Grundschule Aufnahme

    allgemeinbildende Schulen Aufnahme Grundschule

    Aufnahme, Einschulung, Ü1-Verfahren

    Hinweise für Michendorf: Aufnahme Grundschule (Ü1)

    Aufnahme, Einschulung, Ü1-Verfahren

    Aufnahme, Einschulung, Ü1-Verfahren

    Beschreibung

    Die Grundschule in Brandenburg umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 6. Alle Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, werden am 01. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig. Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober bis zum 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, können ebenfalls in die Schule aufgenommen werden, wenn Sie als Eltern einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Schule stellen. In begründeten Ausnahmefällen kön­nen auch Kinder, die in der Zeit nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 01. August des folgenden Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, am 01. August in die Schule aufgenommen werden. Diesem Antrag sind jedoch gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes beizufügen. Auf Antrag der Eltern kann im Einzelfall eine Aufnahme in die Jahrgangsstufe 2 erfolgen oder auch im laufenden Schuljahr in die Jahrgangsstufe 1. Die Anmeldung in der Grundschule muss in der Regel bis Ende Februar in der zuständigen Grundschule erfolgen. Der konkrete Anmeldetermin wird durch den Schulträger öffentlich bekannt gemacht. Die zuständige Grundschule kann man der jeweiligen Schulbezirkssatzung der Kommune entnehmen. Sofern für einen Wohnsitz deckungsgleiche Schulbezirke festgelegt wurden, meldet man sein Kind an der Schule der Wahl an. Zur Anmeldung muss das Kind persönlich in der Schule vorgestellt werden und der Nachweis zur Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung (in der Kita) und der Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern oder eine medizinische Kontraindikation gegen eine Masernimpfung ist vorzulegen.

    Wollen Eltern, dass ihr Kind an eine Schule in freier Trägerschaft beschult wird, müssen sie es vorher an der zuständigen Grundschule in öffentlicher Trägerschaft anmelden. Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens nehmen die Kinder verpflichtend an der schulärztlichen Untersuchung teil. Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet abschließend über die Aufnahme in die Schule.

    Hinweise für Michendorf: Aufnahme Grundschule (Ü1)

    Die Grundschule in Brandenburg umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 6. Alle Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, werden am 01. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig. Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober bis zum 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, können ebenfalls in die Schule aufgenommen werden, wenn Sie als Eltern einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Schule stellen. In begründeten Ausnahmefällen können auch Kinder, die in der Zeit nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 01. August des folgenden Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, am 01. August in die Schule aufgenommen werden. Diesem Antrag sind jedoch gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes beizufügen. Auf Antrag der Eltern kann im Einzelfall eine Aufnahme in die Jahrgangsstufe 2 erfolgen oder auch im laufenden Schuljahr in die Jahrgangsstufe 1. Die Anmeldung in der Grundschule muss in der Regel bis Ende Februar in der zuständigen Grundschule erfolgen. Der konkrete Anmeldetermin wird durch den Schulträger öffentlich bekannt gemacht. Die zuständige Grundschule kann man der jeweiligen Schulbezirkssatzung der Kommune entnehmen. Die Schulen in Trägerschaft der Gemeinde Michendorf schreiben im Zuge des Verfahrens die Personensorgeberechtigten der einschulungspflichtigen Kinder, für eine Terminvereinbarung zur Einschulungsanmeldung an. Zur Anmeldung muss das Kind persönlich in der Schule vorgestellt werden und der Nachweis zur Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung (in der Kita) und der Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern oder eine medizinische Kontraindikation gegen eine Masernimpfung ist vorzulegen.

    Wollen Eltern, dass ihr Kind an eine Schule in freier Trägerschaft beschult wird, müssen sie es vorher an der zuständigen Grundschule in öffentlicher Trägerschaft anmelden. Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens nehmen die Kinder verpflichtend an der schulärztlichen Untersuchung teil. Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet abschließend über die Aufnahme in die Schule.

    Eltern, deren Kinder sich am Verfahren zur Sprachstandsfeststellung beteiligt haben, erhalten eine Teilnahmebestätigung. Die Teilnahmebestätigung ist bei der Anmeldung in der zuständigen Grundschule vorzulegen. Stellt die Schule bei der Anmeldung fest, dass Kinder nicht an einer Sprachstandsfeststellung teilgenommen haben und nicht von der Verpflichtung zur Teilnahme befreit waren, fordert die Schule unverzüglich die Eltern auf, ihrer Verpflichtung zur Teilnahme an der jeweiligen Maßnahme nachzukommen. Die Eltern sind verpflichtet, der Schule eine Teilnahmebestätigung für die Sprachstandsfeststellung vorzulegen.

