6
    • Abgabe der Anmeldeformulare in den Grundschulen
    • Aufnahmeverfahren (Erst- und Zweitwunschverfahren)
    • Ausgleichskonferenzen und Zuweisungsverfahren (bei Nichterfüllung von Erst- und Zweitwünschen)
    • Versand der Aufnahmebescheide

    Fristen

    Die konkreten Termine sind dem Zeitplan zu entnehmen, die jährlich dem Verlauf des jeweiligen Schuljahres angepasst werden.

    Bearbeitungsdauer

    Das Ü7-Verfahren umfasst das jeweilige 2. Schulhalbjahr, die entsprechenden Zeitpläne werden auf der Internetseite des MBJS bzw. im Amtsblatt veröffentlicht.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Ref. 33 am 15.06.2020

    Version

    Technisch geändert am 10.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English