Verwendung des kommunalen Wappens Genehmigung

    Verwendung des kommunalen Wappens Genehmigung

    Die Einführung und oder Änderung eines kommunalen Wappens können Kommunen beim im Land für Inneres zuständigen Ministerium anzeigen. Eine Genehmigung ist erforderlich, wenn zuvor zu beteiligendes Landeshauptarchiv keine Genehmigung erteilt hat.

    Beschreibung

    Ein Wappen ist ein nach bestimmten Regeln erstelltes Zeichen in Form eines Schildes. Wappen repräsentieren Personen, Familien, bestimmte Personengruppen oder personifizierte Objekte, Organisationen und Gemeinwesen. Jedes Bundesland hat sein eigenes Landeswappen. Hinzu kommen die Wappen der Kommunen.


    Die Verwendung der jeweiligen Wappen des Gemeinwesens bedarf der Genehmigung durch die jeweilige Kommune.

    zuständige Stelle

    Landkreise, kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter, Verbandsgemeinden

    Zuständigkeit

    Landkreise, kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter, Verbandsgemeinden,

    Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg; Referat 22

    Ansprechpartner

    Abteilung Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Baustraße 56

    16775 Gransee

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein

    Bushaltestelle Kirchplatz Gransee

    Bus: 854

    Bus: 845

    Bus: 837

    Bus: 836

    Bus: 833

    Bus: 841

    Bus: 835

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Bitte den Besuchereingang über den Hof benutzen.

    Öffnungszeiten

    Mo. geschlossen Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Fr. geschlossen Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03306 751-103(Christian Rupnow, Abteilungsleiter)

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Barscheck, Bargeldzahlung, Girocard, SEPA-Lastschrift, Überweisung

    Bankverbindung

    Amt Gransee und Gemeinden

    Empfänger: Amt Gransee und Gemeinden

    IBAN: DE29 1009 0000 1114 3780 00

    BIC: BEVODEBB

    Bankinstitut: Berliner Volksbank

    Amt Gransee und Gemeinden

    Empfänger: Amt Gransee und Gemeinden

    IBAN: DE36 1605 0000 3751 0081 43

    BIC: WELADED1PMB

    Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2023 (von: Mauck, Janine)

    Technisch geändert am 08.10.2024 (von: Mauck, Janine)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Landkreis Oberhavel - Stabsbereich Presse und Öffentlichkeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Adolf-Dechert-Straße 1

    16515 Oranienburg

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03301 601-1010

    E-Mail: pressestelle@oberhavel.de

    Version

    Technisch erstellt am 20.09.2024 (von: Feeder, Klaus)

    Technisch geändert am 10.10.2024 (von: Feeder, Klaus)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    Zur Verwendung des kommunalen Wappens: keine

    Zur Genehmigung des kommunales Wappens:

    Beim Landeshauptarchiv für Gutachten:

    1. zwei farbige Reinzeichnungen (DIN-A4) oder eine qualitativ gleichwertige Bilddatei,
    2. eine Begründung des Wappenmotivs und
    3. der Beschluss der jeweiligen Vertretungskörperschaft zur Einführung oder Änderung des Wappens.

    Anschließend beim Innenministerium:

    1. eine farbige Reinzeichnung (DIN-A4) oder eine qualitativ gleichwertige Bilddatei,
    2. das Gutachten des Brandenburgischen Landeshauptarchivs und
    3. den Beschluss der jeweiligen Vertretungskörperschaft zur Einführung oder Änderung des Wappens.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Anfrage bei der jeweils zuständigen Gebietskörperschaft, ob das Wappen verwendet werden darf.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auch eine Verwendung des Landeswappens/ Wappens einer Kommune in abgewandelter oder stilisierter Form, die zu einer Verwechslung mit dem Landeswappen/ Wappen einer Kommune führen kann, ist ohne Zustimmung nicht zulässig.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Referat 22 am 27.05.2020

    Version

    Technisch erstellt am 22.06.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Gehricke, Vivien)

    Stichwörter

    Stadtwappen, Wappen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)