Verwendung des kommunalen Wappens Genehmigung
Die Einführung und oder Änderung eines kommunalen Wappens können Kommunen beim im Land für Inneres zuständigen Ministerium anzeigen. Eine Genehmigung ist erforderlich, wenn zuvor zu beteiligendes Landeshauptarchiv keine Genehmigung erteilt hat.
Beschreibung
Ein Wappen ist ein nach bestimmten Regeln erstelltes Zeichen in Form eines Schildes. Wappen repräsentieren Personen, Familien, bestimmte Personengruppen oder personifizierte Objekte, Organisationen und Gemeinwesen. Jedes Bundesland hat sein eigenes Landeswappen. Hinzu kommen die Wappen der Kommunen.
Die Verwendung der jeweiligen Wappen des Gemeinwesens bedarf der Genehmigung durch die jeweilige Kommune.
zuständige Stelle
Landkreise, kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter, Verbandsgemeinden
Zuständigkeit
Landkreise, kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter, Verbandsgemeinden,
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg; Referat 22
Ansprechpartner
Für Heinersbrück/Móst wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Zur Verwendung des kommunalen Wappens: keine
Zur Genehmigung des kommunales Wappens:
Beim Landeshauptarchiv für Gutachten:
- zwei farbige Reinzeichnungen (DIN-A4) oder eine qualitativ gleichwertige Bilddatei,
- eine Begründung des Wappenmotivs und
- der Beschluss der jeweiligen Vertretungskörperschaft zur Einführung oder Änderung des Wappens.
Anschließend beim Innenministerium:
- eine farbige Reinzeichnung (DIN-A4) oder eine qualitativ gleichwertige Bilddatei,
- das Gutachten des Brandenburgischen Landeshauptarchivs und
- den Beschluss der jeweiligen Vertretungskörperschaft zur Einführung oder Änderung des Wappens.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Anfrage bei der jeweils zuständigen Gebietskörperschaft, ob das Wappen verwendet werden darf.
Hinweise (Besonderheiten)
Auch eine Verwendung des Landeswappens/ Wappens einer Kommune in abgewandelter oder stilisierter Form, die zu einer Verwechslung mit dem Landeswappen/ Wappen einer Kommune führen kann, ist ohne Zustimmung nicht zulässig.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Referat 22 am 27.05.2020
Stichwörter
Stadtwappen, Wappen