Verwendung des kommunalen Wappens Genehmigung

    Verwendung des kommunalen Wappens Genehmigung

    Die Einführung und oder Änderung eines kommunalen Wappens können Kommunen beim im Land für Inneres zuständigen Ministerium anzeigen. Eine Genehmigung ist erforderlich, wenn zuvor zu beteiligendes Landeshauptarchiv keine Genehmigung erteilt hat.

    Beschreibung

    Ein Wappen ist ein nach bestimmten Regeln erstelltes Zeichen in Form eines Schildes. Wappen repräsentieren Personen, Familien, bestimmte Personengruppen oder personifizierte Objekte, Organisationen und Gemeinwesen. Jedes Bundesland hat sein eigenes Landeswappen. Hinzu kommen die Wappen der Kommunen.


    Die Verwendung der jeweiligen Wappen des Gemeinwesens bedarf der Genehmigung durch die jeweilige Kommune.

    zuständige Stelle

    Landkreise, kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter, Verbandsgemeinden

    Zuständigkeit

    Landkreise, kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter, Verbandsgemeinden,

    Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg; Referat 22

    Ansprechpartner

    Landkreis Barnim - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

    Adresse

    Postanschrift

    Am Markt 1

    16225 Eberswalde

    Paul-Wunderlich-Haus

    Öffnungszeiten

    Dienstag 9 bis 18 Uhr Montag, Mittwoch bis Freitag Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 3334 214-2703

    Telefon Festnetz: +49 3334 214-1703

    E-Mail: pressestelle@kvbarnim.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Zur Verwendung des kommunalen Wappens: keine

    Zur Genehmigung des kommunales Wappens:

    Beim Landeshauptarchiv für Gutachten:

    1. zwei farbige Reinzeichnungen (DIN-A4) oder eine qualitativ gleichwertige Bilddatei,
    2. eine Begründung des Wappenmotivs und
    3. der Beschluss der jeweiligen Vertretungskörperschaft zur Einführung oder Änderung des Wappens.

    Anschließend beim Innenministerium:

    1. eine farbige Reinzeichnung (DIN-A4) oder eine qualitativ gleichwertige Bilddatei,
    2. das Gutachten des Brandenburgischen Landeshauptarchivs und
    3. den Beschluss der jeweiligen Vertretungskörperschaft zur Einführung oder Änderung des Wappens.

    Formulare

    Formulare: nein

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Anfrage bei der jeweils zuständigen Gebietskörperschaft, ob das Wappen verwendet werden darf.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auch eine Verwendung des Landeswappens/ Wappens einer Kommune in abgewandelter oder stilisierter Form, die zu einer Verwechslung mit dem Landeswappen/ Wappen einer Kommune führen kann, ist ohne Zustimmung nicht zulässig.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Referat 22 am 27.05.2020

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2022

    Stichwörter

    Stadtwappen, Wappen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de