    Ausnahmen: Kinder, die im Jahr vor der Einschulung über den 31. Oktober hinaus eine Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg besuchen, sind vom Verfahren der Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung befreit. Kinder, die sich in sprachtherapeutischer Behandlung befinden und Kinder, bei denen aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung eine Sprachförderung gemäß § 5 nicht durchgeführt werden kann, werden von der Verpflichtung zur Teilnahme gemäß Absatz 1 befreit.

    Die Grundschule in Brandenburg umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 6. Alle Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, werden am 01. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig. Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober bis zum 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, können ebenfalls in die Schule aufgenommen werden, wenn Sie als Eltern einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Schule stellen. In begründeten Ausnahmefällen können auch Kinder, die in der Zeit nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 01. August des folgenden Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, am 01. August in die Schule aufgenommen werden. Diesem Antrag sind jedoch gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes beizufügen. Auf Antrag der Eltern kann im Einzelfall eine Aufnahme in die Jahrgangsstufe 2 erfolgen oder auch im laufenden Schuljahr in die Jahrgangsstufe 1. Die Anmeldung in der Grundschule muss in der Regel bis Ende Februar in der zuständigen Grundschule erfolgen. Der konkrete Anmeldetermin wird durch den Schulträger öffentlich bekannt gemacht. Die zuständige Grundschule kann man der jeweiligen Schulbezirkssatzung der Kommune entnehmen. Die Schulen in Trägerschaft der Gemeinde Michendorf schreiben im Zuge des Verfahrens die Personensorgeberechtigten der einschulungspflichtigen Kinder, für eine Terminvereinbarung zur Einschulungsanmeldung an. Zur Anmeldung muss das Kind persönlich in der Schule vorgestellt werden und der Nachweis zur Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung (in der Kita) und der Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern oder eine medizinische Kontraindikation gegen eine Masernimpfung ist vorzulegen.

    Wollen Eltern, dass ihr Kind an eine Schule in freier Trägerschaft beschult wird, müssen sie es vorher an der zuständigen Grundschule in öffentlicher Trägerschaft anmelden. Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens nehmen die Kinder verpflichtend an der schulärztlichen Untersuchung teil. Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet abschließend über die Aufnahme in die Schule.

    Eltern, deren Kinder sich am Verfahren zur Sprachstandsfeststellung beteiligt haben, erhalten eine Teilnahmebestätigung. Die Teilnahmebestätigung ist bei der Anmeldung in der zuständigen Grundschule vorzulegen. Stellt die Schule bei der Anmeldung fest, dass Kinder nicht an einer Sprachstandsfeststellung teilgenommen haben und nicht von der Verpflichtung zur Teilnahme befreit waren, fordert die Schule unverzüglich die Eltern auf, ihrer Verpflichtung zur Teilnahme an der jeweiligen Maßnahme nachzukommen. Die Eltern sind verpflichtet, der Schule eine Teilnahmebestätigung für die Sprachstandsfeststellung vorzulegen.

    Ausnahmen: Kinder, die im Jahr vor der Einschulung über den 31. Oktober hinaus eine Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg besuchen, sind vom Verfahren der Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung befreit. Kinder, die sich in sprachtherapeutischer Behandlung befinden und Kinder, bei denen aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung eine Sprachförderung gemäß § 5 nicht durchgeführt werden kann, werden von der Verpflichtung zur Teilnahme gemäß Absatz 1 befreit.

    Online-Dienst

    Aufnahme in die Grundschule

    ID: L100041_119581450

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 14.11.2024 (von: Rüsing, Tim)

    Technisch geändert am 14.11.2024 (von: Rüsing, Tim)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    zuständige Stelle

    Die für den Wohnort zuständige Grundschule

    Hinweise für Michendorf: Aufnahme Grundschule (Ü1)

    Die für den Wohnort zuständige Grundschule

    Die für den Wohnort zuständige Grundschule

    Zuständigkeit

    Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Wohnortes, Staatliche Schulämter des Landes Brandenburg, die für den Wohnort zuständige Grundschule

    Hinweise für Michendorf: Aufnahme Grundschule (Ü1)

    Gemeindeverwaltung Michendorf, Staatliche Schulämter des Landes Brandenburg, die für den Wohnort zuständige Grundschule

    Gemeindeverwaltung Michendorf, Staatliche Schulämter des Landes Brandenburg, die für den Wohnort zuständige Grundschule

    Ansprechpartner

    Staatliches Schulamt Brandenburg an der Havel

    Adresse

    Hausanschrift

    Magdeburger Str. 45

    14770 Brandenburg an der Havel

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten Schulrätinnen und Schulräte Dienstag 13.00 Uhr - 17.00 Uhr oder nach Vereinbarung Termin über die jeweils zuständige Sachbearbeiterin Schulpsychologische Beratung nur nach Vereinbarung Personalstelle Dienstag 09.00 Uhr - 17.00 Uhr oder nach Vereinbarung Mittwochs ist die Personalstelle telefonisch nicht erreichbar.

