Verwendung des kommunalen Wappens Genehmigung
Die Einführung und oder Änderung eines kommunalen Wappens können Kommunen beim im Land für Inneres zuständigen Ministerium anzeigen. Eine Genehmigung ist erforderlich, wenn zuvor zu beteiligendes Landeshauptarchiv keine Genehmigung erteilt hat.
Beschreibung
Ein Wappen ist ein nach bestimmten Regeln erstelltes Zeichen in Form eines Schildes. Wappen repräsentieren Personen, Familien, bestimmte Personengruppen oder personifizierte Objekte, Organisationen und Gemeinwesen. Jedes Bundesland hat sein eigenes Landeswappen. Hinzu kommen die Wappen der Kommunen.
Die Verwendung der jeweiligen Wappen des Gemeinwesens bedarf der Genehmigung durch die jeweilige Kommune.
zuständige Stelle
Landkreise, kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter, Verbandsgemeinden
Zuständigkeit
Landkreise, kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter, Verbandsgemeinden,
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg; Referat 22
Ansprechpartner
Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 45
Gebühren: nein
Eichstädt, Kirche
Bus: 812
Bus: 814
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag: 09:00–12:00 Uhr, 13:00–18:00 Uhr Donnerstag: 09:00–12:00 Uhr, 13:00–16:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03304 3932-21
E-Mail: ronny.ruecker@oberkraemer.de
Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 45
Gebühren: nein
Eichstädt, Kirche
Bus: 812
Bus: 814
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 – 12:00 Uhr Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03304 3932-36(Frau Jüstel)
Telefon Festnetz: 03304 3932-12(Frau Brosche)
E-Mail: meldebehoerde@oberkraemer.de
E-Mail: theresa.brosche@oberkraemer.de
Landkreis Oberhavel - Stabsbereich Presse und Öffentlichkeit
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03301 601-1010
E-Mail: pressestelle@oberhavel.de
erforderliche Unterlagen
Zur Verwendung des kommunalen Wappens: keine
Zur Genehmigung des kommunales Wappens:
Beim Landeshauptarchiv für Gutachten:
- zwei farbige Reinzeichnungen (DIN-A4) oder eine qualitativ gleichwertige Bilddatei,
- eine Begründung des Wappenmotivs und
- der Beschluss der jeweiligen Vertretungskörperschaft zur Einführung oder Änderung des Wappens.
Anschließend beim Innenministerium:
- eine farbige Reinzeichnung (DIN-A4) oder eine qualitativ gleichwertige Bilddatei,
- das Gutachten des Brandenburgischen Landeshauptarchivs und
- den Beschluss der jeweiligen Vertretungskörperschaft zur Einführung oder Änderung des Wappens.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Anfrage bei der jeweils zuständigen Gebietskörperschaft, ob das Wappen verwendet werden darf.
Hinweise (Besonderheiten)
Auch eine Verwendung des Landeswappens/ Wappens einer Kommune in abgewandelter oder stilisierter Form, die zu einer Verwechslung mit dem Landeswappen/ Wappen einer Kommune führen kann, ist ohne Zustimmung nicht zulässig.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Referat 22 am 27.05.2020
Stichwörter
Stadtwappen, Wappen