Religionsunterricht Abmeldung

    Religionsunterricht Abmeldung

    Antrag zur Abmeldung vom Unterricht im Pflichtfach L-E-R. Die Abmeldung kann nur wegen der Teilnahme

    - am Religionsunterricht oder

    - am Unterricht Humanistische Lebenskunde

    erfolgen. Die Teilnahme muss nachgewiesen werden.

    Beschreibung

    Im Land Brandenburg ist das Fach "Ethik - Lebensgestaltung - Religionskunde" (L-E-R) verpflichtendes (man sagt auch: ordentliches oder obligatorisches) Unterrichtsfach. In allen anderen Bundesländern ist das anders.

    Schülerinnen oder Schüler vom L-E-R - Unterricht abgemeldet werden, wenn sie den Religionsunterricht der evangelischen Landeskirche oder eines katholischen Bistums oder den Unterricht "Humanistische Lebenskunde" des Humanistischen Verbandes besuchen.

    Es muss nachgewiesen werden, dass die Schülerin oder der Schüler diesen Unterricht besucht.

    Der Antrag wird am Schuljahresende für das folgende Schuljahr gestellt. Religionsmündige (ab vollendetem 14. Lebensjahr) stellen den Antrag eigenverantwortlich.

    zuständige Stelle

    Die besuchte Schule.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Uckermark (Brandenburg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Nachweis der Teilnahme

    - am evangelischen Religionsunterricht der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg, schlesische Oberlausitz (EKBO) oder

    - am katholischen Religionsunterricht des Erzbistums Berlin, des Bistums Magdeburg oder des Bistums Görlitz oder

    - am Unterricht "Humanistische Lebenskunde" des Humanistischen Verbandes.

    Formulare

    Schriftformerfordernis wegen Bezug zur Erfüllung der gesetzlichen Schulpflicht

    persönliches Erscheinen nicht erforderlich

    Vertrauensniveau hoch wg. Bezug zum Individualdatenschutz (Religionszugehörigkeit)

    Voraussetzungen

    Nachweis der Teilnahme am Religionsunterricht oder Unterricht Humanistische Lebenskunde;

    Altersgrenze: Schülerinnen oder Schüler stellen den Antrag ab dem vollendeten 14. Lebensjahr (sogenannte Religionsmündigkeit) ohne Zustimmungsvorbehalt der Personensorgeberechtigten

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nachweis der Teilnahme am Religionsunterricht oder Unterricht Humanistische Lebenskunde;

    Altersgrenze: Schülerinnen oder Schüler stellen den Antrag ab dem vollendeten 14. Lebensjahr (sogenannte Religionsmündigkeit) ohne Zustimmungsvorbehalt der Personensorgeberechtigten

    Fristen

    zum Ende des Schuljahres (für das darauffolgende Schuljahr)

    Bearbeitungsdauer

    kurzfristig

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gilt nur im Land Brandendburg.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Referat 32 am 09.06.2020

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Stichwörter

    Ethikunterricht, Ethik

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de