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03381 3974-00

    Fax: 03381 3974-44

    E-Mail: poststelle.bb@schulaemter.brandenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 05.11.2018 (von: Nonnemann)

    Technisch geändert am 24.11.2023 (von: Nonnemann, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Hort- und Schulverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Richard-Muth-Platz 1

    14552 Michendorf

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Kurzzeitparkplatz
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 033205 598-91

    Fax: 033205 598-50

    E-Mail: post@michendorf.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 02.11.2022 (von: Hummel, Liliane)

    Technisch geändert am 26.09.2024 (von: Hummel, Liliane)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    Teilnahmebestätigung für die Sprachstandsfeststellung, Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern oder eine medizinische Kontraindikation gegen eine Masernimpfung

    ggf. Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch

    ggf. Antrag auf Besuch einer anderen als der zuständigen Schule

    Hinweise für Michendorf: Aufnahme Grundschule (Ü1)

    Teilnahmebestätigung für die Sprachstandsfeststellung, Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern oder eine medizinische Kontraindikation gegen eine Masernimpfung

    ggf. Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch

    ggf. Antrag auf Besuch einer anderen als der zuständigen Schule

    Voraussetzungen

    Kinder, die für das folgende Schuljahr in der Schule anzumelden sind und deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort sich bis zum 31. Oktober im Jahr vor der Einschulung im Land Brandenburg befindet, sind verpflichtet, an dem Verfahren zur Sprachstandsfeststellung teilzunehmen. Ziel ist es, dass Kinder mit Sprachauffälligkeiten frühzeitig erkannt und gefördert werden, so dass die Schuleingangsbedingungen aller Kinder gut entwickelt sind und entsprechende Fördermaßnahmen auf schulischer Basis fortgesetzt werden können.

    Teilnahmebestätigung für die Sprachstandsfeststellung, Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern oder eine medizinische Kontraindikation gegen eine Masernimpfung

    ggf. Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch

    ggf. Antrag auf Besuch einer anderen als der zuständigen Schule

    Voraussetzungen

    Kinder, die für das folgende Schuljahr in der Schule anzumelden sind und deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort sich bis zum 31. Oktober im Jahr vor der Einschulung im Land Brandenburg befindet, sind verpflichtet, an dem Verfahren zur Sprachstandsfeststellung teilzunehmen. Ziel ist es, dass Kinder mit Sprachauffälligkeiten frühzeitig erkannt und gefördert werden, so dass die Schuleingangsbedingungen aller Kinder gut entwickelt sind und entsprechende Fördermaßnahmen auf schulischer Basis fortgesetzt werden können.

    Formulare

    Hinweise für Michendorf: Aufnahme Grundschule (Ü1)

    Anmeldung zum Schulaufnahmeverfahren für das Schuljahr

    Weiterführende Informationen

    Anmeldung an Schulen

    Vor der Einschulung

    Anmeldung zum Schulaufnahmeverfahren für das Schuljahr

    Weiterführende Informationen

    Anmeldung an Schulen

    Vor der Einschulung

    Voraussetzungen

    Kinder, die für das folgende Schuljahr in der Schule anzumelden sind und deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort sich bis zum 31. Oktober im Jahr vor der Einschulung im Land Brandenburg befindet, sind verpflichtet, an dem Verfahren zur Sprachstandsfeststellung teilzunehmen. Ziel ist es:

    • dass Kinder mit Sprachauffälligkeiten frühzeitig erkannt und gefördert werden, so dass die Schuleingangsbedingungen aller Kinder gut entwickelt sind und entsprechende Fördermaßnahmen auf schulischer Basis fortgesetzt werden können.

    Eltern, deren Kinder sich am Verfahren zur Sprachstandsfeststellung beteiligt haben, erhalten eine Teilnahmebestätigung. Die Teilnahmebestätigung ist bei der Anmeldung in der zuständigen Grundschule vorzulegen. Stellt die Schule bei der Anmeldung fest, dass Kinder nicht an einer Sprachstandsfeststellung teilgenommen haben und nicht von der Verpflichtung zur Teilnahme befreit waren, fordert die Schule unverzüglich die Eltern auf, ihrer Verpflichtung zur Teilnahme an der jeweiligen Maßnahme nachzukommen. Die Eltern sind verpflichtet, der Schule eine Teilnahmebestätigung für die Sprachstandsfeststellung vorzulegen.

    Ausnahmen: Kinder, die im Jahr vor der Einschulung über den 31. Oktober hinaus eine Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg besuchen, sind vom Verfahren der Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung befreit. Kinder, die sich in sprachtherapeutischer Behandlung befinden und Kinder, bei denen aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung eine Sprachförderung gemäß § 5 nicht durchgeführt werden kann, werden von der Verpflichtung zur Teilnahme gemäß Absatz 1 befreit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Michendorf: Aufnahme Grundschule (Ü1)

    §§ 37, 50, 51, 106 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG)

    § 4 Grundschulverordnung (GV), Nr. 4, 5, 7a, 8 Verwaltungsvorschriften zur Grundschulverordnung (VV-GV)

    §§ 37, 50, 51, 106 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG)

    § 4 Grundschulverordnung (GV), Nr. 4, 5, 7a, 8 Verwaltungsvorschriften zur Grundschulverordnung (VV-GV)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren zur Aufnahme in die Grundschule findet im Jahr vor der Einschulung statt:

    Sept./Okt. – Sprachstandsfeststellung in der Kita

    Okt./April – schulärztliche Untersuchung

    Dez./Feb. – Anmeldung in der Grundschule/Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch, Antrag zum Besuch einer anderen als der zuständigen Schule

    bis 30. Apr. – Mitteilung durch die Eltern an zuständige Grundschule zur Aufnahme in eine Schule in freier Trägerschaft

    Ende Mai – Aufnahme- oder Rückstellungsbescheid durch die Grundschule

    Hinweise für Michendorf: Aufnahme Grundschule (Ü1)

    Das Verfahren zur Aufnahme in die Grundschule findet im Jahr vor der Einschulung statt:

    Sept./Okt. – Sprachstandsfeststellung in der Kita

    Okt./April – schulärztliche Untersuchung

    Dez./Feb. – Anmeldung in der Grundschule/Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch, Antrag zum Besuch einer anderen als der zuständigen Schule

    bis 30. Apr. – Mitteilung durch die Eltern an zuständige Grundschule zur Aufnahme in eine Schule in freier Trägerschaft

    Ende Mai – Aufnahme- oder Rückstellungsbescheid durch die Grundschule

    Das Verfahren zur Aufnahme in die Grundschule findet im Jahr vor der Einschulung statt:

    Sept./Okt. - Sprachstandsfeststellung in der Kita

    Okt./April - schulärztliche Untersuchung

    Dez./Feb. - Anmeldung in der Grundschule/Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch, Antrag zum Besuch einer anderen als der zuständigen Schule

    bis 30. Apr. - Mitteilung durch die Eltern an zuständige Grundschule zur Aufnahme in eine Schule in freier Trägerschaft

    Ende Mai - Aufnahme- oder Rückstellungsbescheid durch die Grundschule

    Fristen

    Ende Feb. Anmeldung in der Grundschule

    bis 30. Apr. – Mitteilung durch die Eltern an zuständige Grundschule zur Aufnahme in eine Schule in freier Trägerschaft

    Ende Mai – Aufnahme- oder Rückstellungsbescheid durch die Grundschule

    Hinweise für Michendorf: Aufnahme Grundschule (Ü1)

    Ende Feb. Anmeldung in der Grundschule

    bis 30. Apr. – Mitteilung durch die Eltern an zuständige Grundschule zur Aufnahme in eine Schule in freier Trägerschaft

    Ende Mai – Aufnahme- oder Rückstellungsbescheid durch die Grundschule

    Ende Feb. Anmeldung in der Grundschule

    bis 30. Apr. - Mitteilung durch die Eltern an zuständige Grundschule zur Aufnahme in eine Schule in freier Trägerschaft

    Ende Mai - Aufnahme- oder Rückstellungsbescheid durch die Grundschule

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate

    Hinweise für Michendorf: Aufnahme Grundschule (Ü1)

    3 Monate

    3 Monate

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Ref. 32 am 11.06.2020

    Version

    Technisch erstellt am 22.06.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Gehricke, Vivien)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)